LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1345 29.11.2017 Datum des Originals: 27.11.2017/Ausgegeben: 04.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 454 vom 19. Oktober 2017 der Abgeordneten Elisabeth Müller-Witt SPD Drucksache 17/1000 Hat die Landesregierung die besondere Bedeutung des Polizei-Bezirksdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann übersehen oder vergessen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut CDU/FDP-Koalitionsvertrag braucht Nordrhein-Westfalen angeblich „einen Neustart in der Sicherheitspolitik“. Ziel sei es unter anderem, mehr Polizei „auf die Straße“ zu bringen. Explizit zur örtlichen Polizeiarbeit heißt es dort: „Um die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, werden wir die Polizeipräsenz vor Ort erhöhen und die Ansprechbarkeit und Bürgernähe der Polizei verbessern.“ Während der Koalitionsvertrag an vier Stellen konkret eine personelle Stärkung einzelner Organisationseinheiten der Polizei nennt („Die Zahl der Beschäftigten der Einsatztrupps der Autobahnpolizei werden wir mindestens verdoppeln“, „Wir stellen sicher, dass es in Zukunft wieder personalstarke Ermittlungskommissionen und ausreichend verfügbare Spezialkräfte gibt.“, „werden wir vier zusätzliche, als Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit ausgebildete Züge der Bereitschaftspolizei schaffen“, „Wir bekennen uns zu einer deutlichen Verstärkung des Landeskriminalamts (LKA) mit Spezialisten“, erwähnt derselbe Koalitionsvertrag allerdings mit keinem Wort die besondere Rolle des Polizei-Bezirksdienstes, geschweige dessen beabsichtigte personelle Stärkung. Auf der aktuellen Internetseite der Polizei NRW 1 (Stand 16.10.2017) heißt es unter der Überschrift „Präsenz vor Ort - der Bezirksdienst“ unter anderem: „Den "Schutzmann an der Ecke" hat die Polizei nicht aufgegeben. Die über 2.000 Bezirksbeamtinnen und Bezirksbeamten sind und bleiben die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger im unmittelbaren Wohn- und 1 Internetpräsenz Polizei NRW: https://polizei.nrw/artikel/einsatz-rund-umdie -uhr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1345 2 Geschäftsbereich. In ihren Bezirken versehen sie weitestgehend ihren "Dienst auf der Straße". So prägen sie durch sichtbare Präsenz und persönliche Ansprechbarkeit den engen, vertrauensvollen Kontakt zwischen der Bevölkerung und der Polizei. Die Bezirksbeamtinnen und -beamten tragen wesentlich zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei.“ Angesichts dieser Darstellung ist es umso verwunderlicher, dass der Polizei-Bezirksdienst im Koalitionsvertrag keinerlei Erwähnung findet. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 454 mit Schreiben vom 27. November 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem polizeilichen Bezirksdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann bei? Die Landesregierung misst dem Bezirksdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann eine hohe Bedeutung zu. Der Bezirksdienst führt die ständige, auch anlassunabhängige Kontaktaufnahme und -pflege mit der Bevölkerung, gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen und Organisationen durch. Hiermit leistet er eine wichtige Aufgabe bei der Gewährleistung der Sicherheit vor Ort. 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und –beamte haben in der Kreispolizeibehörde Mettmann (aufgeschlüsselt nach Polizeiinspektionen und deren Polizeiwachen) als Bezirksbeamtinnen bzw. –beamte im Bezirksdienst jeweils zum Stichtag 1. Oktober in den Jahren 2016 und 2017 Dienst versehen? Den nachfolgenden Übersichten sind die jeweiligen Stände auf Behördenebene zu entnehmen. Eine weitergehende Differenzierung auf Ebene der Polizeiinspektionen und deren Polizeiwachen ist mit den hier vorliegenden Daten nicht möglich. Sockel Bezirksdienst KPB BKV 2016 IST 10/2016 DIFFERENZ IN % Mettmann 47,89 47,73 -0,16 -0,34% Sockel Bezirksdienst KPB BKV 2017 IST 10/2017* DIFFERENZ IN % Mettmann 48,33 47,73 -0,60 -1,24% *Die Prüfung der Daten zum 01.10.2017 ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Veränderungen im nennenswerten Umfang sind für die Aufgabenrate Bezirksdienst allerdings nicht mehr zu erwarten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1345 3 3. Nach welchen Kriterien bemisst sich die Anzahl von Bezirksbeamtinnen und – beamten auf den Polizeiwachen bzw. in den Polizeiinspektionen der Kreispolizeibehörde Mettmann? Im Rahmen der Berechnungen der „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung“ (BKV) wird jeder Kreispolizeibehörde (KPB) pro 10.000 Einwohner eine Planstelle als sogenannte Sockelstelle angerechnet. Die Behördenleitungen setzen Bezirksdienste in Abwägung zu ihrer Gesamtpersonalverantwortung für ihren Bereich ein. 4. Beabsichtigt die Landesregierung diese Kriterien zu ändern – und falls ja, auf welche Weise? Mit Erlass vom 11.09.2017 wurde die „Arbeitsgruppe BKV“ eingerichtet. Die Arbeitsgruppe soll die BKV insgesamt überprüfen und konkrete Empfehlungen zur Fortentwicklung der BKV erarbeiten. 5. Weshalb ist im Koalitionsvertrag eine personelle Stärkung des Polizei- Bezirksdienstes im Gegensatz zur beabsichtigten personellen Verstärkung anderer polizeilicher Organisationseinheiten nicht vorgesehen? Unser Ziel ist eine starke Polizei durch mehr Personal in allen Organisationseinheiten.