LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1489 18.12.2017 Datum des Originals: 18.12.2017/Ausgegeben: 21.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 530 vom 13. November 2017 der Abgeordneten Lisa Kapteinat SPD Drucksache 17/1221 Förderungsmöglichkeiten für Projekte mit gewaltpräventivem Ansatz Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Programme, die gewaltpräventiv aktiv sind. Sie helfen problematischem Verhalten bei verschiedenen Zielgruppen (universell, selektiv oder auch indiziert) entgegenzuwirken, bevor sie auftreten oder sich stabilisieren können. Vor allem kleinere Vereine vor Ort sind auf die Spendenbereitschaft von Einzelpersonen oder Förderungen durch die Kommunen angewiesen. Um diesen Vereinen eine erhöhte finanzielle Sicherheit zu bieten und somit eine bessere Zukunftsplanung zu ermöglichen, wären verschiedene Förderprogramme äußerst sinnvoll. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 530 mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 namens der Landesregierung im mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister der Finanzen, dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Schule und Bildung, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister der Justiz, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz, der Ministerin für Kultur und Wissenschaft sowie dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales wie folgt: 1. Welche Förderprogramme bietet das Land NRW für gewaltpräventive Projekte/Vereine/ etc.? Eine Auflistung der Förderprogramme sowie deren Voraussetzungen ist in der Anlage beigefügt. Darüber hinaus gibt es folgende Fördermöglichkeiten, die nicht explizit als Programm gelten: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1489 2 Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration 1. Es werden Projektförderungen durchgeführt, die alle gewaltpräventiven Ansätze (z. B. durch Sensibilisierungs-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit der LST*- Dachverbände, der Beratungsstellen, der Kampagne „anders und gleich – Nur Respekt Wirkt“ und von SCHLAU NRW) implizieren. Hierzu zählen a. Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW b. Projekte zum Thema LSBTI* und Flucht c. Anti-Gewalt-Schwerpunktprojekte der psychosozialen Beratungsstellen für LSBTI* und ihre Angehörigen 2. Im Bereich Wertevermittlung wird das Einzelprojekt „Von Straffälligkeit betroffene junge geflüchtete Menschen im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren“ gefördert. Das Projekt wird zusätzlich durch die Jugendhilfe des Kreises Gütersloh sowie der Kriminalprävention im Kreis Gütersloh e.V. gefördert. Hier werden unter Anleitung eines Sozialarbeiters gemeinsame Aktivitäten wie z.B. handwerkliche Arbeiten, gemeinsames Kochen, theater- und outdoorpädagogische Einheiten durchgeführt. Zielgruppe sind strafrechtlich auffällig gewordene geflüchtete junge Menschen, die keinen Zugang zu ambulanten sozialpädagogischen Angeboten haben. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie 1. Programm ETZ – Europäische territoriale Zusammenarbeit für die Jahre 2014-2020 in der Ausrichtung INTERREG V A: Die grenznahen Regionen sind die Nahtstellen der Europäischen Union. Durch die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg verlieren nationale Grenzen in Europa mehr und mehr an Bedeutung. Zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Kooperationen hat die Europäische Union das Förderprogramm INTERREG ins Leben gerufen. Mit INTERREG werden unter anderem Kooperationsprojekte entlang den europäischen Grenzen finanziell unterstützt. Für die deutsch-niederländische Grenzregion steht in der Förderperiode 2014-2020 das Kooperationsprogramm „INTERREG V A Deutschland-Nederland“ zur Verfügung. Die wichtigsten Zielsetzungen des Programms sind die Erhöhung der Innovationskraft in der Grenzregion und die Beseitigung der Hemmnisse, die die Grenze verursacht. Die im Folgenden aufgeführten grenzüberschreitenden Polizeiprojekte werden der Priorität 2 zugeordnet – Abbau der Barrierewirkung der Grenze. Zu den Themen, die unter die Priorität 2 fallen, gehört auch die Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Innere Sicherheit (z. B. zwischen Polizei und Feuerwehr, Kooperationen bei der Bekämpfung der grenzübergreifenden Kriminalität, Drogenbekämpfung und – prävention). a. GPT 2015+ (INTERREG V A 2014-2020) Akteure: Bundespolizeidirektion Hannover, Kreispolizeibehörde Borken, Koninklijke Marechaussee / District Noord-Oost / MPC 33 K, Nationale Politie Eenheid Oost- Nederland LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1489 3 Inhalt: Das Projekt dient schwerpunktmäßig der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung b. Netzwerk zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls (INTERREG V A 2014- 2020) 2-tägige Impulstagung der Politie eenheden Noord- en Oost Nederland, der Kreispolizeibehörden Steinfurt und Borken sowie der Polizeidirektion Osnabrück. Ministerium für Schule und Bildung Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt Schulen durch die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen und durch die Landesstelle Schulpsychologie und schulpsychologische Krisenmanagement. Des Weiteren stehen den Schulen Fortbildungsbudgets u.a. zur Umsetzung von Anti-Gewalt-Trainings zur Verfügung. 2. Plant die Landesregierung (weitere) Förderprogramme? 3. Falls keine finanziellen Mittel angedacht sind: Werden weitere Fördermöglichkeiten berücksichtigt, wie der Aufbau eines Netzwerks für die Vereine? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Fortführung und Weiterentwicklung von Förderprogrammen ist vorgesehen. Nur durch eine adressatenorientierte und zugleich zielgerichtete und nachhaltige Förderung von Projekten der Gewalt- und Aggressionsprävention lassen sich spätestens mittel- und langfristig spür- und messbare Effekte erzielen, die zugleich einer effektiven Vermeidung von Opferwerdungserfahrungen und der damit verbundenen Erst- oder Retraumatisierungen dienen. Insofern ist in besonderem Maße die Schutzwirkung der Projekte für potentielle künftige Opfer von Gewalt- oder Aggressionsakten in sämtlichen Lebens-, Erfahrungs- und Gegenstandsbereichen zu berücksichtigen, namentlich im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personenkreise. Die Fortentwicklung der Förder- und Förderstrukturpolitik bedarf deshalb eines sachgerecht durchdachten und planerisch-konzeptionell nachhaltigen Ansatzes – der auch Vernetzungsaspekte mit einbeziehen kann –, um eine möglichst hohe Erfolgsquote zu erreichen. Eine Konkretisierung einzelner oder von Bündeln ergänzender oder modifizierter Fördermaßnahmen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt deshalb noch nicht möglich. Dies gilt auch für kostenneutrale Programme. 4. Welche Voraussetzungen bestehen um als Verein durch das Land gefördert zu werden? Zu den Voraussetzungen wird auf die Ausführungen in der Anlage verwiesen. Anlage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 530 „Förderungsmöglichkeiten für Projekte mit gewaltpräventivem Ansatz“ Ressort Förderprogramm Voraussetzungen Staatskanzlei Mehr Chancen für Mädchen und Frauen im Sport Die Mittel werden dem Landessportbund zur Durchführung zur Verfügung gestellt. Es gibt darüber hinaus keine besonderen Voraussetzungen für eine Förderung. MKFFI Landesprogramm zur Prävention sexualisierter Gewalt und Stärkung der Wertevermittlung in der und durch die Jugendhilfe Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Ausschreibung steht noch unter dem Vorbehalt einer Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers für den HH 2018), in der LAG FW organisierte Träger der freien Jugendhilfe Kinder- und Jugendförderplan, Förderbereich IV Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, fachliche Bewertung des konkreten Vorhabens durch die Bewilligungsbehörde IM NRW-Initiative "Kurve kriegen" rechtswidrige Taten/Straftaten NRW-Initiative "klarkommen!" rechtswidrige Taten/Straftaten MAGS Projekt "Entwicklung und Erprobung von Strategien zur Vermeidung von Gewalt und Freiheitseinschränkungen in der Pflege" im Rahmen des Landesförderplans Alter und Pflege Förderungsvoraussetzungen des § 44 LHO JM Förderung der Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen Häusliche Gewalt (Täterarbeit ) Gefördert werden gewaltzentrierte und konfrontative Unterstützungs - und Beratungsangebote zur Verhaltensänderung für gewalttätige Männer (Täterprogramme), deren Kernziel die Vermeidung weiterer Gewaltausübung ist. Die Angebote sollen sich an in Deutschland lebende erwachsene männliche Täter richten, die gegenüber ihren (ehemaligen) Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sofern für die Kosten ein externer Kostenträger nicht aufkommt . Zuwendungsempfänger sind die Freien Träger der Wohlfahrtspflege , die Maßnahmen der Täterarbeit anbieten. Zuwendungsempfänger können auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gebietskörperschaften sein, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung und ihrer Erfahrung zur Durchführung der Maßnahmen geeignet erscheinen. Soweit Justizstellen beteiligt sind (z. B. Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Führungsaufsichtsstelle, Staatsanwaltschaften , Gerichte), haben die Zuwendungsempfänger die Zusammenarbeit mit diesen Stellen zu gewährleisten. Auf Anfrage dieser Stellen ist ihnen über Mitwirkung und Wahrnehmung durch die Klienten zu berichten. Um die Qualität von Täterarbeitseinrichtungen abzusichern, haben die Zuwendungsempfänger folgende Grundlagen zu gewährleisten: mindestens zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, geeignete Räume und Ausstattung (z. B. Beratungsraum , Gruppenraum), Supervision und Verwaltungsstrukturen. Die Grundlagen sind nachzuweisen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zuwendungsempfänger , die in Täterprogrammen zum Einsatz kommen , müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer pädagogischen oder psychologischen Fachrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation, gewaltspezifische Zusatzausbildung gemäß den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit HG (BAG TäHG), regelmäßige Fort-, Weiterbildung und Supervision und- Erfahrung in der Gruppenleitung. Diese Qualifikationen sind nachzuweisen.