LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1430 12.12.2017 Datum des Originals: 09.12.2017/Ausgegeben: 15.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 529 vom 10. November 2017 der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/1220 Nebenbeschäftigungen der Mitglieder der Landesregierung im Rahmen der „Jamaika- Verhandlungen“ im Bund Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und stellvertretende Ministerpräsident , Joachim Stamp, sagte am Donnerstag, den 10. November 2017 seine Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im Landtag Nordrhein-Westfalen ab, weil er an den Verhandlungen zur Bildung der sogenannten „Jamaika-Koalition“ im Bund teilnehmen müsse. Mit ähnlich lautender Begründung sagte der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl- Josef Laumann, seine Beteiligung an der Tagung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 9. November 2017 in Münster ab. Der Presseberichterstattung zu den offenkundig komplizierten und langwierigen Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung ist zu entnehmen, dass auch weitere Mitglieder der Landesregierung, z.B. auch der Ministerpräsident, daran beteiligt sind. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 529 mit Schreiben vom 9. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Mitglieder der Landesregierung sind an den derzeitigen Verhandlungen zur Bildung einer Bundesregierung („Jamaika-Verhandlungen“) beteiligt? An den Sitzungen der an den Sondierungsgesprächen beteiligten Parteien haben neben mir folgende Mitglieder der Landesregierung teilgenommen: Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Dr. Joachim Stamp, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl- Josef Laumann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1430 2 2. Welche bereits vereinbarten Termine mussten von den jeweiligen Mitgliedern der Landesregierung zugunsten der Verhandlungen abgesagt werden? Die konkrete Terminplanung der Mitglieder der Landesregierung unterliegt sich permanent ändernden Dispositionen. Es ist insbesondere binnen der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und den hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht sachgerecht möglich, die in dem benannten Zeitfenster erfolgten Absagen von Terminen nachzuhalten. 3. Wie viele Stunden Arbeitszeit wurden von den jeweiligen Ministern bisher im Rahmen der Verhandlungen aufgewendet? Soweit Mitglieder der Landesregierung und ich im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Parteiaktivitäten an den Verhandlungen beteiligt waren, ist eine Antwort der Landesregierung ausgeschlossen, da die Landesregierung mangels funktionaler Zuständigkeit keine Auskünfte über Parteitätigkeiten gibt. Soweit Tätigkeiten im Rahmen des Regierungsamtes vorgenommen wurden, findet keine Erfassung der Arbeitszeiten der Mitglieder der Landesregierung statt. 4. Welche Ressourcen des Landes Nordrhein-Westfalen (Personal, Räumlichkeiten, Fahrzeuge, etc.) wurden für die Verhandlungen aufgewendet? Die Landesregierung nimmt keine Erfassung zu den von den Fragestellern benannten Ressourcen in einer Weise vor, die eine inhaltliche Beantwortung der Frage zulässt. 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass ihre Verpflichtungen gegenüber den Bürgern Nordrhein-Westfalens durch die offenbar zeitaufwändige Beteiligung mehrerer ihrer Mitglieder an den Koalitionsverhandlungen im Bund nicht ins Hintertreffen geraten? Die Mitglieder der Landesregierung haben bei ihrem Amtsantritt nach Artikel 53 der Landesverfassung einen Amtseid geleistet, wonach sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein -Westfalen widmen und seinen Nutzen mehren wollen. Diesem Amtseid fühlen sich die Mitglieder der Landesregierung, wie jede Landesregierung zuvor, verpflichtet. Der Einsatz für nordrhein-westfälische Belange bei der Bildung einer neuen Bundesregierung liegt im Interesse des Landes.