LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1491 18.12.2017 Datum des Originals: 18.12.2017/Ausgegeben: 21.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 550 vom 16. November 2017 der Abgeordneten Carsten Löcker und Sven Wolf SPD Drucksache 17/1263 Wer soll von der Ausweitung der LKW-Maut profitieren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bundesgesetzgeber hat beschlossen, das Bundesfernstraßenmautgesetz auch im Hinblick auf das Mautaufkommen zu ändern und führt dazu im Gesetzentwurf (Drs. 18/9440) aus: „Die Erhebung der Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen generiert zusätzliche Einnahmen, die in den Verkehrshaushalt reinvestiert werden. Die Einnahmen hängen von den Fahrleistungen, welche die Lkw auf den neu mautpflichtigen Bundesstraßenabschnitten zurücklegen, sowie den festgesetzten Mautsätzen ab. Die jährlichen Mehreinnahmen ab 2018 werden auf bis zu 2 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) geschätzt. Konkretere Ergebnisse wird das neue Wegekostengutachten 2018 – 2022 liefern können, das auch die bereits durchgeführten Mautänderungen (Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes zum 1. Juli 2015 sowie Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015) berücksichtigen wird. Da die Lkw-Maut im Umfang von etwa 8 Prozent auch auf Bundesstraßen zu entrichten ist, bei denen der Bund nicht Träger der Straßenbaulast ist, werden die dortigen Einnahmen – nach Abzug der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung – den jeweiligen Ländern ausgekehrt.“ Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 550 mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welche Abschnitte von Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen unterliegen nicht der Baulast des Bundes (Bitte aufgelistet nach Bundesstraße, Streckenabschnitt und jeweiliger Länge)? Die nachfolgende Tabelle listet in alphabetischer Reihenfolge zunächst die kreisangehörigen Städte (mit Baulast) und danach die kreisfreien Städte mit den jeweils vorhandenen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1491 2 Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen (nach Kenn-Nummer) und den jeweiligen Längen auf. Ergänzend sind die Streckenlängen je betroffener Kommune aufsummiert. Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen in NRW in kommunaler Baulast Bundesstr. Nr. Länge der Ortsdurchfahrt gesamt (Meter) Summe je Stadt Stadt (kreisangehörig) Bergisch Gladbach 506 4.374 4.374 Düren 56 2.843 264 8.232 399 1.517 12.592 Iserlohn 233 1.032 236 626 1.658 Lünen 54 4.879 236 1.904 6.783 Marl 225 1.127 1.127 Minden 61 8.284 65 3.806 12.090 Neuss 1 1.715 477 2.071 3.786 Ratingen 227 2.321 2.321 Siegen 54 3.386 62 71 3.457 Witten 226 2.432 2.432 kreisfreie Stadt Aachen 1(A) 13.427 57 6.047 258 4.899 264 2.105 26.478 Bielefeld 61 15.460 68 8.273 23.733 Bochum 226 11.514 235 3.086 14.600 Bonn 9 13.958 56 9.141 23.099 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1491 3 Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen in NRW in kommunaler Baulast Bundesstr. Nr. Länge der Ortsdurchfahrt gesamt (Meter) Summe je Stadt Dortmund 1 13.998 54 13.175 235 3.846 31.019 Duisburg 8 231 231 Düsseldorf 1 17.353 7 18.534 8 17.776 228 3.520 326 2.514 59.697 Essen 224 19.111 227 3.034 231 8.391 30.536 Gelsenkirchen 226 6.929 227 5.336 12.265 Hagen 7 5.489 54 11.277 226 1.904 18.670 Hamm 63 10.570 10.570 Herne 226 3.890 3.890 Köln 8 18.179 9 20.935 51 9.240 55(A) 41.860 59 6.423 264 4.147 265 3.456 506 6.982 111.222 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1491 4 Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen in NRW in kommunaler Baulast Bundesstr. Nr. Länge der Ortsdurchfahrt gesamt (Meter) Summe je Stadt Krefeld 9 9.259 57 10.917 288 2.293 22.469 Leverkusen 8 11.149 11.149 Mönchengladbach 57 11.929 59 11.829 230 10.266 34.024 Mülheim an der Ruhr 1 5.761 223 10.732 16.493 Münster 51 377 54 12.908 13.285 Oberhausen 223 5.242 231 2.589 7.831 Remscheid 51 3.239 229 8.469 237 709 12.417 Solingen 224 5.294 229 8.667 13.961 Wuppertal 7 19.512 224 1.736 228 4.957 26.205 Streckenlänge gesamt 574.464 2. Welche Quote ergibt sich speziell für das Land Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 8 Prozent? Die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen in kommunaler Baulast ergeben für das gesamte Land eine Streckenlänge von 574 km. Das Netz der Bundesfernstraßen weist in Nordrhein- Westfalen eine Gesamtlänge von 2223 km (BAB) plus 4452 km (Bundesstraße), also 6675 km auf (Stand 2017). Daraus ergibt sich eine Quote von 8,6%. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1491 5 3. Mit welchem Volumen der vom Bund ausgekehrten Mittel an das Land Nordrhein- Westfalen ist ab wann zu rechnen? Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 564) ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung – voraussichtlich zum 1. Juli 2018 alle Bundesstraßen mautpflichtig für LKW erklärt. Dem Land sind keine belastbaren Vorausberechnungen über tatsächlich zu erwartende Einnahmen aus der Bemautung aller Bundesstraßen (über die bisher schon bemauteten Teilabschnitte hinaus, die nur einen kleinen Ausschnitt des Gesamtnetzes darstellen) bekannt. Den Einnahmen müssen außerdem die Systemkosten gegenüber gestellt werden, die nach bisherigen Erkenntnissen auf Bundesstraßen einen weit größeren Anteil als im BAB-Netz erreichen. Die Höhe dieser Systemkosten ist bisher ebenfalls nicht bekannt. Es ist für Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen, dass die Bundesfernstraßen in der Landesfläche im Vergleich zur nationalen Ebene überproportional aus BAB bestehen und entsprechend unterproportional aus Bundesstraßen. Daher ist zu vermuten, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der LKW-Maut – aufgrund der Mautausweitung auf das gesamte Netz der Bundesfernstraßen – in Nordrhein-Westfalen mit einiger Wahrscheinlichkeit weniger stark ins Gewicht fallen werden als dies bundesweit der Fall sein wird. Abhängig von der Gesamthöhe der Mauteinnahmen auf den Bundesstraßen, der Verteilung der Einnahmen auf die Länder und wiederum dem Anteil der Einnahmen, der auf die Ortsdurchfahrten entfällt, sowie den gegenzurechnenden Systemkosten – und alle vier Relationen sind noch nicht näher bekannt – kann die Landesregierung daher nur eine sehr grobe Vorabschätzung vornehmen. Demnach sollten die hier in Frage stehenden Einnahmen vermutlich eine zweistellige Millionenhöhe p.a. erreichen. Die Einnahmen fallen grundsätzlich, auf gesetzlicher Grundlage, ab Mitte 2018 an. Details zur Weiterleitung der Einnahmen aus dem Mautsystem zunächst an den Bund und von dort an die Länder sind dem Land bisher nicht bekannt, auch nicht hinsichtlich der zeitlichen Abstände zwischen tatsächlicher Vereinnahmung und Zurverfügungstellung in den Haushalten; die Landesregierung erwartet hierzu nähere Hinweise durch den Bund. 4. Wird die Landesregierung die an sie ausgekehrten Bundesmittel aus der Erhebung der ausgeweiteten Lkw-Maut an die betroffenen Kommunen weiterleiten? Selbstverständlich wird die Landesregierung die Einnahmen für Investitionsmaßnahmen an Bundesstraßen in Baulast der Gemeinden zur Verfügung stellen, wie es in § 3 Absatz 3 Bundesfernstraßenmautgesetz ausdrücklich vorgesehen ist (Zweckbindung). 5. Welches Verfahren wird dafür angewandt? Voraussetzung für ein Konzept ist, dass die Bundesregierung nähere Angaben über das von dort vorgesehene administrative und haushaltsrechtliche Verfahren vorlegt. Solche Angaben hat der Bund auf ausdrückliche Nachfrage noch nicht vorgelegt.