LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1387 04.12.2017 Datum des Originals: 04.12.2017/Ausgegeben: 07.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 493 vom 2. November 2017 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/1089 Förderung der Migrantenselbstorganisationen (MSO) in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein vielfältiges Land. Damit die Integration und das Zusammenleben gelingen, braucht es eine nachhaltige Förderung und Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Hautfarbe oder Religion. Einen zentralen Baustein einer teilhabefördernden Integrationspolitik stellen dabei die Migrantenselbstorganisationen (MSO) dar. MSO üben eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Einwandern auf der einen und der Aufnahmegesellschaft auf der anderen Seite aus. Dank ihrer Expertise, ihrer oft jahrelangen Erfahrung sowie ihrer Kontakte in die Communities verfügen sie über Kompetenzen, die für die Gestaltung und Umsetzung integrationspolitischer Ziele unverzichtbar sind. Für die Landesregierung sind sie deshalb wichtige nicht-staatliche Partner in der Ausgestaltung der Integrationspolitik in NRW. Dennoch stehen sie vor finanziellen Herausforderungen, um ihrer integrationsfördernden Arbeit erfolgreich nachkommen zu können. Im Rahmen des Integrationsplans wurde das Fördergeld für MSO bereits verdoppelt. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag spricht sich die Landesregierung ebenfalls für eine Förderung der MSO aus. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 493 mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie sieht die aktuelle Förderlandschaft für Migrantenselbstorganisationen in Nordrhein-Westfalen aus? Migrantenselbstorganisationen können in Nordrhein-Westfalen an allen Förderprogrammen partizipieren, deren Voraussetzungen sie erfüllen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1387 2 Eine gezielte Förderung findet im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten statt. Seit 2014 können Vereine in den Bausteinen Anschubförderung (für junge Vereine), Einzelprojektförderung (für erfahrene Vereine) und Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung (für erfahrene Vereine, die andere Vereine unterstützen) gefördert werden. In der Förderphase 2016/2017 konnten rund 100 Projekte bewilligt werden. Im Jahr 2017 wurden die Mittel für die Förderung von Migrantenselbstorganisationen auf insgesamt 2,7 Mio. € aufgestockt. Damit wurde eine Sonderförderphase 2017/2018 durchgeführt, mit der zusätzlich rund 70 Projekte gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei beim Aufbau von Organisationen neuer Zuwanderungsgruppen sowie bei der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten. Projekte der Förderphase 2016/2017 können um ein Jahr verlängert werden. Zusätzlich fördert das Land insbesondere die Fachberatung MigrantInnen Selbsthilfe beim Paritätischen NRW, die Migrantenselbstorganisationen berät und qualifiziert sowie die Geschäftsstelle des Elternnetzwerks NRW, um Migrantenselbstorganisationen auch im Themenbereich Bildung zu unterstützen. 2. Welche Organisationen werden nach welchen Kriterien, für welche Dauer und in welcher Höhe gefördert? Eine Förderung erhalten die Organisationen, die in einem objektiven Rankingverfahren der Bezirksregierung Arnsberg und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration überzeugen können. Neben der Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des geschilderten Projektvorhabens werden auch Kriterien wie z.B. die Kooperation mit Regeleinrichtungen, die Verortung in Regionen/Stadtteilen und die im Förderaufruf genannte Schwerpunktsetzung bei der Auswahl herangezogen. Eine Förderphase beträgt maximal 24 Monate. Eine Maßnahme oder ein Projekt kann grundsätzlich bis zu zwei Förderphasen gefördert werden. Erfolgreiche Einzelprojekte und Projekte, die der Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung dienen, können im Einzelfall über zwei Förderphasen hinaus gefördert werden. Das Fördervolumen beträgt im Bereich der Anschubförderung jährlich bis zu 6.000 € und bei der Einzelprojektförderung sowie bei der Förderung der Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung bis zu 15.000 €. Im Rahmen der Sonderförderphase 2017/2018 sind auch Einzelprojekte bis zu 50.000 € und Unterstützungsprojekte bis zu 100.000 € möglich. 3. Welche Schritte möchte die Landesregierung unternehmen, um die Migrantenselbstorganisationen in Nordrhein-Westfalen zukünftig noch stärker zu fördern? Der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 - 2022 spricht sich im Kapitel „Integration und Einwanderung“ dafür aus, dass Migrantenselbstorganisationen auch weiterhin gefördert werden. Da die aktuelle Förderung noch bis Ende 2018 läuft, wird im Laufe des nächsten Jahres zu entscheiden sein, ob und ggf. wie die Förderung von Migrantenselbstorganisationen anzupassen ist.