LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1490 18.12.2017 Datum des Originals: 18.12.2017/Ausgegeben: 21.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 560 vom 21. November 2017 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/1309 Führt die neue Landesregierung das Projekt Beihilfevereinfachung mittels Foto-App fort? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der vorherige Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat u.a. in der Vorlage 17/6 angekündigt eine „Beihilfe-App“ zur Vereinfachungen bei der Einreichung von Beihilferechnungen und Anträge einzuführen. Mit dieser sollte u.a. die Möglichkeit geschaffen werden, Rechnungen per Foto einzureichen. Ziel war es, dass Beihilfeverfahren für alle Betroffenen zu vereinfachen. Ursprünglich war geplant die App im dritten Quartal dieses Jahres einzuführen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 560 mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Will die Landesregierung das von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Projekt „Beihilfe App“ umsetzen? Ja. 2. Wann soll ggf. das Verfahren in Betrieb genommen werden? Nach derzeitigen Planungen soll die Inbetriebnahme der Beihilfe App im 1. Quartal 2018 erfolgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1490 2 3. Welche Auswirkungen hätte die App auf die Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen? Die App wird keine Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen haben. Zeitliche Einsparungen ergeben sich durch den Wegfall der Postlaufzeiten in Richtung Zentrale Scanstelle Detmold.