LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1388 04.12.2017 Datum des Originals: 04.12.2017/Ausgegeben: 07.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 506 vom 1. November 2017 des Abgeordneten Armin Jahl SPD Drucksache 17/1107 Für die Schifffahrt im östlichen Ruhrgebiert ist die Erreichbarkeit des Dortmunder Hafens von der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der Schleuse Henrichenburg abhängig Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Verkehrsminister Wüst hat in seiner „Kleinen Regierungserklärung“ im Verkehrsausschuss u.a. erklärt, dass politisch und parteiübergreifend darauf hingewirkt werden muss, dass wichtige NW-Projekte exponiert im kommenden Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgenommen werden. Das gelte auch für die Erneuerung der Schleusenbauwerke! Die Schleuse Henrichenburg kann von Binnenschiffen nicht umfahren werden und gewährleistet den einzigen wasserseitigen Zugang zum Dortmunder Hafen mit seinen 160 Unternehmen und ca. 5.000 Beschäftigten. Die Schleuse musste seit dem Jahre 2012 immer wieder gesperrt werden bzw. war nur eingeschränkt nutzbar. Für die Jahre 2018 und 2019 sind erneut Schleusensperrungen von jeweils mehreren Wochen angekündigt worden. Um logistische Abläufe weitgehend ungestört durchführen zu können und um zusätzliche Aufwendungen sowie weitere Verlagerungen von Gütertransporten auf andere Verkehrsträger zu verhindern, sind zwei Maßnahmen von besondere Bedeutung: 1. den Bau und das Vorhalten von redundanten Verschlusssystemen 2. den Bau einer zweiten Schleuse an der Kanalstufe LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1388 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 506 mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Schleuse in Henrichenburg hat für die Erreichbarkeit des Dortmunder Hafens zentrale Bedeutung . Bedingt durch kurzzeitige Sperrungen der Schleuse ist das Thema der Erreichbarkeit in verschiedenen politischen Räumen unter den Gesichtspunkten des Vorhaltens redundanter Verschlusssysteme sowie des Baus einer zweiten Schleusenkammer bereits mehrfach mit ablehnender Haltung des Bundes diskutiert worden. 1. Schließt die Ankündigung von Verkehrsminister Wüst auch ein, dass sich die Landesregierung für diese beiden Forderungen einsetzt, um die wasserseitige Erreichbarkeit des Dortmunder Hafens dauerhaft zu gewährleisten? Die für 2018 und 2019 geplanten vereinzelten Sperrungen im Rahmen notwendiger Reparaturund Instandsetzungsmaßnahmen dienen der langfristigen Sicherung der Erreichbarkeit und werden nach Auskunft der für den Wasserstraßenausbau verantwortliche Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) rechtzeitig mit dem Hafen und der Schifffahrt abgestimmt. Sperrungen wegen Personalmangels sind nach Bekunden der WSV mit Einrichtung der Leitzentralen zukünftig nicht mehr zu erwarten. Soweit der Bau und das Vorhalten von redundanten Verschlusssystemen gefordert werden, ist diese Maßnahme nach Prüfung des Bundes wirtschaftlich nicht darstellbar. Unter Kosten- Nutzen-Aspekten - Investitionen in Höhe von ca. 5 Mio. € – würde kein Wirtschaftlichkeitsnachweis gelingen. Allein die Kosten für den Bau eines Untertores betrügen pro Flügel mehr als 2 Mio. €; das Vorhalten eines Obertores scheitere aufgrund der individuellen Einbausituation in Henrichenburg. Um dennoch den Auswirkungen einer möglichen schweren Havarie innerhalb der Schleusenkammer - trotz geringer Wahrscheinlichkeit - vorzubeugen, verfügt die Anlage bereits heute über Torschutzmechanismen. Auch der Bau einer zweiten Kammer ist nach Auskunft der WSV bei dem aktuellen Ladungsaufkommen wirtschaftlich unverhältnismäßig. Die Schleuse hat eine Kapazität von mindestens 10,0 Mio. t/a. Bei einem durchschnittlichen Aufkommen von ca. 2,0 Mio. t/a (2016: 1,8 t/a) sei kein Bedarf für eine zweite Kammer ersichtlich. Die Äußerungen des Bundes bzw. der WSV sind nach Einschätzung der Landesregierung belastbar. 2. Was tut die Landesregierung, falls dies nicht der Fall sein sollte bzw. in den Koalitionsverhandlungen nicht durchgesetzt werden könnte? Die Landesregierung wird den Logistikstandort Nordrhein-Westfalen mit verschiedenen Maßnahmen weiter stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Im Bereich der Binnenschifffahrt wird u.a. dazu die Umsetzung des Wasserstraßen-, Hafen- und Logistikkonzeptes des Landes Nordrhein-Westfalen mit dessen vielfältigen Handlungsoptionen intensiv vorangetrieben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1388 3 Beim Bund wird sich die Landesregierung für weitere Handlungsnotwendigkeiten einsetzen. Zielführend sind dabei allein Forderungen, deren wirtschaftliche Darstellung überzeugt, die also ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.