LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1258 17.11.2017 Datum des Originals: 17.11.2017/Ausgegeben: 22.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 390 vom 11. Oktober 2017 der Abgeordneten Christian Dahm und Dr. Dennis Maelzer SOD Drucksache 17/897 Werden Flüchtlingspaten in NRW für die Übernahme von Bürgschaften für Bürgerkriegsflüchtlinge im Nachhinein durch die Behörden bestraft und in ihrer Existenz bedroht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Verwaltungsgericht Minden entschied, Ämter können das Geld, das sie für syrische Flüchtlinge ausgegeben haben, von Flüchtlingspaten, die eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, zurückfordern. Das ist sogar dann der Fall, wenn das Anerkennungsverfahren für die Flüchtlinge durchlaufen ist. Die Flüchtlingspaten haben bisher darauf vertraut, dass mit der Anerkennung der Flüchtlinge, die finanzielle Verpflichtung erlischt. Die Verfahrensweise der Behörden in NRW stürzt jetzt viele Paten in finanzielle Bedrängnis bis hin zur Existenzbedrohung. Eine Lösung wäre, Arbeitsagentur und Jobcenter übernähmen die Kosten. Zudem gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen von Kreisen und Kommunen sowie unterschiedliche Anrechnungen von Renten-, Krankenund Pflegeversicherungsbeiträgen. Einzelne Kommunen sollen bereits Inkasso- Unternehmen beauftragt haben. Im Ergebnis handelt es sich dabei um eine Ungleichbehandlung von Flüchtlingspaten. Eine entsprechende Petition beim Landtag NRW liegt mittlerweile ebenfalls vor. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 390 mit Schreiben vom 17. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1258 2 1. Wie viele Verpflichtungen gibt es insgesamt in NRW und in den Kreisen in OWL? 2. Wie viele und welche Kommunen und Kreise haben bereits Bescheide erhoben? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Zahlen vor, da hierzu keine statistische Erfassung erfolgt. 3. Wieviel und welche Jobcenter haben bereits Bescheide verschickt? Der Landesregierung liegen keine Angaben vor, wie viele und welche Jobcenter bereits Bescheide verschickt haben. 4. Wie will die Landesregierung eine landesweit einheitliche Verfahrensweise gewährleisten? Die Landesregierung geht davon aus, dass die für die Prüfung des Erstattungsanspruches zuständigen Behörden die durch das Bundesverwaltungsgericht, zuletzt mit Urteil vom 26.01.2017, aufgestellten Grund-sätze berücksichtigen und somit eine landesweit einheitliche Verfahrensweise bereits gewährleistet ist. 5. Wie will die Landesregierung finanziell in Not geratene Flüchtlingspaten unterstützen? Finanziell in Not geratene Personen, die Verpflichtungserklärungen abgegeben haben, sind bereits durch die geltende Rechtsordnung geschützt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die erstattungsberechtigte Stelle bei atypischen Gegebenheiten im Wege des Ermessens zu entscheiden, in welchem Umfang der Erstattungsanspruch geltend gemacht wird und welche Zahlungserleichterungen dem Verpflichtungsgeber gegebenenfalls eingeräumt werden.