LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1365 30.11.2017 Datum des Originals: 30.11.2017/Ausgegeben: 05.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 488 vom 30. Oktober 2017 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/1078 Klassen- und Kurszusammenlegung an öffentlichen Schulen zu Schuljahresbeginn Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das „Turbo-Abi“ bewegte die Gemüter in NRW. Die Schulzeitverkürzung auf acht Jahre Gymnasialzeit („G8“ statt „G9“) war 2004 als Forderung aller Landtagsfraktionen politisch auf den Weg gebracht worden. Trotz heftiger Kritik von Eltern und Verbesserungsvorschlägen von Schülern und Schulen lehnte die damalige NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann eine Rückkehr zu G8 lange Zeit ab – vor allem mit dem Argument, man könne nicht alle paar Jahre am Schulsystem drehen. Inzwischen haben sich fast alle Parteien teilweise oder ganz zugunsten des beliebteren G9 positioniert – auch die Grünen.1 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 488 mit Schreiben vom 30. November 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung In der Einführung zur Kleinen Anfrage wird inhaltlich die politische Genese von G8 und der Rückkehr zu G9 thematisiert. Die anschließenden Fragen an die Landesregierung beziehen sich dann auf die Zusammenlegung von Lerngruppen in Abschlussklassen. Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den beiden Teilen lässt sich nicht erkennen. Die Beantwortung muss deshalb generalisierend vorgenommen werden. Die in Frage 1 benannte Schulform „Oberschule“ gehört nicht zum Kanon der im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gefassten Schulformen. 1 https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/nrw-landtagswahl-positionen-parteien-bildungspolitik- 8288064.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1365 2 1. Wie viele, welche und an welchen Schulen wurden zu Schuljahresbeginn 2017/2018 Klassen, Kurse und Gruppen der Abschlussjahrgänge an Oberschulen (Haupt- und Realschulbildungsgang) bzw. Gymnasien zusammengelegt? 2. Aus welchen Gründen wurden die unter Frage 1 benannten Klassen, Kurse und Gruppen zusammengelegt? 3. Wie wurden die betroffenen Schulen, Lehrer, Eltern und Schüler hinsichtlich der Zusammenlegung informiert und wie wurden diese im Vorfeld einbezogen? 4. Wurden während des Entscheidungsprozesses zu Klassen-, Kurs- und Gruppenzusammenlegungen ursprünglich geplante Zusammenlegungen revidiert und wenn ja, aus welchen Gründen? Fragen 1-4 werden inhaltlich zusammenfassend beantwortet. Die Zusammenlegung von Klassen und Kursen sind schulinterne Entscheidungen, zu denen es keine statistische Erfassung gibt. Mit den Amtlichen Schuldaten werden jährlich lediglich die Anzahl von Klassen (bzw. in der gymnasialen Oberstufe Kursen) für jedes Schuljahr zum Stichtag 15. Oktober erhoben. Ob eine Veränderung der Zahl der Klassen oder Kurse von einem auf das darauf folgende Schuljahr Folge einer Klassen- bzw. Kurszusammenlegung ist, ist nicht Gegenstand der Amtlichen Schuldaten und kann daher nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Die Amtlichen Schuldaten zum Schuljahr 2017/18 liegen zudem noch nicht in endbereinigter Form vor.