LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1494 19.12.2017 Datum des Originals: 18.12.2017/Ausgegeben: 22.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 579 vom 28. November 2017 des Abgeordneten Hartmut Ganzke SPD Drucksache 17/1360 Welche Zahlen liegen der Landesregierung über die Häufigkeit von Messerattacken in Nordrhein-Westfalen vor? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In jüngerer Zeit kamen in den Medien häufiger Berichte über Angriffe mit Messern vor. Ein aktuelles Beispiel ist die tödlich verlaufende Attacke auf dem Kölner Ebertplatz am 14. Oktober 2017. Messerattacken führen regelmäßig aufgrund der Schwere der damit für die Opfer verbundenen Folgen zu großer Sorge und Beunruhigung in der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es eine messbare Zunahme solcher Angriffe gibt. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 579 mit Schreiben vom 18.l Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Straftaten wurden aktuell (Zahlen für 2016 und - soweit vorhanden - 2017) in Nordrhein-Westfalen begangen, bei denen ein Messer als Tatmittel eingesetzt wurde? 2. Um welche Straftaten handelte es sich dabei im Einzelnen? 3. Ist im Vergleich zu früheren Jahren eine Häufung von Messerattacken festzustellen und - wenn dies der Fall sein sollte - wie sehen die entsprechenden Vergleichszahlen zu den Vorjahren aus? 4. Welche Erkenntnisse liegen im Zusammenhang mit Messerattacken über Täterprofile vor und wie oft waren insbesondere Jugendliche und Heranwachsende die Täter? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1494 2 Die Frage 1-4 werden gemeinsam beantwortet. Als Datenbasis für die Beantwortung des Fragenkatalogs dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die PKS ist eine bundesweit gültige und länderübergreifend nach einheitlichen Grundsätzen geführte Jahresstatistik. Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach diesen bundeseinheitlich, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Die Nutzung von Messern als Tatmittel bei der Begehung von Straftaten wird in der PKS weder im Delikt noch beim Tatverdächtigen differenziert erfasst. Eine Beantwortung des Fragenkatalogs würde daher eine manuelle Auswertung aller relevanten Ermittlungsvorgänge erfordern. In der zur Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit wäre deren Auswertung nicht zu realisieren.