LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1429 12.12.2017 Datum des Originals: 11.12.2017/Ausgegeben: 15.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 511 vom 9. November 2017 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1151 Autobahnneubau A445 von Werl nach Hamm Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das Autobahnneubau-Projekt A445 von Werl nach Hamm in der zweithöchsten Prioritätsstufe (vordringlicher Bedarf OHNE Engpassbeseitigung ) enthalten. Überregional soll das zu bauende Autobahnteilstück A445 aus Sicht des Bundes bedeutend sein, da es in Verbindung mit der in der Konzeptionsphase befindlichen A46 eine östliche Umfahrung der A1 darstellt; bis heute gibt es aber keine geeignete Trasse für die A46. Lokal soll das zu bauende Autobahnteilstück A445 das Dorf Hilbeck entlasten, durch das die B63 mit rund 19.000 Kfz täglich führt. Das im Mai 2017 stattgefundene (weitere) Deckblattverfahren im Rahmen des seit 2011 laufenden Planfeststellungsverfahrens soll eine neue Trasse festlegen, die nun weniger als 100 Meter an das Dorf Hilbeck heranführt und trotz der geplanten Schallschutzmauer Lärm und Verschattung für das Dorf bringt, welches eigentlich durch die A445 entlastet werden sollte. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 511 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . 1. Wird es eine weitere Änderung oder Neufassung des im Mai stattgefundenen Deckblattverfahrens mit der von der Stadt Werl vorgeschlagenen Variante (die wiederum das Dorf Sönnern stark beeinträchtigen würde) geben? Derzeit wird die in das Planfeststellungsverfahren eingebrachte Variante der Stadt Werl geprüft . Ergebnisse liegen noch nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1429 2 2. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde für die A445 eine Verkehrsbelastung von 40.000 Kfz täglich prognostiziert, der BVWP 2030 geht von nur noch 22.000 Kfz täglich aus (damit wäre die A445 eine der am schwächsten genutzte Autobahn in NRW). Aufgrund welcher geänderter Prämissen hat sich die Prognose innerhalb weniger Jahre nahezu halbiert? Bedarfsplan- und Projektprognosen unterscheiden sich zum Teil deutlich durch z. B. die unterschiedlichen Verkehrszellengrößen. Bei der Aufstellung der konkreten Planungsunterlagen werden dezidiertere Verkehrsuntersuchungen zu Grunde gelegt, die insbesondere den regionalen und lokalen Verkehr wesentlich genauer erfassen. 3. Da die Trassenführung noch nicht endgültig feststeht, ist nicht von einem baldigen Baustart auszugehen. Hält es die Landesregierung für sinnvoll, gemeinsam mit der Stadt Werl und mit dem Bundesverkehrsministerium Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die für eine kurzfristige Entlastung der B63 im Bereich Hilbeck sorgen können, wie zum Beispiel LKW- (Nacht) Fahrverbote für den überregionalen LKW Verkehr, die Einführung einer LKW-Maut auf der B63, die Reduzierung der Durchfahrgeschwindigkeit auf max. 30 km/h oder die Förderung von aktiven Schallschutzmassnahmen (Fenster etc. ) für die ca. 50 direkten B 63-Anlieger? (bitte die Maßnahmen einzeln bewerten) Die Bundesfernstraßen dienen gemäß § 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) dem weiträumigen Verkehr und sind außerdem für alle Verkehrsteilnehmenden des motorisierten Individualverkehrs bestimmt. Fahrverbote für den LKW-Verkehr in Nachtstunden sind daher nicht intendiert und wären im Übrigen auch keine sinnvolle Maßnahme, da durch den verdrängten Schwerlastverkehr nur das nachgeordnete Straßennetz andernorts zusätzlich belastet würde. Die angespannte Verkehrssituation im Zuge der hochbelasteten B 63 erfordert den Bau der A 445, nicht zuletzt auch begründet durch Bedarfspläne und Verkehrsuntersuchungen. Eine leistungsfähige Alternative steht nicht zur Verfügung. Eine LKW-Maut würde allenfalls zusätzliche Einnahmen für den Bund erwarten lassen, nicht jedoch aufgrund mangelnder Alternativstrecken eine tatsächliche Entlastung der B 63 bewirken können. Die Entscheidung über eine ggf. erforderliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Zuge der B 63 im Bereich Werl-Hilbeck obliegt auf Grundlage der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dem Kreis Soest als örtlich zuständiger Straßenverkehrsbehörde. In diesem Kontext wird sicherlich auch zu berücksichtigen bleiben, dass in den Hauptverkehrszeiten die gefahrenen Geschwindigkeiten bereits auf der gesamten Strecke zwischen Werl und Hamm, bedingt durch das Verkehrsaufkommen, deutlich reduziert sind. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder –wällen sind in der Regel an bestehenden Strecken, zumal in der Ortsdurchfahrt mit Randbebauung, aufgrund von Zufahrten, Busbuchten, Gehwegen etc. nicht möglich. Im Rahmen der Lärmsanierung haben aber bereits eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern in Hilbeck eine Überprüfung beantragt und auch passive Lärmschutzmaßnahmen, z. B. Schallschutzfenster, erhalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1429 3 4. Im Rahmen des BVWP 2030 wurden die Umweltauswirkungen der A445 bewertet. Wie ändern sich die Ergebnisse dieser Berechnung, wenn die erhöhten Diesel- Emissionen berücksichtigt werden (Stichwort Dieselskandal)? Im Zuge der konkreten Planung der A 445 erfolgte eine projektbezogene Betrachtung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung. Alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten. Dies wird durch das derzeit laufende Planfeststellungsverfahren gewährleistet. Ob der Bund seine Untersuchungen entsprechend anpassen wird, ist nicht bekannt. 5. Hält es die Landesregierung für sinnvoll, die beiden im BVWP 2030 enthaltenen Projekte Ausbau Kreuz Unna und 6-spuriger Ausbau der A44 von Kreuz Werl bis Kreuz Unna zu forcieren, um durch Kapazitätsausweitungen im Bestandsnetz eine weitere Zerschneidung der Landschaft zu vermeiden? Die angesprochenen Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung wichtig. Der Bund hat im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen den Ausbau der A 44 zwischen dem AK Dortmund /Unna und der AS Unna/Ost (einschließlich AK Dortmund/Unna) in den Vordringlichen Bedarf eingestuft, während der Abschnitt zwischen des AS Unna/Ost und dem AK Werl in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft ist. Die Maßnahmen werden von der Landesregierung entsprechend der vom Bund vorgegebenen Dringlichkeiten umgesetzt.