LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1492 18.12.2017 Datum des Originals: 18.12.2017/Ausgegeben: 21.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 538 vom 23. Oktober 2017 des Abgeordneten Nic Vogel AfD Drucksache 17/1240 Straßenzustand der Kreis- und Gemeindestraßen in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Es gibt in NRW ca. 10.000 km Kreisstraßen und 100.000 km Gemeindestraßen. Ein erheblicher Teil der Kreis- und Gemeindestraßen ist, auch wie die Landstraßen, in einem sehr schlechten Zustand. Dies sieht jeder, der mit offenen Augen durchs Land fährt oder radelt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 538 mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunale, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie ist der Straßenzustand der Kreisstraßen, aufgeschlüsselt nach Kreisen? Bitte bei den Kreisen oder dem Landkreistag anfragen, auch wenn die Beantwortung dann etwas mehr als die üblichen 4 Wochen dauert. Die Politik in NRW benötigt dringend eine qualifizierte Übersicht über den Investitionsstau. 2. Wie ist der Straßenzustand in den Gemeinden bzw. Städten? Hier reicht eine allgemeine Einschätzung der Landesregierung, mit Investitionsstau. Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Daten zum Zustand des Straßennetzes in der Baulast der Kreise, Städte und Gemeinden vor. Sie weist in diesem Zusammenhang auf das verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltungsrecht hin und empfiehlt, die kommunalen Spitzenverbände des Landes unmittelbar um die gewünschten Angaben zu bitten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1492 2 3. Das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) läuft 2019 aus. Wie ist der aktuelle Sachstand, wie wird die Finanzierung der Kreis- und Gemeindeinfrastruktur gesichert? 4. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um die Finanzmittel für die Verkehrswegesanierung unserer notleidenden Kreise, Gemeinden und Städte dauerhaft zu erhöhen und dauerhaft zweckgebunden zur Verfügung zu stellen? Das heutige System versagt augenscheinlich komplett. Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Eine Selbstverpflichtung des Landes, anstelle der 2019 auslaufenden Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz ab 2020 Landesmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen, ist in § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein- Westfalen (ÖPNVG NRW) verankert. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung vorbehaltlich der Festlegungen des Haushaltsgesetzgebers, auch nach 2019 jährlich mindestens 129,76 Mio. € für die Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung zu stellen. Die grundsätzliche Finanzierungsverantwortung der Kreise, Städte und Gemeinden für die Straßen in ihrer Baulast bleibt davon unberührt.