LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1327 28.11.2017 Datum des Originals: 25.11.2017/Ausgegeben: 01.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 497 vom 30. Oktober 2017 des Abgeordneten Alexander Vogt SPD Drucksache 17/1093 Liegt der Landesregierung die Gemeinnützigkeit von journalistischer Tätigkeit wirklich am Herzen oder offenbaren sich hier die unterschiedlichen Interessen von FDP und CDU? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage NRW verfügt über 41 Verlage, die für publizistische Vielfalt sorgen. Mit Blick auf die Entwicklungen auf dem Zeitungsmarkt (siehe auch Große Anfrage 16/14296 von SPD/ Grünen) wird eine Tatsache jedoch schnell deutlich. Die Vielfalt nimmt in den letzten Jahren immer weiter ab. Die Verlage schließen immer mehr Zeitungsredaktionen oder legen diese zusammen. Der Bevölkerung von NRW bleiben, insbesondere im Lokaljournalismus, immer weniger unabhängige Titel und damit auch Berichterstattung vor Ort. Betrachtet man Journalismus als Kontrollinstanz in einer Gesellschaft, ist diese Entwicklung beunruhigend und wirft Fragen auf. Neue Ansätze zur Förderung von Journalismus, insbesondere Lokaljournalismus, sind notwendig, um im lokalen und hyperlokalen weiterhin Berichterstattung zu gewährleisten und unterstützen. Der Medienkonzentrationsbericht 2015 des Formatt-Instituts für die Landesanstalt für Medien (LfM) analysiert die Situation des Medienmarktes in NRW und stellte dabei journalistischen Initiativen im Onlinebereich in NRW vor. Eine Problematik wurde deutlich: Eine langfristige Finanzierung von lokaljournalistischen Angeboten ist für deren Initiatoren oftmals nicht möglich. Zwischen 2008 und 2012 waren die Hälfte aller Projekte aus wirtschaftlichen Gründen wieder eingestellt worden. Es stellt sich die Frage der Finanzierung. Die Erteilung der Gemeinnützigkeit für solche Projekte durch die Finanzämter könnte eine Möglichkeit zur Vielfaltssicherung im lokalen Raum sein. Die mögliche Gemeinnützigkeit von journalistischen Tätigkeiten war bereits Thema im Landtag von NRW. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1327 2 Im Kultur- und Medienausschuss des Landtags wurde im Januar 2017 ein Entschließungsantrag von SPD und Grünen verabschiedet, der die Landesregierung auffordert, auf Bundes- und Länderebene eine entsprechende Änderung der Abgabenordnung hinsichtlich „journalistischer Tätigkeiten“ zu prüfen und gegebenenfalls initiativ tätig zu werden. Zudem wird unter Punkt 2 gefordert, dass „journalistisch tätige Organisationen, die bereits wegen der Förderung eines bestehenden Katalogzwecks (im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 AO) den Status der Gemeinnützigkeit erhalten haben, zu stärken und neue Initiativen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu unterstützen.“ FDP und CDU stimmten im Ausschuss gegen den Antrag von SPD und Grünen. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag auf S. 96 findet sich nun folgende Absichtserklärung der neuen Landesregierung: „Zur Stärkung der Presse- und Medienvielfalt werden wir mit einer Bundesratsinitiative die Voraussetzungen dafür schaffen, die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit in der Abgabenordnung zu ermöglichen.“ Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 497 mit Schreiben vom 25. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Instrument der Gemeinnützigkeit als Mittel zur Stärkung der Presse- und Medienvielfalt im Allgemeinen sowie im Hinblick auf den Lokaljournalismus in NRW? Die Landesregierung setzt sich dafür ein, Meinungs- und Medienvielfalt zu sichern. Sie sind unverzichtbare Elemente einer demokratischen Gesellschaft. Die Anerkennung von journalistischen Tätigkeiten als gemeinnützig kann grundsätzlich geeignet sein, für zusätzliche Medienvielfalt zu sorgen. Dies gilt besonders für lokaljournalistische Angebote. 2. Wann wird die im Koalitionsvertrag genannte Bundesratsinitiative gestartet? Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für die in Rede stehende steuerrechtliche Regelung. Zunächst ist abzuwarten, bis die Bundesregierung voll handlungsfähig ist, bevor sie über den Bundesrat beauftragt werden könnte, die Abgabenordnung zu ändern. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Positionierung anderer Bundesländer zur Gemeinnützigkeit von journalistischen Tätigkeiten im Hinblick auf ihre eigenen Absichten gemäß des Koalitionsvertrages? Die Vorgängerregierung hatte bereits die Positionierung im Länderkreis sondiert. Die Resonanz war zunächst durchweg ablehnend, vor allem wegen der erheblichen Schwierigkeiten, gemeinnützige journalistische Tätigkeiten von kommerziell betriebenem Journalismus abzugrenzen. 4. Wie bewertet die Landesregierung das Instrument einer Mustersatzung, als untergesetzliche Lösung, zur Erteilung der Gemeinnützigkeit für lokaljournalistische Initiativen auf NRW-Ebene? Nach der geltenden Rechtslage kann journalistische Arbeit schon jetzt als gemeinnützig anerkannt werden, wenn mit ihr gemeinnützige Zwecke wie die Förderung von Wissenschaft LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1327 3 und Forschung erfüllt werden. Eine Mustersatzung könnte lokaljournalistischen Initiativen dabei helfen, die notwendigen Vorgaben für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung umzusetzen. 5. Wie grenzt die NRW-Landesregierung die im Koalitionsvertrag beschriebenen gemeinnützigen journalistischen Tätigkeiten von kommerziellen journalistischen Tätigkeiten ab? Es ist rechtlich nicht geklärt, wie sich gemeinnütziger Journalismus und kommerzieller Journalismus voneinander abgrenzen lassen. Dazu bedarf es einer eingehenden Betrachtung, da neben rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen auch medienwirtschaftliche Aspekte zu klären sind. Die Staatskanzlei wird hierzu ein Gutachten vergeben, das Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigen soll. Die Ergebnisse werden dem Landtag zur Verfügung gestellt werden.