LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1499 19.12.2017 Datum des Originals: 18.12.2017/Ausgegeben: 22.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 556 vom 23. Oktober 2017 des Abgeordneten Nic Vogel AfD Drucksache 17/1297 Landstraßen in NRW – wann kommt der Straßenzustandsbericht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Es gibt in NRW ca. 13.100 km Landstraßen, von denen nach diversen Veröffentlichungen, u.a. „Das ungenutzte Potenzial“ von The Boston Consulting Group1, die Hälfte in schlechtem und sehr schlechtem Zustand ist. Das Verkehrsministerium teilte Anfang September 2017 per Email mit, dass der Straßenzustandsbericht für die Landstraßen in NRW in Arbeit ist. Unser Referent für Verkehr hatte vor Gründung der AfD im Jahr 2013 (!) aus privatem Interesse die obige Frage an das zuständige Ministerium gerichtet. Damals wurde mitgeteilt, es gebe keinen aktuellen Zustandsbericht, ein neuer sei aber beauftragt. Über Jahre ist also nichts passiert, dies spiegelt die „Kompetenz“ der sozialdemokratisch geführten Vorgängerregierungen wider. Wenn man es nicht besser wüsste, könnte fast der Eindruck entstehen, dass aus ideologischen Gründen Verkehrssysteme abgewirtschaftet werden sollten. Wenn bei 2220 km Bundesautobahnen und 4450 km Bundesstraßen in NRW 300 Brücken kurzfristig und 700 weitere Brücken mittelfristig saniert werden müssen, was einem Sanierungsaufwand von 3,5 Mrd. € entspricht, mit welchen Kosten müssen wir dann bei der Sanierung 13.100 km Landstraßen rechnen? Die neue Koalition plant, den Haushaltsansatz zum Erhalt der Landstraßen von 127,5 Mio. € auf 200 Mio. € zu erhöhen. Aus unserer Sicht ist dies augenscheinlich erheblich zu wenig. Die AfD hält eher 350 bis 400 Mio. € pro Jahr für erforderlich. Die Schätzung beruht auf den Kosten von vergleichbaren Sanierungsprojekten im Bereich Straße und deren Ausschreibungsergebnissen von Kreisen in NRW für eine grundhafte Erneuerung. 1 https://www.bcg.com/de-de/d/press/28april2017-bcg-nordrhein-westfalen-153314 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1499 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 556 mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann wird der Straßenzustandsbericht zu den Landstraßen veröffentlicht (falls zeitlicher Horizont noch nicht abzusehen ist: Bitte nennen Sie erste Zahlen zu den Zustandsnoten und dem Investitionsbedarf insgesamt und/oder aus den Regionalniederlassungen von Straßen.NRW)? Im Dezember 2017. 2. Welche durchschnittliche Summe pro km² Landstraßen plant die Landesregierung zum Erhalt der Landstraßen? Bitte nach grundhafter und Oberflächensanierung getrennt aufführen. Die Landesregierung plant nicht Erhaltungssummen pro km² Landesstraße. Sie stellt dem Landesbetrieb die vom Haushaltsgesetzgeber genehmigten Haushaltsmittel für konkrete Projekte zur Verfügung. Es ist vorgesehen, den Finanzmittelansatz im Bereich der Erhaltung im Vergleich zu 2017 von 127,5 Mio. € auf 160,85 Mio. € für 2018 anzuheben. 3. Wie kalkuliert die Landesregierung, dass die eine oder andere Landstraße beispielsweise auch in Kurven entschärft, zu schmale Landstraßen auf ein aktuelles Maß angepasst oder Radwege, Kreisverkehre, Ampelanlangen, Kanalrohre usw. erneuert oder gebaut werden? Der Sanierung von Landesstraßen liegen bei Bedarf konkrete Detailplanungen zugrunde, die dann entsprechend kalkuliert werden. 4. Wieviel ist von dem bisherigen Haushaltsansatz von 127,5 Mio. € tatsächlich ausgegeben worden (bitte aufschlüsseln: wie viel davon für Vergaben an die ausführenden Bauunternehmen)? Von dem im Haushalt 2017 angesetzten Betrag von 127,5 Mio. € sind zum 30.11.2017 bereits 121,5 Mio. € verausgabt. Die Haushaltsmittel für die Erhaltung von Landesstraßen werden in 2017 voraussichtlich vollständig verausgabt werden. Der Gesamtbetrag wird in Bauaufträgen umgesetzt. 5. Im Haushalt 2017 sind ca. 1,2 Mrd. € für SPNV, aber nur 127,5 Mio. € für den Erhalt der 13.100 km Landstraßen veranschlagt. Es kommt der Verdacht auf, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist und die Bahnlobby schlicht besser gearbeitet hat. Wie ist das Verhältnis von Transportleistung zur Investition (bitte aufschlüsseln: wie viele Euro pro Personenkilometer in die jeweiligen Verkehrsträger Landstraße und SPNV in NRW in den vergangenen 5 Jahren investiert wurden)? Bei den im Text zu Frage 5 genannten „ca. 1,2 Mrd. Euro für den SPNV“ handelt es sich vermutlich um zweckgebundene Zuweisungen des Bundes nach § 5 Regionalisierungsgesetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1499 3 des Bundes. Die Mittel sind zweckgebunden für den ÖPNV, insbesondere für den SPNV zu verwenden. Nur ein geringer Teil fließt in die Förderung von Investitionsmaßnahmen des Schienennetzes. SPNV Betriebsmittel können nicht mit Erhaltungsmitteln (Investitionen) an Landesstraßen verglichen werden. Personenkilometer im SPNV in NRW in den vergangenen fünf Jahren: 2012 10,1 Mrd.P-km 2013 10,2 Mrd.P-km 2014 10,3 Mrd.P-km 2015 10,2 Mrd.P-km 2016 10,4 Mrd.P-km Die Jahresfahrleistung auf Landesstraßen liegt seit Jahren bei ca. 19 Mrd. Kfz-km pro Jahr. Investitionen in Landesstraßen, u.a. in den Erhalt, den Neubau und den Um- und Ausbau der vergangenen fünf Jahre: 2012 174,6 Mio. € 2013 159,0 Mio. € 2014 170,0 Mio. € 2015 172,6 Mio. € 2016 186,7 Mio. €