LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1339 29.11.2017 Datum des Originals: 28.11.2017/Ausgegeben: 04.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 435 vom 17. Oktober 2017 der Abgeordneten Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/968 Mehr Aufgaben und weniger Personal in der Umweltverwaltung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen aber auch in anderen Bundesländern, ist von einem stetigen Zuwachs an Aufgaben geprägt. Dies betrifft die gesamte Umweltverwaltung, sowohl den Bereich der Überwachung als auch den der Genehmigung, insbesondere beim Immissionsschutz, der Wasserwirtschaft, im Abfallrecht, bei Boden und Altlasten und im Naturund Gewässerschutz. Um die Personalbedarfe für die zu erledigenden Aufgaben zu ermitteln, hat Prof. Dr. Bogumil im Auftrag des Bundeslandes Baden-Württemberg ein Gutachten über die „Weiterentwicklung des baden-württembergischen Umweltverwaltung“ im August 2016 veröffentlicht. Ziel der Untersuchung war, eine Situationsanalyse der Vollzugsqualität im Bereich der klassischen Umweltverwaltung zu erstellen, dabei wurde auch ein Bundesländervergleich bezüglich der Personalausstattung vorgenommen. Die Situation in Baden-Württemberg wurde mit der in drei weiteren Flächenländern verglichen, darunter Niedersachsen, Bayern und auch Nordrhein- Westfalen. Die Bewertung der Personalsituation findet in Relation zur Einwohnerzahl und in Relation zu produktionsbedingten Indikatoren, wie zum Beispiel dem BIP statt. Die Untersuchung zeigt dabei deutlich, dass die Personalausstattung in der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den Ländern Bayern und Niedersachsen am niedrigsten ist. Auch Naturschutzverbände und Fachexperten fordern immer wieder zusätzliche Personalkapazitäten in der Umweltverwaltung zu schaffen, um den demografischen Anforderung an die Personalentwicklung und den stetig hinzukommenden Aufgaben gerecht zu werden. Zusätzlich wird es zunehmend schwieriger, Fachkräfte für eine Tätigkeit in der Fachverwaltung zu gewinnen. Trotz der Schaffung von über 300 zusätzlichen Stellen im Bereich der nachgeordneten Umweltverwaltung bei den Bezirksregierungen, konnte offensichtlich das Niveau von anderen Flächenländern nicht erreicht werden. Es bedarf daher LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1339 2 weiterer Anstrengungen, um die Entwicklung einer Mangelverwaltung auch zukünftig zu verhindern. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 435 mit Schreiben vom 28. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet. 1. Prof. Dr. Bogumil legt in seiner Untersuchung dar, dass die Personalausstattung im Umweltbereich bezogen auf die Einwohnerzahl in Nordrhein-Westfalen am niedrigsten und bezogen auf BIP und andere Indikatoren am zweitniedrigsten ist. Wie bewertet das Ministerium diese Ergebnisse? Die für Nordrhein-Westfalen in dem angesprochenen Gutachten herangezogenen Daten für Personal und Kosten wurden nach Kenntnisstand des Umweltministeriums damals beim Innenressort abgefragt bzw. anhand der veröffentlichten Haushaltspläne der Kommunen und Kreise ermittelt. Es ist zu hinterfragen, ob die gewählten Indikatoren allein ausreichend sind, um belastbare Aussagen für eine angemessene Personalausstattung in der Umweltverwaltung eines Landes zu erhalten. Das Ministerium setzt sich intensiv mit den Ausführungen und dem Ergebnis des Gutachtens auseinander. Die Notwendigkeit organisatorischer oder personeller Veränderungen kann erst nach dieser Prüfung beurteilt werden. 2. Sind der Landesregierung Personalbedarfe seitens der durchführenden Bezirksregierungen mitgeteilt worden? Bitte benennen Sie Zeitpunkt und Umfang der Bedarfsmeldung. Mögliche Personalbedarfe werden nicht von den Bezirksregierungen festgelegt, sondern - auf der Grundlage fachlicher Prüfung - von der Landesregierung. 3. In welcher Form finden diese angemeldeten Bedarfe in der aktuellen Beratung zur Aufstellung des Haushaltes des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2018 Berücksichtigung? Die Landesregierung hat im Haushaltsentwurf 2018 keine zusätzlichen Stellen im Bereich der Umweltverwaltung eingeplant, sondern geht von Personalumschichtungen, organisatorischen Maßnahmen und Aufgabenkritik bei den betroffenen Behörden aus. 4. Wie schätzt das Ministerium den perspektivischen Personalbedarf für die zukünftige Aufgabenerledigung in der nordrhein-westfälischen Umweltverwaltung ein? Der perspektivische Personalbedarf wird u. a. durch die künftige wirtschaftliche und technologische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen bestimmt sein. Außerdem muss die Umweltverwaltung neuen Herausforderungen infolge von EU- und nationalem Recht gerecht werden. Auch die Ansprüche und Erwartungen der Wirtschaft und der Bürger/innen an die Aufgabenerledigung haben Einfluss auf die erforderlichen Ressourcen. Das Gutachten von Prof. Dr. Bogumil kann hierbei Anhaltspunkte liefern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1339 3 5. Es besteht zunehmend die Schwierigkeit, Fachkräfte für eine Tätigkeit in der Umweltverwaltung zu gewinnen. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung umzusetzen, um zukünftig und langfristig ausreichend Fachkräfte für eine Tätigkeit in der Umweltverwaltung gewinnen zu können? Die Gewinnung von Fachkräften für die Umweltverwaltung wird zunehmend schwieriger. Dies betrifft insbesondere die Gewinnung von Personal mit ingenieurwissenschaftlichem Studium. Das MULNV und die Bezirksregierungen setzen sich dafür ein, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die vielseitigen Arbeitsplätze in der Umweltverwaltung zu gewinnen. Dies gelingt zum einen, durch klassische Stellenausschreibungen, zum Beispiel auf www.stellenmarkt.nrw.de oder www.bund.de. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren auch weitere Jobportale, spezialisiert auf Berufe in der Umweltbranche, genutzt. Anfang dieses Jahres konnte die landeseigene Plattform www.karriere.nrw.de an den Start gehen. Dieses Portal ermöglicht es, Jobsuchende und andere Interessierte gezielt anzusprechen, sodass diese auf der Seite nicht nur einen Überblick über die diversen (Ausbildungs-)Berufe, die das Land anzubieten hat, gewinnen, sondern auch weiterführende Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen und Links zu konkreten Stellenausschreibungen erhalten. Das MULNV hat alle in seinem Geschäftsbereich angebotenen Berufszweige zzgl. der entsprechenden Vorbereitungsdienste und Berufsausbildungen dort vorgestellt. Ebenfalls Anfang dieses Jahres wurde gutachterlich der „Arbeitgeber Umweltverwaltung“ analysiert. Ziel war hier, einen objektiven Bericht sowie fundierte Hinweise zu erhalten, die zu einer langfristigen Weiterentwicklung des „Arbeitgebers Umweltverwaltung“ beitragen und zudem in Zukunft für die Akquise geeigneter Fachkräfte verwendet werden sollen. Des Weiteren werden regelmäßig Flyer mit weiterführenden Informationen zu den Ausbildungsberufen, bzw. Berufen mit Vorbereitungsdienst in der Umweltverwaltung erstellt und an geeigneten Orten und Veranstaltungen, wie beispielsweise Messen oder Universitäten verteilt und ausgelegt. Bereits jetzt und auch langfristig sieht sich das MULNV als starker Wettbewerber, der durch entsprechende Maßnahmen die Attraktivität und Vorzüge des „Arbeitgebers Umweltverwaltung“ auf dem Arbeitsmarkt aufzeigen möchte, damit auch weiterhin dem Konkurrenzkampf mit Unternehmen der freien Wirtschaft um geeignetes Personal entgegen gehalten werden kann.