LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1452 13.12.2017 Datum des Originals: 12.12.2017/Ausgegeben: 18.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 543 vom 6. November 2017 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/1251 Schusswaffengebrauch der Polizei Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im vergangenen Jahr hat die Polizei Nordrhein-Westfalens in 52 Fällen auf Menschen geschossen, rechnerisch gesehen also jede Woche einmal. Elf Menschen starben, weitere 28 wurden verletzt. Hinzu kamen Warnschüsse. Wie aus den Zahlen der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster zudem hervorgeht, schießen Polizisten vor allem, um gefährliche, kranke oder verletzte Tiere zu töten. 12.656 Fälle dieser Art wurden vergangenes Jahr in Deutschland registriert.1 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 543 mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In wie vielen Fällen haben Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalens seit dem Jahr 2007 bis zum ersten Halbjahr 2017 von der Schusswaffe Gebrauch gemacht? (Bitte aufschlüsseln nach Warnschüsse, Alarmschüsse, Schüsse auf Menschen, Schüsse auf gefährliche Tiere, Schüsse auf Tiere nach Wildunfällen, Schüsse auf Fahrzeuge, sonstiger Einsatz von Schusswaffe) Die Anzahl der Fälle von Schusswaffengebrauch durch Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte (PVB) des Landes Nordrhein-Westfalen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Für das Jahr 2017 liegen derzeit noch keine Fallzahlen vor. 1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article166675828/Wie-oft-deutsche-Polizisten-wirklich-zur- Waffe-greifen.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1452 2 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Fälle 901 1078 949 1147 975 1197 1244 1214 1390 1560 gegen Personen 23 7 14 14 19 17 19 22 25 24 davon gezielt geg. Personen 5 4 9 6 8 4 10 12 12 11 davon geg. Sachen/Kfz * 4 0 1 0 1 2 1 3 1 3 davon Warnschüsse 14 3 4 8 10 11 8 7 12 10 gegen Tiere 872 1070 932 1132 956 1180 1225 1192 1365 1536 geg. sonstige Sachen 1 3 1 Unbeabsicht. Schussabgabe 6 * in denen sich Personen befanden 2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob Polizeibeamte anderer Bundesländer oder des Bundes im oben genannten Zeitraum in Nordrhein- Westfalen von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben? (Falls ja, bitte ebenfalls nach den oben genannten Kriterien aufschlüsseln) In Bezug auf den Schusswaffengebrauch von PVB anderer Länder und des Bundes liegen keine Daten vor, da eine solche Erhebung in Nordrhein-Westfalen nicht erfolgt. 3. In wie vielen Fällen wurden durch Schüsse von Polizeibeamten des Landes Nordrhein- Westfalens Menschen verletzt oder getötet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2007 und Verletzten bzw. Getöteten) Die Anzahl der Fälle von durch Schusswaffengebrauch durch PVB des Landes Nordrhein- Westfalen getöteten und verletzten Personen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Für das Jahr 2017 liegen derzeit noch keine Fallzahlen vor. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Tote 2 1 0 2 2 0 1 2 3 3 Verletzte 3 2 6 3 4 4 7 7 7 7 4. Wie häufig trainieren die Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen den Einsatz der Schusswaffe in der Aus- und Fortbildung und fielen Trainingseinheiten mit der Schusswaffe, aufgrund eines zu hohen Arbeitspensums, aus? Zwischen polizeilicher Ausbildung und Fortbildung bestehen in Bezug auf Schießtrainings Unterschiede hinsichtlich des zeitlichen Umfangs. Im Rahmen der dreijährigen Ausbildung des Bachelorstudiengangs Polizeivollzugsdienst stehen jedem Kurs im „Berufspraktischen Training“ des LAFP NRW 150 Stunden für das Teilmodul „Schießen/Nichtschießen“ zur Verfügung. Im Rahmen der Ausbildung fallen in diesem Trainingsbereich keine Trainingsstunden aus. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1452 3 Hinsichtlich der Fortbildung ist zu berücksichtigen, dass die Berechtigung zum Führen der Dienstwaffen im Laufe eines Kalenderjahres durch Erfüllung der Landeseinheitlichen Übungen zur Handhabungs- und Treffsicherheit (LÜHT) nachzuweisen ist. Die Polizeibehörden stellen sicher, dass dienstlich zugelassene Waffen nur von PVB geführt werden, die zuvor die erforderliche Berechtigung erlangt haben. Ferner gewährleisten die Behörden die Teilnahme der Zielgruppenangehörigen an den entsprechenden Einsatztrainings und Überprüfungen. Die Fortbildung der PVB findet in den Kreispolizeibehörden dezentral statt. Diese umfasst jährlich einen Zeitansatz von sechs Stunden. Es liegen landesweit keine zentral abrufbaren statistischen Angaben zu einem möglichen Ausfall des Schießtrainings vor. In der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine anlassbezogene Abfrage in den 47 Kreispolizeibehörden nicht möglich. 5. Kam es bei Einsätzen in denen Schusswaffen gebraucht wurden zu Strafanzeigen von Augenzeugen gegen Polizeibeamte? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2007 und Verletzten bzw. Getöteten) Die nachgefragten Daten werden an zentraler Stelle nicht erfasst und liegen der Landesregierung insofern nicht vor. Eine händische Auswertung aller Einzelsachverhalte ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.