LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1463 14.12.2017 Datum des Originals: 14.12.2017/Ausgegeben: 19.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 540 vom 6. November 2017 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/1242 Schwarzarbeit in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen ist im vergangenen Jahr ein Schaden von mindestens 189,6 Millionen Euro durch Schwarzarbeit entstanden. Wie der Zoll der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, könnte die Dunkelziffer jedoch höher liegen. "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung spielen sich im Verborgenen ab", sagte ein Sprecher.1 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 540 mit Schreiben vom 14. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die politische und strategische Steuerung der für die Schwarzarbeits-bekämpfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständigen Zollverwaltung obliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Das BMF hat zu den Fragen Stellung bezogen. Die Antworten sind dieser Stellungnahme entnommen. Der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen liegen zu den Fragestellungen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. 1 http://www.sueddeutsche.de/news/karriere/arbeitsmarkt---bonn-190-millionen-euro-schaden-durchschwarzarbeit -in-nrw-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170615-99-855497 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1463 2 1. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015 und 2016 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt) 2. Gegen wie viele Tatverdächtige wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 ein Verfahren wegen Verdacht auf illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Nationalität und Delikt ) Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) ist die Auswertung der Anzahl der Tatverdächtigen nicht vorgesehen. Statistisch erfasst wird die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Eine Aufschlüsselung nach Alter und Nationalität ist ebenfalls nicht vorgesehen. In der nachfolgenden Tabelle sind die in Nordrhein-Westfalen eingeleiteten Ermittlungsverfahren (Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren) wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch , Mindestlohnverstöße und sonstige illegale Beschäftigung (illegale Ausländerbeschäftigung und illegale Arbeitnehmerüberlassung) nach Delikten dargestellt, soweit die FKS dafür zuständig ist. Eingeleitete Ordnungswidrigkeiten-verfahren 2015 2016 1. Halbjahr 2017 § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II - - 16 § 63 Abs. 1 Nr. 7 SGB II (inkl. Nr. 6 gültig bis 31.7.2016) 265 182 106 § 404 Abs. 2 Nr. 26 SGB III 29 28 13 § 404 Abs. 2 Nr. 27 SGB III 458 293 204 § 8 Abs. 1 Nr. 1b SchwarzArbG 6 3 0 § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG 3 0 0 Summe Leistungsmissbrauch 761 506 339 Lohnuntergrenze § 16 Abs. 1 Nr. 7b AÜG 22 24 20 Mindestlohn § 23 Abs. 1 Nr. 1 AEntG 332 318 173 Mindestlohn § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG 93 240 236 Summe Mindestlohnverstöße 447 582 429 § 404 (2) Nr. 3 SGB III 449 495 318 § 404 (2) Nr. 4 SGB III 354 402 304 § 404 (1) SGB III 2 2 0 §98 (3) Nr. 1 AufenthG 10 9 5 § 16 (1) Nr. 1 AÜG 55 57 44 § 16 (1) Nr. 1a AÜG 66 64 40 § 16 (1) Nr. 1b AÜG (Verl.) 11 14 7 § 16 (1) Nr. 1b AÜG (Entl.) 10 11 7 § 1a AÜG § 16 (1) Nr. 2a AÜG 1 0 0 Summe sonstige illegale Beschäftigung 958 1054 725 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1463 3 Eingeleitete Strafverfahren 2015 2016 1. Halbjahr 2017 § 263 StGB 19.691 20.077 11.212 § 9 SchwarzArbG 0 0 1 Summe Leistungsmissbrauch 19.691 20.077 11.213 § 10 (1) SchwarzArbG 2 5 5 § 11 (1) SchwarzArbG 4 0 0 § 15 (1) AÜG 2 4 1 Summe sonstige illegale Beschäftigung 8 9 6 4. Wie hoch war die festgestellte Schadenssumme durch Schwarz-arbeit in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017? Die in Nordrhein-Westfalen durch die FKS aufgedeckten Schadenssummen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. 2015 2016 1. Halbjahr 2017 Schadenssumme Ordnungswidrigkeiten 3.212.583 € 5.341.561 € 1.888.072 € Schadenssumme Strafverfahren 171.505.228 € 164.927.021 € 104.781.822 € Schadenssumme gesamt 174.717.811 € 170.268.582 € 106.669.894 € 5. Wie viele Bußgelder in den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden jeweils mit welcher Gesamthöhe verhängt? Die in Nordrhein-Westfalen von der FKS verhängten Geldbußen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. 2015 2016 1. Halbjahr 2017 Summe Geld-bußen, Verwarnungsgelder, Verfallbeträge 8.232.847 € 9.257.784 € 4.752.606 €