LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1228 15.11.2017 Datum des Originals: 14.11.2017/Ausgegeben: 20.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 469 vom 20. Oktober 2017 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/1022 Verkleinerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Chef der Staatskanzlei und Minister für Europa- und Medienangelegenheiten des Landes Sachsen-Anhalt, Rainer Rombra (CDU) hat in einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgabe vom 17.10.2017) eine Abschaffung des ARD-Programms „Das Erste“ als nationales Vollprogramm gefordert. Wörtlich erklärte er: „Das Erste wäre dann mittelfristig kein nationaler Sender mehr, sondern das Schaufenster der Regionen. Es soll das Beste aus Mitteldeutschland zeigen, aus dem Norden, aus allen Ländern.“ Die entsprechenden Aufgaben solle dann dass Zweite Deutsche Fernsehen übernehmen. Auf die Frage, wer dann zukünftig Programme wie das „Kanzlerduell“ übertragen solle, erklärte der Minister weiter: „Das wäre dann die Aufgabe des ZDF. Das Erste soll präsentieren, was in den Ländern läuft. Wenn man dafür mehr Freiraum schafft, gewinnt die Bundesrepublik Deutschland insgesamt.“ Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 469 mit Schreiben vom 14. November 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Unterstützt die Landesregierung den Vorschlag von Herrn Minister Rombra? 2. Wenn nein, welchen Sinn hat nach Auffassung der Landesregierung die Aufrechterhaltung zweier getrennter nationaler Fernsehanstalten? 3. Teilt die Landesregierung die im selben Interview geäußerte Auffassung von Herrn Rombra, wonach der Rundfunkbeitragssatz mittelfristig nicht steigen darf? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1228 2 4. Falls Frage 3 negativ beantwortet wurde: Welcher Betragssatz wäre nach Auffassung der Landesregierung jeweils bis zu den Jahren 2021, 2025 und 2030 vertretbar ? 5. Falls Frage 3 bejaht wurde: Teilt die Landesregierung die Auffassung von Herrn Minister Rombra, wonach die bisher von den Rundfunkanstalten gemachten Sparvorschläge nicht ausreichen, um einen stabilen Beitragssatz zu gewährleisten und wenn ja, welche Einsparmaßnahmen würde die Landesregierung vorschlagen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung ist überzeugt, dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Teil eines breiten und vielfältigen Medienangebots brauchen, der seinem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht werden kann. Gerade in Zeiten, in denen es schwierig ist, sich verlässlich zu informieren, kann ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit Informationen und Einordnungen Orientierung bieten. Dies ist umso wichtiger, als die sozialen Netzwerke immer mehr an Bedeutung gewinnen und es dort ein Leichtes ist, Fake News zu verbreiten. Aufgrund dieser hohen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen wir an den Grundstrukturen unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner publizistischen Vielfalt festhalten. Vorschläge , die die Meinungsvielfalt schmälern würden, wie etwa die Abschaffung des ARD-Programms „Das Erste“ als nationales Vollprogramm, lehnt die Landesregierung daher ab. Auf der anderen Seite ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgrund der staatlich garantierten Beitragsfinanzierung besonderen Ansprüchen an Transparenz, Effizienz und Qualität verpflichtet . Im Rahmen unserer Möglichkeiten wirken wir auf die Einhaltung dieser Grundsätze hin, mit dem Ziel, Beitragsstabilität zu erreichen. Aus Sicht der Landesregierung sind die Sparvorschläge der Rundfunkanstalten ein erster wichtiger Schritt. Die Diskussion ist aber erst am Anfang. Es dürfte weiteres Potenzial für Kostensenkungen geben. Die Länder werden die Vorschläge der Rundfunkanstalten nun mit Unterstützung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) intensiv prüfen. Weitere Einsparmöglichkeiten könnten in der Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Februar 2018 besprochen werden. Aussagen zu der Frage welcher Beitragssatz in Zukunft vertretbar wäre, kann und darf die Landesregierung nicht treffen. Dies zu ermitteln und zu bewerten ist Aufgabe der KEF.