LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1450 13.12.2017 Datum des Originals: 12.12.2017/Ausgegeben: 18.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 533 vom 7. November 2017 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/1235 Scheitert das Entfesselungspaket für erneuerbare Energien am Machbaren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Energieminister Pinkwart kündigte am 25. Oktober vollmundig ein Entfesselungspaket für erneuerbare Energien an.1 So wolle er sich dafür einsetzen, dass Regelungen, die Investitionen erschweren abgeschafft werden und auch das von der Windkraft-Lobby kritisierte Ausschreibungsverfahren soll vereinfacht werden. Derzeit gibt es in NRW ca. 3500 Windkraftanlagen, die zusammen 5000 Megawatt leisten, was 6 Prozent des Stromverbrauchs in NRW entspricht. Weitere 400 sind bereits genehmigt und sollen zusätzliche 1200 Megawatt liefern. Dessen ungeachtet hatte die Landesregierung sich gerühmt mit einer restriktiven Flächen- und Abstandsregelung die Akzeptanz für Windkraft in der Bevölkerung zu fördern. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 533 mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie viele Windkraftanlagen könnten unter Berücksichtigung aller geltenden, restriktiven Regelungen und Gesetze (Abstandsregelung, Naturschutz, etc.), sowie natürlicher Gegebenheiten, die den Bau von Windkraftanlagen ausschließen, in Nordrhein-Westfalen maximal gebaut werden? Die „Potentialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1 – Windenergie“ liefert die Zusammenfassung aller verfügbaren Daten zur Raumnutzung und zu Winderträgen in 1 http://www.ruhrnachrichten.de/Nachrichten/Pinkwart-Windenergie-in-NRW-wird-nicht-ausgebremst- 953971.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1450 2 Nordrhein-Westfalen und die auf dieser Basis abgeleiteten Windpotentiale. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Darstellung regionaler Potentiale. Die Ergebnisse werden im Fachinformationssystem Energieatlas Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Studie wird aktuell fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es kein statisches Potential gibt, da eine stetige technische Entwicklung stattfindet. Außerdem werden Gesetze, Verordnungen, Pläne, Erlasse und Leitfäden insbesondere aufgrund aktueller Rechtsprechung sowie neuer fachlicher Erkenntnisse kontinuierlich weiterentwickelt. 2. Wie viele Windkraftanlagen müssten in Nordrhein-Westfalen gebaut werden, um den gesamten Stromverbrauch Nordrhein-Westfalens nur durch Windenergie zu decken? Nordrhein-Westfalen ist Teil des deutschen Energieversorgungssystems sowie des europäischen Verbundes. Entsprechende fiktive Inselbetrachtungen entsprechen von daher weder der technischen Realität, noch der bundesweiten wie europäischen Rechtslage. Abgesehen davon wird es zukünftig auf eine effiziente Vernetzung von zunehmend Erneuerbaren Energien mit der konventionellen Energieerzeugung im Gesamtsystem innerhalb von Deutschland und Europa ankommen. Auch wenn der Anteil der fossilen Energieerzeugung weiter sinkt, werden flexible Kraftwerke als Ergänzung der Erneuerbaren Energien noch so lange gebraucht, bis Stromspeicher, Nachfrageflexibilisierung und intelligente Netze diese Rolle vollständig übernehmen können. 3. Wie groß wäre die Fläche der dazu nötigen Infrastruktur, wie Höchstspannungsleitungen, Umspannwerke, Konverter, etc.? 4. Wäre es möglich die nötige Infrastruktur zu bauen, ohne restriktive Regelungen, etwa den Abstand zu Wohnbebauung, abzuschwächen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Die Infrastrukturbedarfe im Übertragungsnetz wurden von den Netzbetreibern bislang bis 2035 berechnet. Insofern wird auf den Netzentwicklungsplan 2030 verwiesen. Eine Berechnung konkreter Infrastrukturbedarfe zum Zieljahr 2050 ist bislang nicht erfolgt. Da zur Berücksichtigung der fortlaufenden Entwicklungen alle zwei Jahre eine neue Berechnung vorgenommen wird, rücken mittelfristig auch weiterreichende Zieljahre in den Blick. Nordrhein- Westfalen kann jedoch im Gegensatz zu den meisten Ländern aufgrund der Besiedelungsund Industriedichte den ganz überwiegenden Teil der hier erzeugten Erneuerbaren Energien relativ ortsnah oder in relativ geringer Distanz verbrauchen. Insofern wird für die hiesige EE- Stromerzeugung weniger das übergeordnete Transportnetz, sondern vielmehr die Verteilnetze benötigt. Auch hier werden Anpassungen mit fortschreitender Entwicklung erforderlich, die sich jedoch in Relation zu den Erfordernissen in anderen, dünner besiedelten und mit weniger Netzinfrastruktur ausgestatteten Ländern, deutlich geringer ausnehmen. Im Einzelnen wird auf die Verteilnetzstudie der Landesregierung verwiesen (Gutachten „Leistungsfähigkeit und Ausbaubedarf der Verteilnetze in Nordrhein-Westfalen“, https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/nrw-vns_abschlussbericht.pdf).