LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1465 14.12.2017 Datum des Originals: 14.12.2017/Ausgegeben: 19.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 526 vom 14. November 2017 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1217 Ortsumgehung L821n in Bergkamen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die L821n ist bereits planfestgestellt und soll zu einer Entlastung des LKW -Verkehrs auf der Schulstraße und Jahnstraße in den Bergkamener Stadtteilen Weddinghofen und Oberaden führen. Die Planung sieht vor, die Route durch Grünflächen, die sich teilweise im Landschaftsschutzgebiet befinden, zwischen diesen Stadtteilen zu führen. Die betroffenen Grünflächen dienen der angrenzenden Bevölkerung als Naherholungsflächen und werden dafür intensiv genutzt. Entsprechend groß ist der Widerstand vor Ort gegen den Neubau der Straße, eine Bürgerinitiative hat bereits über 3.000 Unterschriften dagegen gesammelt. Die Notwendigkeit der Umgehungsstraße wird angezweifelt, da es bereits eine eindeutige Umleitungsempfehlung (Nordroute) für die Anlieferung der örtlichen Unternehmen gibt, die mit diesen einvernehmlich erarbeitet wurde. Dazu wurde in früheren Jahren eigens eine neue Straße gebaut (Industriestraße / K19). Hinzu kommt das Ergebnis der Verkehrszählung von Straßen.NRW aus dem Jahr 2010, das eine Belastung von 2,6 Prozent LKW-Verkehr auf der bisherigen L821 festgestellt hat. Von daher wäre die Entlastungswirkung der neuen Route nur sehr gering. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 526 mit Schreiben vom 14. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Hält die Landesregierung an den bisherigen Planungen für die L821n fest? Ja. Das Projekt ist im gültigen Landesstraßenbedarfsplan in Stufe 1 ausgewiesen und wird entsprechend weiter verfolgt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1465 2 2. Falls ja, mit welcher Begründung? (bitte aktuelle Verkehrsdaten anführen) Das der Planung zugrunde liegende Verkehrsgutachten stammt aus dem Jahr 2004 und hat den Prognosehorizont 2015. Die Fortschreibung auf den Prognosehorizont 2020 ist im Jahr 2008 erfolgt. Im zugehörigen Fachgutachten wird im Fazit ausgeführt: „Insgesamt stehen somit einem geringfügigen Einwohnerrückgang in Bergkamen bis 2020 eine leichte Verkehrssteigung aus den allgemeinen Tendenzen der Verkehrsentwicklung und einer leicht steigenden Mobilität gegenüber. Die prognostizierten Entwicklungen gleichen sich nahezu aus, sodass auch für den Prognosehorizont 2020 die Belastungswerte 2015 aus dem Verkehrsgutachten von 2004 weiterhin Gültigkeit haben.“ 3. Um die Straßen wirkungsvoll zu entlasten, schlägt die Bürgerinitiative ein LKW- Durchfahrverbot vor, da es ja eine ausgewiesene Alternativroute zu den ansässigen Firmen gibt. Wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahme zur Entlastung der betroffenen Stadtteile? Landesstraßen sind Straßen mit mindestens regionaler Verkehrsbedeutung, die den durchgehenden Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie sollen untereinander und zusammen mit den Bundesfernstraßen ein zusammenhängendes Netz bilden. Diese Funktion können sie nur erfüllen, wenn auf ihnen möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen angeordnet sind. Beschränkungen des fließenden Verkehrs sollten nur da angeordnet werden, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. 4. Das betroffene Gebiet ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Um die Straßenentwässerung zu gewährleisten und Unterspülungen zu verhindern, sind höhere Anforderungen an den Straßenneubau notwendig. Hinzu kommen Altlasten im Untergrund , die entsprechend entsorgt werden müssten. Neben der allgemeinen Preissteigerung werden diese Begleitumstände die vor zehn Jahren geschätzten Baukosten von 13 Millionen Euro signifikant erhöhen. Wie hoch schätzt die Landesregierung die tatsächlichen Baukosten für den Neubau der L821n nach heutigem Stand ein? Gemäß der Kostenfortschreibung mit Datum vom 29.10.2015 werden die Kosten auf 14,475 Mio. € beziffert. 5. Seit dem Planfeststellungsbeschluss haben sich in diesem Gebiet nach Feststellung des NABU besonders schützenswerte Tierarten neu angesiedelt (zum Beispiel FFH-Arten und weitere). Wird die Landesregierung vor Baubeginn eine neue UVP durchführen? Nein. Der Planfeststellungsbeschluss zur L 821n Ortsumgehung Bergkamen vom 14.11.2008 ist mit Abschluss des Klageverfahrens seit dem 30.01.2015 bestandskräftig. Damit liegt unanfechtbares Baurecht vor.