LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1328 28.11.2017 Datum des Originals: 22.11.2017/Ausgegeben: 01.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 456 vom 19. Oktober 2017 des Abgeordneten Hartmut Ganzke SPD Drucksache 17/1002 Weitere Unklarheiten im „Fall Wendt“ - Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung im Hinblick auf seine Tätigkeit beim LZPD sowie auf andere Nebentätigkeiten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 07. September 2017 war die Besoldung von Rainer Wendt auf einer Sitzung des Innenausschusses und am 27. September 2017 auf einer Sitzung des Rechtsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag thematisiert worden. Grund für die Beschäftigung beider Ausschüsse mit dem Thema war der Verdacht, dass Rainer Wendt bereits tatsächlich nicht mehr gearbeitet hat, als er im Januar 2010 zum LZPD versetzt wurde und somit viele Jahre ohne Gegenleistung Dienstbezüge erhalten hat. Die Landesregierung wurde im Rahmen beider Ausschusssitzungen gebeten, schriftlich zum aktuellen Sachstand und zu den bisher vorliegenden Erkenntnissen der gegen Rainer Wendt eingeleiteten drei Verfahren - Verwaltungsermittlungsverfahren, Disziplinarverfahren und staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren - zu berichten. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 456 mit Schreiben vom 22. November 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Nebentätigkeiten hat Rainer Wendt insgesamt angemeldet, und zwar aufgeschlüsselt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung, der Art der Tätigkeit und der Höhe der Vergütung? 2. Welche Nebentätigkeiten hat Rainer Wendt nach seiner Pensionierung angemeldet, ebenfalls aufgeschlüsselt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung, der Art der Tätigkeit sowie der Höhe der Vergütung? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1328 2 3. Rainer Wendt besitzt seit 2015 eine Eigentumswohnung in Berlin-Köpenick, polizeilich gemeldet ist er in einer Wohnung der Deutschen Polizei-Gewerkschaft in Berlin-Mitte. Seine Ehefrau lebt wiederum in München. Wo liegt der Lebensmittelpunkt von Rainer Wendt und wie ließ er sich mit seinen Verpflichtungen als nordrheinwestfälischer Polizeibeamter in Einklang bringen? 4. Hatte Rainer Wendt ein eigenes Büro im LZPD und tauchte er im Telefonverzeichnis auf? 5. Wer war der unmittelbare Vorgesetzte von Rainer Wendt? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Hinsichtlich der Fragen 1 bis 5 verweise ich auf das Ausschussprotokoll des Innenausschusses vom 09.03.2017 (Apr 16/1632) und meinen schriftlichen Bericht für die Sitzung des Innenausschusses am 30.03.2017 zu dem Top „Neue Fragen und Widersprüche in der Causa Jäger/Wendt“ “ (LT-Vorlage 16/4934). Zudem habe ich in der Sitzung des Innenausschusses am 07.09.2017 den Stand des Ermittlungsverfahrens dargelegt und insbesondere auf die Dauer der erforderlichen Ermittlungen hingewiesen (s. Ausschussprotokoll Apr 17/34). Informationen bezüglich des Lebensmittelpunktes des Herrn Wendt liegen dem Ministerium des Innern NRW nicht vor. Hierüber wird voraussichtlich das Verwaltungsermittlungsverfahren Aufschluss geben. Unmittelbarer Vorgesetzter eines Sachbearbeiters ist der Sachgebietsleiter.