LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1324 27.11.2017 Datum des Originals: 27.11.2017/Ausgegeben: 30.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 443 vom 19. Oktober 2017 der Abgeordneten Thomas Kutschaty und Guido van den Berg SPD Drucksache 17/989 Wie wird das Fünf-Punkte-Papier zur Inneren Sicherheit des NRW-Innenministers in den Jamaika-Verhandlungen auf Bundesebne eingebracht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In mehreren Zeitungen wurde am 18.10.2017 über einen Sicherheitskatalog von Innenminister Reul zum Start der Jamaika-Sondierungen auf Bundesebene berichtet. In einem Fünf-Punkte- Papier sollen von einer künftigen Koalition im Bund Gesetzesverschärfungen und erweiterte Kompetenzen für die Strafverfolgungsbehörden gefordert worden sein. Der NRW- Innenminister soll etwa Bundesgesetze so ändern wollen, dass Lkw-Mautdaten bei Fahndungen verwendet werden können. Zudem wolle der NRW-Innenminister dem Verfassungsschutz Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur Quellen- Telekommunikations-Überwachung geben, die bislang der Polizei vorbehalten waren. Zudem fordere der NRW-Innenminister, dass rechtliche und technische Möglichkeiten geschaffen werden sollen, um Messenger-Dienste wie WhatsApp überwachen zu können. Darüber hinaus fordere der Innenminister eine Gesetzesverschärfung beim Landfriedensbruch sowie erweiterte Nutzung von DNA-Analysen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 443 mit Schreiben vom 27. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Was sind die genauen Inhalte des Fünf-Punkte-Papiers des NRW-Innenministers für die Koalitionsverhandlungen in Berlin (erweiterten Kompetenzen für die Ermittlungsbehörden auf Kosten des Datenschutzes, schärferen Bundesgesetze bei Landfriedensbruch, Polizeirechte für den Verfassungsschutz, Überwachung von WhatsApp, erweiterte Nutzung von DNA Analysen)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1324 2 2. Stellt das Fünf-Punkte-Papier des Innenministeriums NRW zur Bildung einer Jamaika-Koalition auf Bundesebene eine abgestimmte Position der Landesregierung dar? 3. Seit wann liefert das Innenministerium NRW Materialien, Papiere oder sonstige Unterlagen für Verhandlungsgremien politischer Parteien auf Bundesebene und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen in Berlin habe ich einige Anregungen für die anstehenden Verhandlungen im Bereich der Innenpolitik formuliert. Es handelt sich nicht um ein offizielles Papier des Ministeriums des Innern und ist auch nicht Position der nordrheinwestfälischen Landesregierung. Meine Vorschläge im Einzelnen waren im Bereich der Polizeiarbeit die Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Nutzung von Mautdaten für die Strafverfolgung, die Ausweitung des Straftatbestands „Landfriedensbruch“ auf die, die den Tätern als „menschliche Schutzschilde“ zur Verfügung stehen - durch Änderung des Strafgesetzbuches sowie die Ermöglichung der Nutzung weiterer DNA-Typisierungsmerkmale (Äußeres, Alter, Herkunft) für die Fahndung nach Wohnungseinbruchsdiebstählen - durch Änderung der Strafprozessordnung. Letzteres ist auch bereits Beschlusslage der IMK (26./27.04.2017). Für den Bereich Verfassungsschutz habe ich die Einführung von „Quellen-TKÜ“ und „Online- Durchsuchung“ (durch Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes), die Ermöglichung des Zugriffs auf Internet-Nutzungsdaten (besuchte Internetseiten, Dauer des Besuchs) - sowie die Verpflichtung der Betreiber von Messenger-Diensten zur Herausgabe des „Schlüssels“ zur verschlüsselten Kommunikation (beides durch Änderung des Telemediengesetzes) angeregt. 4. Welche der Vorschläge berühren den Kompetenzbereich der Bosbach- Kommission in der Staatskanzlei? 5. Über welche der Vorschläge hat die Bosbach-Kommission beraten oder wird sie beraten? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die vorbereitenden Gespräche zur Einsetzung einer Expertenkommission für Fragen der Inneren Sicherheit sind noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Gespräche ist auch der Arbeitsauftrag der Kommission.“