LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1389 04.12.2017 Datum des Originals: 04.12.2017/Ausgegeben: 07.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 495 vom 30. Oktober 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/1091 Wie viele Polizeibedienstete aus NRW sind in der Türkei vom dortigen Nachrichtendienst bespitzelt worden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In „Die Welt“ vom 17. September 2017 hat der Innenminister von Nordrhein-Westfalen in einem Interview dargestellt, dass Polizisten, Dolmetscher und Beschäftigte der Sicherheitsbehörden aus NRW Opfer von Spitzeln türkischer Nachrichtendienste bei Besuchen in der Türkei geworden sind. Innenminister Reul hat deshalb eine Warnung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter formuliert und diese begründet: „REUL: Weil wir von Fällen wissen, in denen Mitarbeiter unserer Sicherheitsbehörden von der türkischen Seite beobachtet wurden, wenn sie in die Türkei reisten. DIE WELT: Wen betrifft das? Reul: Das kann vom Polizisten über den Dolmetscher bis zum Regierungsbeschäftigten im Ministerium jeden treffen. Uns sind Fälle bekannt, in denen solche Türkeistämmigen ihre Familie in der Türkei besuchen wollten – und dann an der Grenze einfach festgehalten wurden. Die türkischen Sicherheitskräfte wollten von den Mitarbeitern dann zum Beispiel wissen, was sie denn so als Polizisten in NRW täten und welche Kontakte sie besäßen.“ In der Sitzung des Innenausschusses am 19. Oktober 2017 wurde der Tagesordnungspunkt: „Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Landesregierung im Hinblick auf die Tätigkeit türkischer Nachrichtendienste in Nordrhein-Westfalen und die Observierung deutscher Staatsbediensteter durch türkische Sicherheitsbehörden vor?“ auf Antrag der SPD-Fraktion beraten. Die Landeregierung legte mit der Vorlage 17/195 einen Bericht vor, in dem mit Blick auf die vier türkischen Generalkonsulate in Düsseldorf, Essen, Hürth und Münster für NRW festgestellt wird: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1389 2 „Erfahrungsgemäß werden auch offizielle Repräsentanzen genutzt, um nachrichtendienstlich tätig zu werden.“ Auf meine Frage in der Innenausschusssitzung hin, wie viele Betroffene aus NRW dem Ministerium bekannt sind, die in der Türkei vom dortigen Nachrichtendienst bespitzelt wurden, konnte die Landesregierung keine Zahl nennen sondern führte aus, dass man einen erweiterten Begriff von Polizei nutzen sollte. Um die Bedrohungslage für Polizistinnen und Polizisten bei Türkeireisen richtig beurteilen zu können, ist es wichtig, die Dimension der bislang beobachteten Bespitzelungen von Polizistinnen und Polizisten aus NRW in der Türkei einschätzen zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich bei der Landesregierung noch einmal konkret zu den Fallzahlen nach: Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 495 mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Von wie viele Fällen hat die Landesregierung Kenntnis, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Sicherheitsbehörden in der Türkei bespitzelt wurden? 2. Wie viele dieser beobachteten Fälle betreffen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Nordrhein-Westfalen? 3. Wie viele dieser beobachteten Fälle betreffen Dolmetscherinnen und Dolmetscher aus Nordrhein-Westfalen? 4. Wie viele dieser beobachteten Fälle betreffen Regierungsbeschäftigte aus Nordrhein -Westfalen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung ist bisher ein Fall bekannt, bei dem es Mitte 2017 bei einer Flugreise in die Türkei zu einer ungewöhnlichen Einreisekontrolle einer Person mit beruflichen Bezügen zur nordrhein-westfälischen Polizei kam. Darüber hinaus ist bekannt, dass auch weitere Personen gezielt von Zivilpolizisten angesprochen werden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Vorlage 17/195 hingewiesen. 5. Hat die Landesregierung im Zuge des Austauschs mit den konsularischen Vertretungen der Türkei, ihre Sorge angesprochen, dass offizielle Repräsentanzen in Nordrhein-Westfalen für nachrichtendienstliche Zwecke genutzt werden? (Wenn ja mit welchem Ergebnis?) Die Landesregierung hat im Zuge des Austausches mit den konsularischen Vertretungen der Türkei diese Thematik problematisiert. Zuletzt während eines Gesprächs durch den damaligen Minister und Chef der Staatskanzlei am 22. Februar 2017. In diesem Gespräch wurden durch den Minister die seinerzeit bekannt gewordenen Denunziationen von Anhängern der Gülen- Bewegung durch DITIB-Imame und Religionsattachés angesprochen (In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage 17/195 hingewiesen). Die Generalkonsulinnen und -konsuln bestritten eine Beteiligung an den Denunziationen und stellten diese als Kompetenzüberschreitungen einzelner Imame dar.