LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1451 13.12.2017 Datum des Originals: 12.12.2017/Ausgegeben: 18.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 551 vom 16. November 2017 des Abgeordneten Frank Börner SPD Drucksache 17/1264 Wird die L 361 n von der Landesregierung unterstützt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Lückenschluss der L 361 n im Bereich Kapellen Wevelinghoven steht seit Jahren aus. Zwischen dem Ende der L 361 an der Neusser Straße in Kapellen und dem bereits fertigen Teilstück der L 361 zwischen Wevelinghoven und Grevenbroich klafft eine ca. 3 km lange Lücke. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 551 mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Liegt für den beschriebenen Lückenschluss der L 361 n bereits eine Planung vor? Für diesen Lückenschluss liegt ein Vorentwurf vor, der 2012 genehmigt worden ist. 2. Welcher Planungsstand ist konkret gegeben? Im Rahmen der Planungspriorisierung der rot-grünen Landesregierung vom September 2011 (LT-Drs. 15/584) wurde entschieden, den aktuellen Planungsschritt abzuschließen und die Planung anschließend ruhend zu stellen. 3. Unterstützt die Landesregierung das Projekt? Ja. Über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme wird im nächsten Jahr abhängig von den Kapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen zu entscheiden sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1451 2 4. Wann wird Baurecht erreicht werden? 5. Wann wird der Lückenschluss in das Landesstraßenbauprogramm aufgenommen und realisiert? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4. und 5. zusammen beantwortet. Bei Wiederaufnahme ist zunächst der vorliegende Entwurf zu überprüfen und gegebenenfalls den aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Anschließend ist das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten und einzuleiten. Eine Realisierung ist erst möglich, wenn nach erfolgreich abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren Baurecht vorliegt. Vor diesem Hintergrund kann derzeit kein Termin benannt werden.