LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1462 14.12.2017 Datum des Originals: 08.12.2017/Ausgegeben: 19.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 573 vom 6. November 2017 des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 17/1334 Entwicklung und Prävention von Skabies Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In vielen Ländern mit tropischem Klima ist die Skabies eine endemische Massenerkrankung mit einer Prävalenz in der Gesamtbevölkerung bis zu 15% (Engelman D, et al. 2013). Kinder sind von der Ektoparasitose überproportional häufig betroffen. Insbesondere bei vulnerablen Bevölkerungsgruppen, die auf engem Raum zusammenleben, u.a. Waisenkinder, Straßenkinder , Gefängnisinsassen, kann die Prävalenz über 70% betragen (Romani L, et al. 2015). Da in vielen Ländern mit hoher Prävalenz Kinder unter 15 Jahren rund 50% der Gesamtbevölkerung ausmachen, ist die Skabies dort eine der häufigsten infektiösen Krankheiten. Migrationsbewegungen von vielen Menschen verlangen in Bezug auf die Skabies besondere Wachsamkeit. Einerseits stammen insbesondere Asylsuchende häufig aus Ländern, in denen die Prävalenz der Skabies hoch ist, andererseits erhöhen die Verhältnisse während der Flucht das Risiko, dass Krätzemilben von einer Person auf andere Personen übertragen werden. Drittens handelt es sich bei diesen Personen häufig um Kinder und Jugendliche und damit eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe. Vermutlich ist die Prävalenz von Skabies bei ankommenden Flüchtlingen höher als in der hiesigen Bevölkerung.1, 2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 573 mit Schreiben vom 8. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Quellen: 1 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Skabies.html 2 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/Jahrbuecher/2001.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1462 2 1. Gibt es eine Übersicht der erfassten Fälle von 2013 bis heute? Bitte aufgeschlüsselt in gewöhnliche Skabies und Scabies crustosa, sowie nach Bezirke und Kreise. Nein, es gibt bundesweit keine Übersicht. Skabies ist nur beim Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG gemäß § 34 IfSG gegen-über der jeweiligen unteren Gesundheitsbehörde meldepflichtig. 2. Skabies bzw. der Nachweis von Skabiesmilben sind nicht gemäß §§ 6 und 7 IfSG meldepflichtig. Bedarf es aus Sicht der Landesregierung derzeit keiner Änderung von Mitteilungs-pflichten? Nein. Die bestehende Meldepflicht nach § 34 IfSG wird weiterhin als ausreichend angesehen. 3. Was möchte die Landesregierung gegen einen Anstieg machen? Diagnostik und therapeutische Maßnahmen sind bekannt und obliegen der Ärzteschaft. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen als dem Ministerium nachgeordnete Fachbehörde thematisiert u.a. Empfehlungen zum Umgang mit Skabies in Gemeinschaftseinrichtungen immer wieder im Rahmen von infektionsepidemiologischen Veranstaltungen z.B. für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. 4. Ist der Landesregierung der Engpass in der Lieferung von Scabioral (Ivermectin) bekannt und was gedenkt die Landes-regierung dagegen zu unternehmen? Der Landesregierung ist der Lieferengpass bekannt. Nach Angaben des Herstellers wird der Engpass des in Deutschland zur oralen Behandlung zugelassenen Arzneimittels bis zum 1. Februar 2018 beendet sein. Maßnahmen der Landesregierung sind nicht geboten, da zur Sicher-stellung einer ordnungsgemäßen Versorgung von Patientinnen und Patienten vergleichbare Arzneimittel im Rahmen von § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz von Apotheken importiert werden können.