LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1266 20.11.2017 Datum des Originals: 17.11.2017/Ausgegeben: 23.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 461 vom 18. Oktober 2017 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/1007 „Blutiger Samstag in NRW!“ Wie steht es um die Innere Sicherheit, die uns im Wahlkampf versprochen wurde? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Ein Toter und mehrere Verletzte bei Messerstechereien. Blutiger Samstag in NRW!“ So titelt die Bild in Ihrer Online - Ausgabe vom 15.10.2017. Weiter heißt es dort: In Köln flogen erst Worte, dann Fäuste, dann wurde mit einem Messer angegriffen: Bei der Attacke am Kölner Ebertplatz ist ein Mann (22) tödlich verletzt worden. Er starb im Krankenhaus. Große Blutflecke zeugen von einer Messer-Attacke in Bonn, bei der ein Mensch verletzt wurde. In einer Dortmunder Flüchtlingsunterkunft wurde ein Mann (28) durch einen Messerangriff schwer verletzt. Als die Polizei den mutmaßlichen Täter (19) festnahm, wurden die Beamten von einem 40-Personen-Mob angegriffen. In Essen wurde ein Mann bei einer Messer-Attacke lebensgefährlich verletzt. Aus offiziellen Polizeiberichten (Presseportal) geht darüber hinaus hervor, dass es in Dortmund im Rahmen eines Amtshilfeersuchens zu einem polizeilichen Einsatz kam. Demnach griff der Betroffene während des Einsatzes die Beamten mit einem Messer an. Die Polizeibeamten machten von ihrer Schusswaffe Gebrauch. Der Angreifer wurde dadurch verletzt. In Soest sollte im Rahmen einer Abschiebemaßnahme des Ausländeramtes ein Armenier mit seinen Kindern „in Gewahrsam“ genommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1266 2 Um die Maßnahme zu verhindern drohte er damit sich mit einem Messer zu verletzten. Die Polizei wurde informiert, und suchte die Unterkunft mit starken Kräften auf. Nachdem die Ausländerbehörde entschieden hatte, dass die Abschiebemaßnahme ausgesetzt wird, konnte der 34-Jährige davon überzeugt werden das Messer aus der Hand zu legen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 461 mit Schreiben vom 17. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Was unternimmt die Landesregierung aktiv und spezifisch gegen Gewalttaten und die Androhung und Anwendung von Gewalt mittels Messern und/oder anderer Waffen? Für die Landesregierung haben die Sicherheit und der Schutz der Menschen vor Gewalt höchste Priorität. Deshalb hat die Landesregierung für den Bereich der Unterbringung von Asylsuchenden in den Landeseinrichtungen ein Landesgewaltschutzkonzept erarbeitet, das für alle Einrichtungen des Landes verbindlich gilt und sukzessive umgesetzt wird. Das Landesgewaltschutzkonzept erfasst nicht allein die untergebrachten Flüchtlinge, sondern auch das in den Landeseinrichtungen beschäftigte Personal des Landes und die dort eingesetzten weiteren Akteure. Es gilt gleichermaßen für die in den Landeseinrichtungen verpflichteten Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister. Den Kommunen hat die Landesregierung empfohlen, das Konzept als Modell auch für Schutzmaßnahmen in Flüchtlingseinrichtungen im kommunalen Bereich zugrunde zu legen. Hinsichtlich Inhalt und Ausgestaltung des Konzepts wird auf die Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (www.mkffi.nrw/landesgewaltschutzkonzept-lgsk-nrw) verwiesen. Durch die Polizei Nordrhein-Westfalen werden alle Straftaten konsequent verfolgt. Die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse werden hierbei umfassend ausgeschöpft. Zur Verbesserung der Erkenntnislage und Aufhellung von Kriminalitätsstrukturen führt sie strategische und operative Auswertungen durch. Unter Berücksichtigung behördenstrategischer Schwerpunktsetzungen und aktueller sicherheitsrelevanter Aspekte werden für Kriminalitätsbrennpunkte insbesondere umfangreiche Präsenzkonzeptionen entwickelt und fortgeschrieben. 2. Lässt sich die Landesregierung durch Vorhalt eines Messers oder anderer Drohungen erpressen respektive setzt Abschiebungen aus? Für den Vollzug von Abschiebungen sind in Nordrhein-Westfalen die Ausländerbehörden zuständig. Geht die für die Rückführung zuständige Ausländerbehörde im konkreten Einzelfall von einer vom Betroffenen zu erwartenden Selbst- oder Fremdgefährdung aus, leistet die Polizei auf Ersuchen der Ausländerbehörde Vollzugshilfe. Sollte es dennoch im Einzelfall zum Abbruch der Abschiebung aufgrund gewalttätigen Widerstandes kommen, wird diese nachgeholt. Im Übrigen stellt das Sichentziehen der Abschiebung durch Anwendung von Gewalt regelmäßig einen Haftgrund zur Anordnung der Sicherungshaft gem. § 62 Abs. 3 Nr. 4 AufenthG dar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1266 3 3. Wie viele Abschiebungen wurden aus gleichem oder ähnlichem Grund, von 2015 bis heute bereits ausgesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Grund der Aussetzung der Abschiebung und zuständiger Ausländerbehörde) Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine retrograde Ermittlung unter Beteiligung sämtlicher 84 Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie viele sog. Mordkommissionen (KAP) und Ersatz- KAP’s wurden bislang 2017 aus welchen Gründen alarmiert / gegründet? (Bitte Aufschlüsseln nach Kreispolizeibehörde (KPB), Delikt und Wochentag / Wochenende und Personalansatz/Personalstunden) Die nachgefragten Daten werden an zentraler Stelle nicht erfasst und liegen der Landesregierung insofern nicht vor. Eine händische Auswertung aller Einzelsachverhalte ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.