LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1376 04.12.2017 Datum des Originals: 29.11.2017/Ausgegeben: 07.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 510 vom 3. November 2017 der Abgeordneten Jürgen Berghahn, Dr. Dennis Maelzer und Ellen Stock SPD Drucksache 17/1143 Ist der Landesregierung die besondere Bedeutung des Polizei-Bezirksdienstes im Kreis Lippe nicht bewusst? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut CDU/FDP-Koalitionsvertrag ist es das Ziel, mehr Polizei „auf die Straße“ zu bringen. Der Koalitionsvertrag benennt allerdings mit keinem Wort die besondere Rolle des Polizei-Bezirksdienstes , geschweige dessen beabsichtigte personelle Stärkung, wie sie etwa von der SPD im Wahlkampf vertreten wurde. Auf der aktuellen Internetseite der Polizei NRW 1 (Stand 16.10.2017) heißt es unter der Überschrift „Präsenz vor Ort - der Bezirksdienst“ unter anderem: „Den "Schutzmann an der Ecke" hat die Polizei nicht aufgegeben. Die über 2.000 Bezirksbeamtinnen und Bezirksbeamten sind und bleiben die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger im unmittelbaren Wohn- und Geschäftsbereich . In ihren Bezirken versehen sie weitestgehend ihren "Dienst auf der Straße". So prägen sie durch sichtbare Präsenz und persönliche Ansprechbarkeit den engen, vertrauensvollen Kontakt zwischen der Bevölkerung und der Polizei. Die Bezirksbeamtinnen und - beamten tragen wesentlich zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei.“ Gleichzeitig wäre mit einer Erhöhung des Polizei-Bezirksdienstes eine Stärkung aller Polizeibehörden verbunden. Dies wäre insbesondere für den Kreis Lippe von Vorteil, da dieser aufgrund der landesweit geringsten Kriminalitätsbelastung, aufgrund der bestehenden Verteilkriterien auch die geringste Polizeidichte in Nordrhein-Westfalen aufweist. Angesichts dessen ist es insbesondere für den Kreis Lippe von Nachteil, dass der Polizei-Bezirksdienst im Koalitionsvertrag keinerlei Erwähnung findet. 1 Internetpräsenz Polizei NRW: https://polizei.nrw/artikel/einsatz-rund-umdie -uhr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1376 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 510 mit Schreiben vom 29. November 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und –beamte haben in der Kreispolizeibehörde im Kreis Lippe (aufgeschlüsselt nach Polizeiinspektionen und deren Polizeiwachen) als Bezirksbeamtinnen bzw. –beamte im Bezirksdienst jeweils zum Stichtag 1. Oktober in den Jahren 2016 und 2017 Dienst versehen? Den nachfolgenden Übersichten sind die jeweiligen Stände auf Behördenebene zu entnehmen . Eine weitergehende Differenzierung auf Ebene der Polizeiinspektionen und deren Polizeiwachen ist mit den hier vorliegenden Daten nicht möglich. Sockel Bezirksdienst KPB BKV 2016 IST 10/2016 DIFFERENZ IN % Lippe 34,71 31,40 -3,31 -9,54 Sockel Bezirksdienst KPB BKV 2017 IST 10/2017* DIFFERENZ IN % Lippe 35,08 36,00 0,92 2,64 2. Nach welchen Kriterien bemisst sich die Anzahl von Bezirksbeamtinnen und –beamten auf den Polizeiwachen bzw. in den Polizeiinspektionen der KPB Lippe? Im Rahmen der Berechnungen der „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung“ (BKV) wird jeder Kreispolizeibehörde (KPB) pro 10.000 Einwohner eine Planstelle als sogenannte Sockelstelle angerechnet. Die Behördenleitungen setzen Bezirksdienste in Abwägung zu ihrer Gesamtpersonalverantwortung für ihren Bereich ein. 3. Wie hat sich die belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) auf die Zuweisung von Polizeikräften im Kreis Lippe im Jahr 2017 ausgewirkt (bitte unabhängig von etwaigen Veränderungen bei Sockelstellen ausweisen)? Die in der BKV ausgewiesenen Sockelstellen haben sich gegenüber dem Jahr 2016 um 6,3 Planstellen erhöht. Dies ist überwiegend auf die Anpassung der Grundsicherung und Zuweisung für Objektschutzaufgaben zurückzuführen. Das Planstellen-IST (jeweils zum 01.10. eines Jahres) hat sich bei der Kreispolizeibehörde Lippe im Vergleich zum Vorjahr wie nachfolgend entwickelt: 2016 2017 383,0 389,6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1376 3 4. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, vor der belastungsbezogenen Kräfteverteilung eine Mindestpolizeidichte festzulegen? Mit Erlass vom 11.09.2017 wurde die „Arbeitsgruppe BKV“ eingerichtet. Die Arbeitsgruppe soll die BKV insgesamt überprüfen und konkrete Empfehlungen zur Fortentwicklung der BKV erarbeiten . 5. Weshalb ist im Koalitionsvertrag eine personelle Stärkung des Polizei-Bezirksdienstes Organisationseinheiten nicht vorgesehen? Unser Ziel ist eine starke Polizei durch mehr Personal in allen Organisationseinheiten.