LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1428 12.11.2017 Datum des Originals: 11.12.2017/Ausgegeben: 15.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 515 vom 7. November 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/1199 Wann wird die löchrige L277 zwischen Niederembt und Kirchtroisdorf saniert? Immer wieder gab es Kritik über den Zustand der Landstraße 277 zwischen Elsdorf-Niederembt und Bedburg-Grottenherten. Dabei ist zu beachten, dass bereits 2016 der Abschnitt zwischen Bedburg-Kleintroisdorf und Bedburg-Grottenherten saniert worden ist. Im Zuge dieser Maßnahme wurde die klare Erwartung formuliert, dass die Sanierung der Strecke zwischen Bedburg-Kirchtroisdorf und Elsdorf-Niederembt im Jahr 2017 direkt im Anschluss umgesetzt werden müsste. Ferner wurde die Erwartung formuliert, dass zumindest im Jahr 2018 Mittel Geld für die Verbindung bereitgestellt werden müsste. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 515 mit Schreiben vom 11. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Was hat die durch die Landesregierung mitgeteilte (siehe Drucksache 16/14823) intensive Beobachtung des Zustandes der Fahrbahndecke der L 277 zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch die zuständige Straßenmeisterei ergeben? Der Landesregierung sind Defizite im Straßenzustand bekannt. Gleichwohl ist die Verkehrssicherheit gewährleistet, ggf. durch unmittelbar eingeleitete kleinere Maßnahmen. 2. Steht die L 277 zwischen Niederembt und Kirchtroisdorf durch den Nachtragshaushalt 2017 der neuen Landesregierung oder durch den eingebrachten Haushalt für 2018 der neuen Landesregierung (Haushaltsmitteln im Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“) jetzt zur Sanierung an (wenn ja, mit welchen vorgesehenen Mitteln)? 3. Ist die L 277 von der neuen Landesregierung in das „Erhaltungsprogramm Landesstraßen “ aufgenommen worden bzw. wann wird das erfolgen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1428 2 4. Wann wird mit der Fahrbahnsanierung begonnen bzw. wann wird die Sanierung fertiggestellt sein? 5. Plant die Landesregierung eine Umschichtung von Finanzmitteln aus dem Etat für Neubau in den Etat für Erhalt, um die Sanierung der L 277 anzugehen? Die Fragen 2., 3., 4. und 5. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Wie bereits in der Landtags-Drucksache 16/14823 dargestellt, wird die Maßnahme in die Dispositionen für das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2018 einbezogen. Eine belastbare Aussage zu einem Realisierungszeitraum ist derzeit nicht möglich, da dies unter anderem auch von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln im Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ in den Folgejahren abhängig ist. Die Entscheidung des Landtags hierüber bleibt abzuwarten. Die neue Landesregierung plant eine Erhöhung der Finanzmittel sowohl im Bereich des Neuund Ausbaus von Landesstraßen, als auch im Bereich der Erhaltung von Landesstraßen mit dem Ziel, die Kapazitäten des Landesstraßennetzes zu erweitern und den Zustand des Netzes zu verbessern.