LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1274 20.11.2017 Datum des Originals: 20.11.2017/Ausgegeben: 23.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 380 vom 6. Oktober 2017 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/859 „Wasser predigen und Wein trinken“? Lässt die Landesregierung die Kommunen bei der Unterbringung von geduldeten Asylbewerbern im Stich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In NRW gibt es zwei Ebenen der Unterbringung von Flüchtlingen: die Landesaufnahme und die Unterbringung auf kommunaler Ebene. Zuständig für die Aufnahme und somit für die Unterbringung in der ersten Zeit nach der Ankunft ist das Land NRW. Dabei werden die Asylsuchenden in Sammeleinrichtungen untergebracht, die von Größe, Lage Belegung etc. her stark variieren. Die Gemeinden sind gemäß § 1 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, ausländische Flüchtlinge im Sinne von § 2 FlüAG aufzunehmen und unterzubringen. Für die Zuweisung der Flüchtlinge in NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Erst nach einer Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg werden die Kommunen zuständig. In den Kommunen werden Flüchtlinge in Sammeleinrichtungen oder Wohnungen untergebracht. Die Unterbringung von Flüchtlingen auf kommunaler Ebene liegt somit in der Zuständigkeit der Kommunen und das Land NRW stiehlt sich somit aus seiner Verantwortung. Immer mehr Kommunen in NRW ermöglichen dennoch Flüchtlingen den Auszug in Privatwohnungen. Beispielhaft ist die Stadt Leverkusen, die seit Jahren allen ihren zugewiesenen Flüchtlingen den Auszug in einer Privatwohnung ermöglicht. Allerdings ist es aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes immer schwieriger bezahlbaren Wohnraum zu finden. Es stellen sich also neue Herausforderungen im Auszugsmanagement. Eine Studie zu Unterbringung von Flüchtlingen in Kommunen, des Städte- und Gemeindebunds (StGB NRW-Mitteilung 441/2017 vom 24.08.2017), zeigt die vielfältigen Aufgaben und Strategien von deutschen Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und welche Konflikte bei der Aufnahme und Unterbringung entstehen. Das Land NRW unterhält mit seinem landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) neben der Vermietung von Immobilien an Landesbehörden des Weiteren auch, der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1274 2 Landesregierung vermutlich unbekannt, die Vermietung von „Privatwohnungen“ in Liegenschaften des BLB. In seiner selbstdarstellenden Internetpräsenz bezeichnet sich der BLB NRW, als Eigentümer fast aller Liegenschaften des Landes, vermietet seine Immobilien an Landesbehörden und - einrichtungen. Darüber hinaus erbringe der BLB NRW baufachliche Dienstleistungen für die Bundesrepublik Deutschland. Von der Vermietung von Privatwohnungen keine Rede! Der BLB, Niederlassung Dortmund, unterhält, im konkreten Fall, in der Liegenschaft 1430, neben der dortigen Polizeiautobahnstation und des Polizeiärztlichen Dienstes, eine private Autoreparaturwerkstatt und eine private Mietwohnung. Der bisherige Mieter der Privatwohnung hat diese zum 30.11.2017 gekündigt und auf Grund des Zuschnitts und der Größe der Wohnung, diese der Stadt Arnsberg, auch gegenüber dem BLB, als „Nachmieter“ angeboten. Seitens der Stadt Arnsberg besteht, nach bereits vorangegangener Besichtigung, großes Interesse an der Wohnung, da sich diese für die Unterbringung einer geduldeten, syrischen Großfamilie mit zwei Erwachsenen und sieben Kindern hervorragend eignen und auch den gesetzlich vorgegebenen, finanziellen Rahmen einhalten würde. Der BLB, Niederlassung Dortmund, hat zunächst auf die Benennung eines möglichen Nachmieters nicht reagiert und auf wiederholte, telefonische Nachfrage (schriftliche Anfragen wurden zuvor nicht beantwortet) angegeben, dass der bisherige Mieter die Wohnungsgröße in vormals zwei Büroräume zurückzubauen habe und der BLB sich in Folge selbst um einen Nachmieter, der dann kleineren und für die syrische Großfamilie ungeeigneten Wohnung, bemühen werde.Anzumerken ist hierbei, dass im gesamten Mietobjekt, bereits seit bekannt 2010, rund 250 Quadratmeter an Bürofläche als Leerstand zu bezeichnen sind und lediglich in der Spitze der „Flüchtlingskrise“, 2015/16, diese an die Bezirksregierung Arnsberg vergeben wurden. Ein geforderter Rückbau, zu einer weiteren Bürolehrstandsfläche, einhergehend mit einer Nicht-Vermietung an die Stadt Arnsberg, würde deren Suche nach geeignetem Wohnraum weiterhin verschärfen und anhand der allgemein bekannten Wohnungsmarktsituation zumindest für die, zur Rede stehende, syrische Großfamilie unmöglich machen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 380 mit Schreiben vom 20. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Wie viele private Mietwohnungen unterhält der BLB innerhalb seiner Liegenschaften? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Gemeinde, Quadratmetern, Vermietung und Leerstand) Mit Gründung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) zum 01.01.2001 sind diesem unter anderem auch Wohnungen übertragen worden. Dabei handelt es sich überwiegend um Dienstwohnungen der Landesverwaltung sowie zu einem geringen Anteil um Mietwohnungen und Wohnungen zur Unterbringung von ausländischen Streitkräften, wobei letztere (mit rd. 38.000 m² Mietfläche) bereits im Jahr 2004 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben veräußert wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1274 3 Gegenwärtig befinden sich rd. 1.140 Wohnungen im Bestand des BLB NRW, die rd. 380.000 m² Mietfläche umfassen. Eine Auflistung der vom BLB NRW unterhaltenen Wohnungen, aufgeschlüsselt nach Anzahl, Gemeinde, Quadratmetern, Vermietung und Leerstand, kann der als Anlage 1) beigefügten Tabelle entnommen werden. 2. Ist es im Sinne der Landesregierung, Büroleerstand zu produzieren, anstatt Wohnflächen zu erhalten und die Kommunen bei der Unterbringung asylberechtigter Familien zu unterstützen? Sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch die Kommunen haben aufgrund der zuletzt rückläufigen Zuwanderungszahlen, Flächen, die zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurden, an den BLB NRW zurückgegeben. Derzeit stellt der BLB NRW rd. 73.000 m² Wohn- und ehemalige Büroflächen als Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung. Darüber hinaus werden an drei Standorten rd. 95.000 m² Grundstücksflächen vorgehalten, die bei Bedarf aktiviert werden können. Die vorgehaltenen Flächen sind entsprechend vorbereitet. Bezüglich der konkreten Aufschlüsselung der als Flüchtlingsunterkünfte genutzten Wohn- und Büroflächen wird auf die als Anlage 2) beigefügte Tabelle verwiesen. 3. Welche weiteren Negativbeispiele sind der Landesregierung hinsichtlich des o.a. geschilderten Sachverhalts bekannt und wie gedenkt die Landesregierung hier gegenzusteuern? 4. Wie wird sich die Landesregierung, unter Einbeziehung des landeseigenen BLB, gegenüber der Stadt Arnsberg im konkreten Fall verhalten? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Es besteht kein Handlungsbedarf. Bei der Wohnung im vorliegenden Fall handelt es sich um die ehemalige Hausmeisterwohnung der Autobahnpolizei Arnsberg. Mit Einverständnis des BLB NRW hat der Privatmieter einen Durchbruch zu zwei vormals genutzten Büroräumen geschaffen, die ebenfalls durch ihn angemietet wurden. Gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem BLB NRW und dem Mieter ist zum Ende der Mietzeit der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen; eine Umwidmung des gesamten Wohnraums zu Büroflächen ist durch den Rückbau nicht vorgesehen. Der Mieter der Wohnung hat - ohne den BLB NRW darüber in Kenntnis zu setzen - der für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständigen Stelle bei der Stadt Arnsberg die von ihm genutzte Wohnung als Unterkunft für eine Flüchtlingsfamilie angeboten. Eine Kündigung der Wohnung durch den Mieter war zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt. Eine Vermietung an die Stadt Arnsberg zwecks Unterbringung von Flüchtlingen konnte der BLB NRW zu diesem Zeitpunkt daher nicht vornehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1274 4 Nach der zwischenzeitlich erfolgten Kündigung hat der Mieter darum gebeten, weitere zwei Monate über den Kündigungszeitpunkt hinaus in der Wohnung verbleiben zu dürfen. Inzwischen hat die Stadt Arnsberg Interesse an den Büroräumlichkeiten der Liegenschaft bekundet. 5. Welche, weitergehenden Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die Kommunen landesweit bei der schwierigen Unterbringungssituation für geduldete Asylbewerber zu unterstützen? Ziel der Landesregierung ist es, die Unterbringungseinrichtungen des Landes weit möglichst so zu nutzen, dass sich die Kommunen auf die Integration von Bleibeberechtigten konzentrieren können und von der Unterbringung von Personen ohne Bleiberecht weitestgehend entlastet werden. Hierfür sollen den Kommunen langfristig nur anerkannte Asylbewerber zugewiesen werden. Personen, deren Asylantrag abgelehnt wird, sollen, soweit dies rechtlich möglich ist, perspektivisch bis zu ihrer freiwilligen Ausreise oder Rückführung in den Landesunterkünften untergebracht bleiben. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den ergänzenden schriftlichen Bericht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI NRW) vom 13.10.2017, im Nachgang zur Sitzung des Integrationsausschusses am 20.09.2017, verwiesen (Vorlage 17/185). Gemeinde Gesamtanzahl Mietobjekte Vermietbare Fläche gesamte Anzahl Flüchtlingsunterkunft als Flüchtlingsunterkunft vermietete Fläche Anzahl vermietet Aachen, Stadt 49 9.754,17 12 994,77 32 Ahaus, Stadt 1 96,34 1 Anröchte 1 101,56 Arnsberg, Stadt 4 708,80 4 Attendorn, Stadt 1 3.257,00 1 Bad Driburg, Stadt 1 252,00 Bad Honnef, Stadt 1 1.788,30 1 Bad Münstereifel, Stadt 7 11.518,59 7 Beckum, Stadt 1 190,45 1 Bergheim, Stadt 1 164,93 1 Bergisch Gladbach, Stadt 2 223,56 2 Bielefeld, Stadt 82 17.971,07 2 268,76 77 Bocholt, Stadt 1 111,73 1 Bochum, Stadt 13 12.727,00 11 Bonn, Stadt 42 9.832,79 40 Borken, Stadt 2 239,81 2 239,81 Bornheim, Stadt 1 221,00 1 Bottrop, Stadt 16 1.082,48 14 819,50 2 Brakel, Stadt 3 469,83 3 Brühl, Stadt 7 7.296,09 7 Büren, Stadt 1 880,18 1 Castrop-Rauxel, Stadt 3 504,26 3 Coesfeld, Stadt 2 254,50 2 Dahlem 2 666,02 2 Daun, Stadt 3 303,32 3 Detmold, Stadt 11 1.660,28 11 Dinslaken, Stadt 2 755,00 2 Dortmund, Stadt 9 3.444,95 9 Duisburg, Stadt 30 6.188,56 26 Düren, Stadt 2 328,12 1 Düsseldorf, Stadt 31 8.477,94 15 Emmerich am Rhein, Stadt 2 745,63 2 Erwitte, Stadt 1 131,38 1 Essen, Stadt 15 4.479,47 14 Euskirchen, Stadt 9 3.056,87 8 Fröndenberg, Stadt 3 2.426,79 3 Geilenkirchen, Stadt 2 190,00 1 Geldern, Stadt 8 4.439,53 8 Gelsenkirchen, Stadt 19 2.175,04 18 Gronau (Westf.), Stadt 1 121,73 1 Gummersbach, Stadt 4 378,35 4 Haan, Stadt 2 5.668,42 2 5.668,42 Hagen, Stadt 7 1.177,68 5 Hamm, Stadt 2 253,78 2 Hattingen, Stadt 2 188,08 2 Heinsberg, Stadt 1 144,87 Herford, Stadt 7 960,05 7 Herne, Stadt 6 955,22 3 Hilden, Stadt 1 198,26 1 Hövelhof 88 15.293,16 77 Höxter, Stadt 2 265,58 2 Hünxe 1 95,77 Hürtgenwald 4 426,75 3 Hürth, Stadt 1 278,66 1 Iserlohn, Stadt 46 8.956,05 46 Jülich, Stadt 6 3.006,66 2 264,00 3 Kamen, Stadt 1 109,45 1 Kerpen, Stadt 1 195,00 1 Kleve, Stadt 5 2.678,24 5 Köln, Stadt 126 22.229,01 124 Königswinter, Stadt 5 923,55 5 Krefeld, Stadt 7 652,36 7 Lemgo, Stadt 1 223,60 1 Leverkusen, Stadt 1 107,00 1 Linnich, Stadt 3 12.172,54 1 2.970,52 2 Lippstadt, Stadt 5 425,05 5 Lübbecke, Stadt 2 260,96 2 Lüdinghausen, Stadt 1 118,98 1 Lünen, Stadt 1 105,49 1 Marl, Stadt 2 304,88 2 Menden (Sauerland), Stadt 1 239,27 1 239,27 Meschede, Stadt 1 317,96 1 Minden, Stadt 3 590,00 2 Moers, Stadt 3 441,38 3 Mönchengladbach, Stadt 3 626,60 2 Mülheim an der Ruhr, Stadt 1 79,00 1 Münster, Stadt 49 35.730,93 47 Oberhausen, Stadt 5 2.204,33 5 Olpe, Stadt 1 132,42 1 Paderborn, Stadt 5 837,11 5 Recklinghausen, Stadt 3 349,30 3 Remscheid, Stadt 16 5.963,68 16 Rheinbach, Stadt 28 6.539,05 28 Rheinberg, Stadt 1 121,96 1 Rösrath, Stadt 2 259,56 1 Schloß Holte-Stukenbrock 36 24.162,79 36 Schwelm, Stadt 1 103,47 1 Schwerte, Stadt 15 1.549,88 15 Selm, Stadt 11 45.158,33 10 Siegburg, Stadt 47 8.121,31 46 Siegen, Stadt 2 857,00 2 Soest, Stadt 6 4.238,55 6 Steinfurt, Stadt 2 163,10 1 Unna, Stadt 119 21.646,25 23 14.875,67 37 Warburg, Stadt 1 88,00 Warendorf, Stadt 5 1.534,00 5 Werl, Stadt 18 6.981,97 18 Wesel, Stadt 1 197,09 1 Wesseling, Stadt 12 2.845,81 3 1.190,95 6 Wipperfürth, Stadt 1 149,27 1 Witten, Stadt 2 1.818,69 1 Wuppertal, Stadt 8 7.615,67 6 Gesamtergebnis 1142 379.654,25 62 27.531,67 945 Fläche vermietet Anzahl leersteehnder Mietobjekte Fläche leerstehender Mietobjekte 8.062,78 5 696,62 96,34 1 101,56 708,80 3.257,00 1 252,00 1.788,30 11.518,59 190,45 164,93 223,56 17.352,31 3 350,00 111,73 3.462,51 2 9.264,49 9.655,06 2 177,73 221,00 262,98 469,83 7.296,09 880,18 504,26 254,50 666,02 303,32 1.660,28 755,00 3.444,95 5.757,44 4 431,12 164,06 1 164,06 5.286,47 16 3.191,47 745,63 131,38 4.387,30 1 92,17 2.961,78 1 95,09 2.426,79 94,22 1 95,78 4.439,53 2.043,13 1 131,91 121,73 378,35 989,71 2 187,97 253,78 188,08 1 144,87 960,05 404,11 3 551,11 198,26 13.406,28 11 1.886,88 265,58 1 95,77 311,13 1 115,62 278,66 8.956,05 1.571,53 1 1.171,13 109,45 195,00 2.678,24 21.904,36 2 324,65 923,55 652,36 223,60 107,00 9.202,02 425,05 260,96 118,98 105,49 304,88 317,96 410,00 1 180,00 441,38 507,00 1 119,60 79,00 35.461,77 2 269,16 2.204,33 132,42 837,11 349,30 5.963,68 6.539,05 121,96 101,18 1 158,38 24.162,79 103,47 1.549,88 39.578,28 1 5.580,05 7.901,09 1 220,22 857,00 4.238,55 86,93 1 76,17 3.133,28 59 3.637,30 1 88,00 1.534,00 6.981,97 197,09 514,86 3 1.140,00 149,27 128,59 1 1.690,10 6.291,26 2 1.324,41 318.117,18 135 34.005,39 Als Flüchtlingsunterkünfte vermietete Wohnungen Gemeinde Anzahl Flüchtlingsunterkünfte als Flüchtlingsunterkunft vermietete Fläche Aachen, Stadt 12 995 m² Bielefeld, Stadt 2 269 m² Borken, Stadt 2 240 m² Bottrop, Stadt 14 820 m² Haan, Stadt 2 5.668 m² Jülich, Stadt 2 264 m² Linnich, Stadt 1 2.971 m² Menden (Sauerland), Stadt 1 239 m² Unna, Stadt 23 14.876 m² Wesseling, Stadt 3 1.191 m² Gesamtergebnis 62 27.532 m² Als Flüchtlingsunterkünfte vermietete frühere Büronutzungen Gemeinde Anzahl Flüchtlingsunterkünfte als Flüchtlingsunterkunft vermietete Fläche Aachen, Stadt 1 1.448 m² Bielefeld, Stadt 1 4.038 m² Brilon, Stadt 3 3.561 m² Coesfeld, Stadt 1 1.231 m² Düsseldorf, Stadt 2 7.768 m² Grevenbroich, Stadt 2 3.160 m² Hagen, Stadt 2 2.052 m² Kamen, Stadt 7 4.188 m² Köln, Stadt 15 10.391 m² Münster, Stadt 3 4.763 m² Rheine, Stadt 2 1.864 m² Wilnsdorf 1 839 m² Gesamtergebnis 40 45.303 m² Gesamtergebnis Mieteinheiten / -flächen 102 72.835 m² Grundstücksflächen im Standby. Diese sind infrastrukturell vorbereitet, um kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Gemeinde Anzahl Grundstücke vorgehaltene Grundstücksfläche Aachen, Stadt 1 23.535 m² Schloß Holte-Stukenbrock 1 50.000 m² Mönchengladbach, Stadt 1 21.000 m² 3 94.535 m²