LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1292 22.11.2017 Datum des Originals: 21.11.2017/Ausgegeben: 27.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 457 vom 19. Oktober 2017 der Abgeordneten Lisa Kapteinat SPD Drucksache 17/1003 Psychosoziale Prozessbetreuung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Januar 2017 gibt es in NRW das Angebot der psychosozialen Prozessbetreuung. Dabei sollen Opfer von professionellen und eigens dazu ausgebildeten psychosozialen Prozessbetreuern im Strafverfahren unterstützt werden. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 457 mit Schreiben vom 21. November 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie oft wurde von der psychosozialen Prozessbegleitung seit dem 1. Januar 2017 Gebrauch gemacht? Gibt es regionale Unterschiede? Der Landesregierung liegen keine Daten zur Gesamtanzahl psychosozialer Prozessbegleitungen vor, die jede und jeder Verletzte im Ermittlungs- und Strafverfahren für sich in Anspruch nehmen kann. Eine entsprechende Statistik gibt es nicht. Halbjährlich erhoben werden nur die Fälle, in denen eine gerichtliche Beiordnung für besonders schutzbedürftige Verletzte erfolgt. Bis zum 30. Juni 2017 haben Gerichte in Nordrhein-Westfalen in 25 Fällen psychosoziale Prozessbegleitungen beigeordnet. In 13 Fällen erfolgte eine Beiordnung durch das Amtsgericht Aachen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1292 2 2. Inwieweit gibt es einen Anspruch auf Freistellung von ihrer regulären Arbeitszeit für psychosoziale Prozessbegleiter? 3. Falls es keinen Anspruch auf Freistellung gibt - Plant die Landesregierung einen Anspruch, etwa dem Vorbild von Schöffen? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Gegensatz zu Schöffinnen und Schöffen, die ehrenamtlich tätig sind, werden psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter in der Regel in Ausübung ihres Berufes tätig. Dementsprechend werden sie nach Maßgabe der §§ 5 ff. des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren für ihre Tätigkeit entlohnt. Eines Anspruchs auf Freistellung bedarf es daher nicht. 4. Wie plant die Landesregierung die psychosoziale Prozessbegleitung weiter bekannt zu machen und zu bewerben? Die Landesregierung hat frühzeitig begonnen, sowohl auf schriftlichem Wege als auch auf Veranstaltungen einen breiten Adressatenkreis, insbesondere die gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Praxis, polizeiliche Opferschutzbeauftragte und die nordrhein-westfälische Anwaltschaft über die Neuregelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung zu informieren. Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums der Justiz haben in verschiedenen Veranstaltungen bei Behörden und Opferschutzeinrichtungen - unter anderem auf der Jahrestagung des Landesverbandes NRW/Rheinland des WEISSEN RINGS - persönlich das neue Instrument bekannt gemacht. Das Ministerium der Justiz betreibt zudem eine fortlaufend aktualisierte Internetseite zur psychosozialen Prozessbegleitung. Darüber hinaus hat das Ministerium der Justiz die interdisziplinäre „Koordinierungsstelle psychosoziale Prozessbegleitung“ eingerichtet. An deren regelmäßigen Sitzungen nehmen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ressorts, der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis, des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz, der nordrhein-westfälischen Anwaltschaft, der Hochschule Düsseldorf, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen, verschiedener Opferschutzverbände und des Bundesverbandes Psychosoziale Prozessbegleitung e. V. teil. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entwickeln nicht nur Strategien zur Weiterentwicklung der psychosozialen Prozessbegleitung; sie dienen auch als Multiplikatoren in ihren Organisationen und Verbänden. Die Koordinierungsstelle hat frühzeitig einen nordrhein-westfälischen Informationsflyer zur psychosozialen Prozessbegleitung entwickelt. Der Flyer kann seit Anfang 2017 über den Broschürenservice des Ministeriums der Justiz bezogen werden. Zudem wurden zu Beginn des Jahres etwa 78.000 Exemplare den Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie den polizeilichen Opferschutzbeauftragten und den Landesverbänden NRW/Rheinland und NRW/Westfalen -Lippe des WEISSEN RINGS e.V. zur Verfügung gestellt. Derzeit erarbeitet die Koordinierungsstelle spezielle Informationsmaterialien für Kinder und Jugendliche. Sie befasst sich zudem in einer Arbeitsgruppe mit weiteren Möglichkeiten der Effektivierung der Öffentlichkeitsarbeit .