LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1556 20.12.2017 Datum des Originals: 20.12.2017/Ausgegeben: 27.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 569 vom 6. November 2017 der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/1330 Förderung des Dortmunder Modellprojekts gegen Langzeitarbeitslosigkeit Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus Medienberichten geht hervor, dass die Stadt Dortmund für ihr Modellprojekt gegen Langzeitarbeitslosigkeit 5,5 Millionen Euro erhalten hat. Hiermit sollen knapp 200 Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Jobs gebracht werden1. Es sollen 50 Arbeitsplätze in Unternehmen entstehen. Die Stadt will daneben über neue kommunale Servicefelder 110 Arbeitsplätze schaffen, z.B. in der Grünpflege. Außerdem sollen Betriebsakquisiteure neue einfache Arbeiten in Unternehmen identifizieren und so 50 neue Arbeitsplätze mit Projektteilnehmern besetzen2. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 569 mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie setzt sich die Summe von 5,5 Mio. Euro zusammen? Die Summe setzt sich aus Mitteln für Personal- und Sachkosten des „Service Centers lokale Arbeit“, Betriebsakquisition, Teilnehmerbetreuung (Auswahl, Coaching und Qualifizierung) sowie Integrationspauschalen bei Vergaben (Minderleistungsausgleich) und Integrationsprämien bei verbindlicher Einstellung zusammen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1556 2 2. Welche Bedingungen, außer der befristeten Einstellung von Langzeitarbeitslosen für die ausgeschriebenen Projekte der Stadt, muss ein Unternehmen erfüllen, um eine Förderung/Prämie zu erhalten? Um keinen Verdrängungswettbewerb mit den bereits im Betrieb angestellten Personen zu schaffen, müssen die Unternehmen für die Förderung im Rahmen der Vergabe die Langzeitarbeitslosen über das bestehende Personal hinaus beschäftigen. Daneben prüft die Stadt die jeweilige Vergabe auf ihre Eignung (z.B. Laufzeit) und legt ggf. weitere Kriterien fest. 3. Die Ausschreibungen der Stadt gewinnen Unternehmen, welche zur Durchführung der Projekte, Langzeitarbeitslose einstellt. Diese Unternehmen erhalten unter anderem eine Prämie von 3.000 €. Ist diese Prämie eine einmalige pro Langzeitarbeitslosem? Die Prämie wird nicht im Rahmen der Vergabe gezahlt, sondern bei der direkten Vermittlung in neu geschaffene Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt. Unternehmen, die sich bereit erklären, einen Langzeit-arbeitslosen bis zum Ende der Projektlaufzeit (Dezember 2018) sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, können zum Zeitpunkt der Einstellung einmalig eine Prämie in Höhe von 3.000 € erhalten. 4. Welche neuen kommunalen Servicefelder konnten erst durch die Förderung entstehen? Ziel des Dortmunder Modellprojekts ist es, in bestehenden und neuen kommunalen Servicefeldern einfache Tätigkeiten für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen über Vergaben auszubauen. Diese Tätigkeiten sollen sich u.a. in folgenden kommunalen Servicefeldern ergeben: Grünpflege und Stadtreinigung, Soziale Quartiersarbeit, Senioren-unterstützung, Hilfestellung für Schulen und Kindertageseinrichtungen, Instandsetzung von Leerstandsimmobilien und Flächen und sonstige Dienstleistungen. 5. Bei der Förderung zielt das Modell auf den sogenannten „Klebeeffekt“, Langzeitarbeitslose auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Wie soll dabei sichergestellt werden, dass die sozialversicherungspflichtigen Stellen auch auf Dauer zustande kommen, nachdem sie nicht mehr gefördert werden? Mit den Auftragnehmern sollen im Kontext der Betreuung durch das „Service Center lokale Arbeit“ frühzeitig Übernahmegespräche geführt werden, um Perspektiven einer möglichen dauerhaften Integration der Teilnehmer/innen zu klären. Da sich Unternehmen und Teilnehmer/ innen bereits während der Auftragsdurchführung kennengelernt haben, wird bei positiven Erfahrungen von der Übernahme in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausgegangen. Eine weitere Unterstützung beim Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erfolgt durch Coaching und Qualifizierung.