LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode
Drucksache
17/
1408
07.12.2017
Datum des Originals: 07.12.2017/Ausgegeben: 12.12.2017
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Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 492 vom 30. Oktober 2017
des Abgeordneten Andreas Keith AfD
Drucksache 17/1082
Kosten von Gerichtsverfahren aufgrund abgelehnter Asylanträge und Gewährung von
subsidiärem Schutz
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Ein Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erklärte gegenüber dem „MDR“,
dass die Gerichte wegen der starken Zuwanderung seit 2015 mit Asylverfahren stark belastet
seien. So habe es im vergangenen Jahr fast 700.000 Asylentscheidungen gegeben und in
diesem Jahr bis August mehr als 480.000. Die hohe Zahl von Klagen abgelehnter
Asylbewerber ist nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Hauptgrund dafür, dass nur wenige tatsächlich ausreisen. Ein BAMF-Sprecher sagte der
Zeitung „Welt", derzeit gingen zwei von drei abgelehnten Asylbewerbern juristisch gegen die
Entscheidung vor und verzögerten somit die Ausreise.
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
hat die Kleine Anfrage 492
mit Schreiben vom 7. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit
dem Minister der Finanzen und dem Minister der Justiz beantwortet.
1.
Welche
Organisationen,
Vereinigungen
und
sonstige
Stellen
sind
der
Landesregierung bekannt, die Flüchtlinge hinsichtlich der behördlichen oder
gerichtlichen Verfahren, die sich gegen die Ablehnung eines Asylantrages oder
eines Antrages auf Gewährung von subsidiärem Schutz richten, in Nordrhein-
Westfalen beraten?
Im Rahmen des Landesprogrammes „Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-
Westfalen“ werden u.a. Verfahrensberatungsstellen in den Landeseinrichtungen und
Verfahrensberatungsstellen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gefördert. Träger der
Verfahrensberatungsstellen sind Verbände und Organisationen, die einem Spitzenverband
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode
Drucksache 17/1408
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der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen angehören oder die sich als
Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen
haben.
Die einzelnen Träger ergeben sich aus der Anlage.
2. Welche Gutachterkosten, Dolmetscherkosten, Gerichtskosten und sonstige Kosten
wurden seit 2014 von der Landeskasse für Asylverfahren übernommen?
(Bitte die Antwort nach Jahren und Kostenart aufschlüsseln)
Während eines laufenden Asylverfahrens haben Asylbewerber einen Anspruch auf Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Hierzu zählt auch die Übernahme von
Kosten, die im Rahmen der Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht im Sinne
von § 6 Absatz 1 Satz 1 Alt. 2 AsylbLG anfallen. Von dieser Regelung umfasst sind Kosten für
medizinisch notwendige Gutachten, die im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angefordert werden. Für die Dauer der Unterbringung
von Asylbewerbern in einer Landeseinrichtung im Sinne von § 44 Asylgesetz (AsylG) trägt
das Land grundsätzlich die Kosten. Dabei werden die Kosten für medizinische Gutachten
statistisch nicht gesondert erfasst.
Im Asylverfahren sind Sprachmittlung/Dolmetscherdienste im Rahmen der Anhörung vom
BAMF von Amts wegen und auf dessen Kosten zu tragen (§ 17 Absatz 1 AsylG).
Die Gebühren und Auslagen für die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten werden nicht
nach Sachgebieten differenziert gebucht.
3.
Welche Rechtsanwaltskosten wurden seit 2014 von der Landeskasse für
Asylverfahren übernommen? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln)
Ein Anspruch auf Übernahme von Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Leistungsgewährung
nach dem AsylbLG ist nicht gegeben.
Die Rechtsanwaltskosten für die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten werden nicht für
Asylverfahren gesondert erfasst (s. Antwort zu Frage 2).
Förderprogramm
"Soziale
Beratung
von
Flüchtlingen
in
Nordrhein-Westfalen
Anlage
Träger
der
Verfahrensberatung
in
Landeseinrichtungen
und
der
Verfahrensberatung
für
unbegleitete
minderjährige
Flüchtlinge
Stand:
30.10.2017
Träger
Ort
AK
Asyl
e.V.
Bielefeld
Arbeiter-Samariter-Bund
Bonn/
Rhein-Sieg/
Eifel
e.
V.
Troisdorf
Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband
Ostwestfalen-Lippe
e.V.
Bielefeld
Arbeiterwohlfahrt
Bezirksverband
Westliches
Westfalen
e.V.
Dortmund
Arbeiterwohlfahrt
Familienglobus
gGmgH
Düsseldorf
Arbeiterwohlfahrt
Kreis
Mettmann
gGmbH
Mettmann
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband
Essen
e.V.
Essen
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband
Kleve
e.V.
Kleve
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband
Wesel
e.V.
Rheinberg
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband
Wuppertal
e.V.
Wuppertal
Arbeiterwohlfahrt
Rhein-Erft
Kreis
e.V.
Bergheim
Arbeiterwohlfahrt-Familienservice
gGmbH
Mönchengladbach
ASB
Bonn/Rhein/-Sieg/Eifel
e.V.
Troisdorf
Begegnungszentrum
für
Ausländer
und
Deutsche
e.V.
Ibbenbüren
CaritasSozialdienste
Rhein-Kreis
Neuss
GmbH
Grevenbroich
Caritasverband
Arnsberg-Sundern
e.V.
Arnsberg
Caritasverband
Düsseldorf
e.V.
Düsseldorf
Caritasverband
für
das
Kreisdekant
Euskirchen
e.V.
Euskirchen
Caritasverband
für
den
Kreis
Mettmann
e.V.
Mettmann
Caritasverband
für
den
Rhein-Erft
Kreis
Hürth
Caritasverband
für
die
Dekanate
Ahaus
und
Vreden
e.V.
Ahaus
Caritasverband
für
die
Region
Eifel
e.V.
Schleiden
Caritasverband
für
die
Region
Krefeld
e.V.
Krefeld
Caritasverband
für
die
Stadt
Bonn
Bonn
Caritasverband
für
die
Stadt
Köln
Köln
Caritasverband
für
die
Stadt
Münster
e.
V.
Münster
Caritasverband
für
Region
Düren
Jülich
e.V.
Düren
Caritasverband
Geldern-Kevelaer
e.V.
Geldern
Caritasverband
Kleve
e.V.
Kleve
Caritasverband
Moers-Xanten
e.V.
Moers
Caritasverband
Paderborn
e.V.
Paderborn
Caritasverband
Rheine
e.V.
Rheine
Caritasverband
Wuppertal/Solingen
e.V.
Wuppertal
Deutsches
Rotes
Kreuz
Soziale
Dienste
OWL
gGmbH
Bielefeld
Deutsches
Rotes
Kreuz
Sozialwerk
Münster
gGmbH
Münster
Deutsches
Rotes
Kreuz
Kreisverband
Duisburg
e.V.
Duisburg
Deutsches
Rotes
Kreuz
Kreisverband
Euskirchen
e.V.
Euskirchen
Deutsches
Rotes
Kreuz
Kreisverband
Hamm
e.V.
Hamm