LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1246 16.11.2017 Datum des Originals: 16.11.2017/Ausgegeben: 21.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 389 vom 10. Oktober 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/896 Warum gibt es für Flüchtlinge im Alter von 18 bis 25 an Berufskollegs im Rhein-Erft- Kreis keine Unterstützung durch „Fit für mehr“ Klassen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises hat in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 21.09.2017 mit der Drucksache 281/2017 1. Ergänzung über die Beschulung von Flüchtlingen an den Berufskollegs im Rhein-Erft-Kreis berichtet. Dabei fällt auf, dass an den Berufskollegs des Kreises bislang keine Schülerinnen und Schüler mit Flüchtlingshintergrund der Altersklasse 18-25 unterrichtet werden, obwohl dies im Rahmen des „Fit für mehr“-Projektes möglich wäre. In Drucksache 3/2016 6. Ergänzung zur gleichen Sitzung wurde dies damit begründet, dass keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Beschulung dieser Altersgruppe gegeben sei, die Refinazierung noch ungeklärt sei und räumliche und personelle Kapazitäten ausgeschöpft seien. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 389 mit Schreiben vom 16. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Ist es dem Rhein-Erft-Kreis auf Basis der derzeit gültigen Gesetze und Erlasse möglich, Schülerinnen und Schüler der Altersgruppe 18-25 Jahren in „Fit für mehr“-Klassen aufzunehmen? Der Erlass „Besondere Bestimmungen für den Unterricht für geflüchtete Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren für Schülerinnen und Schüler in Klassen des Berufskollegs („Fit für mehr - FFM“)“ vom 18.01.2017 ermöglicht die Beschulung von jungen Zugewanderten am Berufskolleg, die nicht mehr schulpflichtig in der Sekundarstufe II sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1246 2 2. Ergibt sich aus einer Berechtigung dieses Personenkreises, in eine „Fit für mehr“- Klasse aufgenommen zu werden eine Verpflichtung für den Kreis, diese auch anzubieten? Durch die in dem Erlass aufgeführte Berechtigung des Personenkreises auf Beschulung im Bildungsangebot „Fit für mehr“ ist die zuständige Bezirksregierung (im konkreten Fall die Bezirksregierung Köln), der die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu einem geeigneten Berufskolleg obliegt, aufgefordert, das Bildungsangebot in Abstimmung mit dem Schulträger bedarfsgerecht einzurichten. 3. Gibt es bereits Abstimmungen zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung hinsichtlich der Einrichtungen von „Fit für mehr“-Klassen für die genannte Altersgruppe,insbesondere hinsichtlich der personellen Ausstattung? Die Bezirksregierung Köln steht seit Juni 2017 mit dem Rhein-Erft-Kreis in Gesprächen für die Einrichtung des Bildungsangebotes „Fit für mehr“; der Bezirksregierung stehen zur Sicherstellung der personellen Ausstattung entsprechende Stellen zur Verfügung. Im Rhein-Erft-Kreis werden seit Beginn des Schuljahres 2017/18 32 in der Sekundarstufe II nicht mehr schulpflichtige junge Zugewanderte in FFM-Klassen am Berufskolleg der Bauwirtschaft in Kerpen beschult. 4. Gibt es aus Sicht der Landesregierung fehlende rechtliche Grundlagen, die den Rhein-Erft-Kreis daran hindern, „Fit für mehr“-Klassen für die genannte Altersgruppe einzurichten? Nein. 5. Wie unterstützt die Landesregierung den Rhein-Erft-Kreis bei der Einrichtung von „Fit für mehr“-Klassen für die genannte Altersgruppe, bzw. wie plant die Landesregierung den Rhein-Erft-Kreis dabei zu unterstützen? Der Stellenbedarf für die Beschulung über 18jähriger Geflüchteter ist im Grundstellenbedarf der Berufskollegs berücksichtigt. Die Integrationsarbeit gerade in diesen Klassen und den Internationalen Förderklassen wird durch zusätzliche 300 Stellen für multiprofessionelle Teams zur Begleitung der Beschulung zugewanderter Jugendlicher unterstützt.