LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1245 16.11.2017 Datum des Originals: 16.11.2017/Ausgegeben: 21.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 452 vom 19. Oktober 2017 des Abgeordneten Serdar Yüksel SPD Drucksache 17/998 Steigt die Landesregierung beim Alten- und Pflegeförderplan aus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß § 19 Alten- und Pflegegesetz NRW erstellt das zuständige Ministerium einen Landesförderplan, in dem die Fördermaßnahmen und -mittel für die Alten- und Pflegepolitik für die Dauer einer Legislaturperiode benannt werden. Darüber hinaus sollen die Ziele und Aufgaben der Förderung im Förderplan beschrieben und ausgeführt werden. Akteurinnen und Akteure der Alten- und Pflegepolitik NRW können im Rahmen der im Landesförderplan angeführten Förderangebote für ihre Arbeit, Projekte und Maßnahmen eine finanzielle Förderung nach den Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO NRW) erhalten. Es mehren sich jedoch die Mitteilungen, dass konkrete Förderanträge durch die neue Landesregierung unbearbeitet bleiben, da die Antragsfrist erst am 15.11.2017 endet, wodurch jedoch Planungsunsicherheiten bei den Projekten entstehen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 452 mit Schreiben vom 16. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Grundlagen für einen Landesförderplan gibt § 19 Abs. 1 Satz 1 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) vor. Danach erstellt das zuständige Ministerium für jede Legislaturperiode einen Landesförderplan. Zum Erstellungsprozess gehört nach § 19 Abs. 3 Satz 1 APG NRW auch die Beteiligung der alten- und pflegepolitischen Akteure und Institutionen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1245 2 Zudem ist vor der Veröffentlichung des Landesförderplans dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtags Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 19 Abs. 3 Satz 3 APG NRW). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird dies entsprechend des gesetzlichen Auftrags tun. Dabei wird es prüfen müssen, ob die für den bisherigen Landesförderplan gewählte Ausgestaltung beibehalten oder verändert werden sollte. Inhaltlich ist zu prüfen, ob und wie Themen sich seit seiner Veröffentlichung weiterentwickelt haben und welche neuen Schwerpunkte mitbedacht und mitberaten werden sollten. 1. Wie viele Förderanträge wurden bei der Landesregierung beziehungsweise beim zuständigen Ministerium bereits gestellt? Wann genau können die Projektverantwortlichen mit einer endgültigen Rückmeldung rechnen? Es wurden insgesamt 132 Anträge in allen Förderangeboten bewilligt. Auf das Förderangebot 2 (Entwicklung altengerechter Quartiere) entfielen dabei 60 Bewilligungen. Insgesamt sind noch 38 Anträge nach dem Landesförderplan offen, davon nach dem Förderangebot 2 zehn Erstanträge und 15 ergänzende Anträge von Kommunen, die bereits eine erste Förderung erhalten oder erhalten haben. Sofern aus Sicht der Landesregierung das mit dem Antrag verfolgte Projekt grundsätzlich förderfähig ist, wird die für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens zuständige Bezirksregierung Düsseldorf mit Erlass gebeten, die abschließende haushaltsrechtliche Prüfung vorzu-nehmen und den Antrag zu bescheiden. Eine verbindliche Rückmeldung an die Antragstellerinnen und Antragsteller in der Form eines Bewilligungsbescheids oder ggf. auch Ablehnungsbescheids erfolgt daher durch die Bezirksregierung; der Zeitpunkt dieser Rückmeldung hängt wesentlich von der Arbeitssituation dort ab. 2. Plant die Landesregierung das Projekt „Altengerechte Quartiere.NRW“ fortzusetzen? Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich um nähere Auskünfte über den Umfang der Förderung vor allem im quantitativen Vergleich zu der Förderung der vorherigen Landesregierung. Der Masterplan „altengerechte Quartiere“ und das Förderangebot 2 aus dem für die 16. Wahlperiode erstellten Landesförderplan Alter und Pflege des Landes Nordrhein-Westfalen „Entwicklung altengerechter Quartiere“ ressortieren in der Zuständigkeit des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein Westfalen. Landesweit erhalten aktuell 60 Projekte Förderungen zur Entwicklung altengerechter und demografiefester Quartiere aus dem Angebot des Landesförderplans Alter und Pflege. Die Vorgängerregierung hat unab-hängig vom Zeitpunkt des Beginns der Förderung „aus haushaltsrecht-lichen Gründen“ alle Förderungen maximal auf den 28. Februar 2018 beschränkt. Verbunden mit dem Förderangebot an die Kommunen ist eine bereits vertraglich vereinbarte Evaluierung, deren erste Zwischen-ergebnisse Ende 2017 vorliegen sollen und die auf den 31. Dezember 2018 befristet ist. Einen Rechtsanspruch auf Förderung begründen weder der Masterplan „altengerechte Quartiere“ noch der Landesförderplan. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1245 3 3. Gerade aus meinem Wahlkreis 109 beziehungsweise aus Bochum und Wattenscheid erreichen mich Nachrichten, dass die Projekte darauf angewiesen sind, eine baldige Rückmeldung bezüglich einer Förderung zu erhalten. Die Projekte können ohne baldige Förderungszusage nicht sicher für die kommenden Jahre geplant werden, sodass die Projektmitarbeiter*innen zum Teil gezwungen sind, sich vorerst arbeitssuchend zu melden. Wie viele Förderanträge aus meinem Wahlkreis wurden gestellt? Wird die Förderung des Projekts „Altengerechte Quartiere.NRW“ in Wattenscheid, das vom Caritasverband für Bochum und Wattenscheid durchgeführt wird, fortgeführt? Falls dies nicht der Fall sein sollte, bitte ich um eine Begründung. Aus dem Wahlkreis 109 bzw. aus Bochum ist hier ein Projekt zur Entwicklung altengerechter Quartiere bekannt (Bochum-Wattenscheid), das bis zum 28. Dezember 2018 gefördert wird. Ein Folgeantrag bzw. weitere Anträge zur Quartiersentwicklung sind hier nicht bekannt. Der WohnBund-Beratung NRW GmbH in Bochum als Trägerin des Landesbüros Innovative Wohnformen – Beratungsstelle für Westfalen-Lippe wurde eine Förderung bis zum 31. Dezember 2017 bewilligt. Der Antrag auf Weiterförderung für das Jahr 2018 ist am 3. November 2017 gestellt worden und hier am 7. November 2017 eingegangen. Er wird von den zuständigen Stellen geprüft.