LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1268 20.11.2017 Datum des Originals: 17.11.2017/Ausgegeben: 23.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 391 vom 11. Oktober 2017 der Abgeordneten Guido van den Berg und Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/898 Wie positioniert sich Landesregierung zu Vorschlägen eines Sachverständigenrates der Bundesregierung, der den Tagebau Inden nur noch drei Jahre fortführen will? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Aachener Zeitung berichtet am 07.10.2017 von einer Studie, in der sieben Autoren der Bundesregierung empfehlen, den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung „unverzüglich einzuleiten“. Die sieben Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen, die sich als wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung verstehen, erklären, dass die Klimaziele Deutschlands anders nicht einzuhalten seien. Es wird eine Abschaltung älterer Anlagen bis 2020 und eine Abschaltung der neueren Anlagen in den 30er Jahre vorgeschlagen. Für Nordrhein-Westfalen und das Rheinische Braunkohlerevier wäre die Konsequenz, dass das Kraftwerk Weisweiler und der Tagebau Inden in drei Jahre stillgelegt werden müssten, Tagebaue in Garzweiler und Hambach verkleinert und lediglich der Boa- Block in Niederaußem und die beiden Boa-Blöcke in Neurath nach 2020 weiter genutzt werden sollen. Die Autoren schlagen der Bundesregierung vor, maximale Mengen von CO2- Emissionen für die jährliche Braunkohleverstromung zu definieren. Um die Dunkelflauten von Erneuerbaren abzuwehren, für die es bislang keinem ausreichenden Speicher gibt, könnten nach Auffassung der Autoren kurzfristig Energie aus Gaskraftwerken genutzt werden. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 391 mit Schreiben vom 17. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die neuen Vorschläge des Sachverständigenrates der Bundesregierung mit Blick auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Versorgungssicherheit, die Energiepreise, die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1268 2 regionalwirtschaftlichen bzw. arbeits-marktpolitischen Folgen und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes in Nordrhein-Westfalen? 2. Wie sind die Vorschläge zur Tagebau-Verkleinerung und Kraftwerksschließung unter genehmigungsrechtlichen sowie unter Aspekten der Planungssicherheit für die Unternehmen zu werten und welche Konsequenzen könnten sich aus einer Umsetzung der Vor-schläge für die Planungsbehörden des Landes Nordrhein- Westfalen ergeben? 3. Unterstützen die Vorschläge des Sachverständigenrates der Bundesregierung die Überlegungen des NRW-Digitalministers Prof. Dr. Pinkwart in der Aachener Zeitung vom 02.09.2017 nach denen es möglich sei, bis 2020 im Vergleich zu 1990 die CO2-Emissionen um mehr als die bisher angestrebten 25 Prozent in NRW zu reduzieren, eine Verringerung der Braunkohlekapazitäten über das bisher beschlossene Maß hinaus zu erreichen und mehr als die bislang vorgesehenen fünf Kraftwerksblöcke hierzu abzuschalten? 4. Wie sind die von den Sachverständigen der Bundesregierung vorgeschlagenen CO2 Obergrenzen für jährliche Braunkohlenverstromung in Deutschland oder Nordrhein-Westfalen hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkungen im Kontext des bestehenden Europäischen Emissionshandels zu werten? 5. Wird die Landesregierung angesichts der beginnenden Regierungsbildung in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine eigene Positionierung zu den jetzt vom Sachverständigenrat der Bundesregierung gestellten Braunkohle- Forderungen vornehmen (wenn ja, in welcher Form ist dies vorgesehen)? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die vom Fragesteller angeführte Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) ist am 2. Oktober 2017 vorgestellt und veröffentlicht worden. Der SRU versteht sich als Institution wissenschaftlicher Beratung für die deutsche Umweltpolitik. Er will die Urteilsbildung aller umweltpolitischen Akteure sowie der Öffentlichkeit unterstützen. Die Landeregierung wird die aktuelle Stellungnahme des SRU – wie andere Studien und Stellungnahmen zu energiewirtschaftlichen Fragestellungen auch – in ihren Meinungs- und Willensbildungsprozess einbeziehen. Eine wie vom Fragesteller gewünschte Bewertung der aktuellen Vorschläge des SRU u.a. unter Berücksichtigung der Aspekte Versorgungssicherheit, Energiepreise, regionalwirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Folgen, Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Nordrhein-Westfalen und Klimaschutzwirkung im Kontext des bestehenden Europäischen Emissionshandels ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 27. September 2017 sowie auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 281 (LT-Drs. 17/861) und 342 (LT-Drs. 17/1016).