LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1483 15.12.2017 Datum des Originals: 12.12.2017/Ausgegeben: 20.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 559 vom 23. November 2017 der Abgeordneten Alexander Vogt und Sven Wolf SPD Drucksache 17/1308 Die CDU-Mittelstandsvereinigung in Remscheid (MIT) will die "Zwangsgebühren" für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen. Was sagt der Ministerpräsident dazu? Diversen Medienberichten zufolge ging es bei der letzten Sitzung der Remscheider CDU- Mittelstandsvereinigung heiß her. Zahlreiche Mitglieder sprachen sich öffentlichkeitswirksam gegen die "Zwangsgebühren" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Journalisten wurden sogar aufgefordert, "gegen die Steuereintreiber von ARD und ZDF zu schreiben". Über die CDU-Veranstaltung berichtete u.a. der Remscheider Generalanzeiger unter der Überschrift „Unternehmer üben Kritik am Staatsfunk“. Diese Äußerungen stehen in klarem Gegensatz zu den im Koalitionsvertrag der in NRW regierenden Parteien getätigten Aussagen. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist im Abschnitt der Medienpolitik auf Seite 97 folgendes Bekenntnis zu lesen: "Die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten sind bedeutende Faktoren der Medienvielfalt und -wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Der WDR trägt dabei eine besonders herausgehobene Verantwortung für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Programme und Angebote für die Bürgerinnen und Bürger." Unsere Demokratie lebt von gut informierten Bürgerinnen und Bürgern, die von einer vielfältigen Medienlandschaft partizipieren können. Neben den privaten Medienangeboten im TV, im Hörfunk und im Netz sowie einer Vielzahl von Verlagen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem gesetzlich verankerten Programmauftrag eine unverzichtbare Säule unserer Medienordnung. Die öffentlich-rechtlichen Sender liefern ein Programm, das den Ansprüchen nach Kultur, Information, Bildung, Sport und Unterhaltung gerecht wird und das sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen kann. Eine Abschaffung des Öffentlich- Rechtlichen Rundfunks hätte verheerende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und jede Forderung danach unterhöhlt unsere Demokratie. Umso mehr verwundert es, dass Christliche Demokraten lautstark danach rufen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1483 2 Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 559 mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet der Ministerpräsident, der zugleich der Vorsitzende der CDU NRW und stellvertretender CDU Bundesvorsitzender ist, das Vorgehen seiner Parteikollegen der MIT in Remscheid? 2. Welche Konsequenzen ziehen die Landesregierung und Ministerpräsident Laschet in seinen verschiedenen Funktionen hinsichtlich der Geschehnisse bei der CDU-Mittelstandsvereinigung? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die Äußerungen einzelner Mitglieder der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Remscheid sind Beiträge zur öffentlichen Diskussion und unterliegen als solche der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit. Es besteht kein Anlass, daraus Konsequenzen zu ziehen. 3. Wie gedenkt die Landesregierung mit den Forderungen nach Abschaffung von „Zwangsgebühren“ medial umzugehen, um weitere Schädigungen des öffentlichrechtlichen Systems zu verhindern? Die Landesregierung bekennt sich wie bisher zum dualen Rundfunksystem und zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies ist nicht nur dem Koalitionsvertrag, sondern auch dem Bericht der Landesregierung zu den medienpolitischen Schwerpunkten der Regierungserklärung der 17. Wahlperiode gegenüber dem Ausschuss für Kultur und Medien des nordrhein-westfälischen Landtags vom 5. Oktober 2017 zu entnehmen. Aus diesem Grund hatte die Landesregierung auch in Übereinstimmung mit der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 14. September 2017 im nordrhein-westfälischen Landtag einen Antrag zur Kündigung der Rundfunkstaatsverträge und Reform des WDR-Gesetzes abgelehnt.