LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1468 15.12.2017 Datum des Originals: 14.12.2017/Ausgegeben: 20.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 554 vom 19. November 2017 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/1290 Erkenntnisse aus den Fahrzeug- und Personenkontrollen im Rahmen der „länderübergreifenden Kontrollmaßnahmen“ am 15. November 2017 in der Region Aachen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Angaben des Polizeipräsidiums Aachen fanden im Rahmen sogenannter „länderübergreifender Kontrollmaßnahmen“ am Nachmittag des 15. Novembers 2017 an „fünf neuralgischen Punkten“ der ansonsten ungeschützten deutsch-belgischen Grenze gemeinsame Kontrollen der Bundespolizei, der Landespolizei und der belgischen Polizei statt. In der Pressemitteilung der Polizei Aachen ist davon die Rede, dass es zu „diversen verhängten Straf- und Bußgeldverfahren“ kam und dass insgesamt 270 Fahrzeuge und 475 Personen kontrolliert wurden. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 554 mit Schreiben vom 14. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Aufgrund welcher Straftaten wurden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet? (Bitte die Straftatbestände und ggf. die Zahl der Verfahren ausführen.) Auf deutschem Hoheitsgebiet wurden sechs Strafverfahren eingeleitet. Drei Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 BtMG), drei Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1468 2 2. Wurden im Rahmen der Kontrollen Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen? 3. Falls Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt wurden, aus welchen Ländern stammen diese? 4. Falls Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt wurden, wie wurde mit diesen Personen weiter verfahren? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel wurden im Rahmen der Kontrollen nicht festgestellt. 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Anteil der kontrollierten Personen und Fahrzeuge am durchschnittlichen Gesamtverkehr, der an den „fünf neuralgischen Punkten“ die deutsch-belgische Grenze täglich kreuzt? Die nachgefragten Daten werden zentral nicht erhoben und liegen der Landesregierung insoweit nicht vor.