LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1557 20.12.2017 Datum des Originals: 20.12.2017/Ausgegeben: 27.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 568 vom 26. November 2017 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/1329 Bedrohung der Meinungsvielfalt an den Universitäten Nordrhein-Westfalens Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 23. November 2017 kam es im Rahmen einer Diskussion mit dem Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft an der Universität zu Köln zu massiven Störungen durch Linksradikale. Ebenfalls an der Universität zu Köln wurde am 6. Dezember 2016 ein Vortrag des nordrheinwestfälischen AfD-Landesvorsitzenden durch linksradikale Störer verhindert. An der Ruhr-Universität Bochum wurde im Juli 2017 ein Vortrag des FDP-Landesvorsitzenden gestört. Die vorgenannten Beispiele zeigen, wie sehr die Meinungsvielfalt an den Universitäten und Hochschulen des Landes offenbar inzwischen gefährdet ist. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 568 mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. 1. An welchen Universitäten und Hochschulen des Landes kam es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zu Störungen von Veranstaltungen? (Bitte nach Zahl, Jahr und Universität/Hochschule aufschlüsseln.) Auf eine durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft durchgeführte Abfrage hin meldeten von den 37 Universitäten/Fachhochschulen/Kunsthochschulen des Landes 32 Hochschulen, dass es im Abfragezeitraum nicht zu Störungen von Veranstaltungen gekommen sei. Aus 5 Hochschulen wurden insgesamt 9 Störungen von Veranstaltungen im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1557 2 Abfragezeitraum gemeldet. Die Aufschlüsselung ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. 2. Wie viele Veranstaltungen mussten aufgrund von Störungen und/oder Drohungen abgesagt werden? (Bitte ebenfalls wie unter Ziffer 1 aufschlüsseln.) Auf die durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft durchgeführte Abfrage hin meldeten von den 37 Universitäten/Fachhochschulen/Kunsthochschulen des Landes 32 Hoch-schulen, dass keine Veranstaltungen aufgrund von Störungen oder Drohungen abgesagt werden mussten. Aus 5 Hochschulen kam die Rückmeldung, dass aufgrund von Drohungen bzw. Störungen im Vorfeld insgesamt 7 Veranstaltungen im Zeitraum 2015 bis 2017 abgesagt werden mussten. Die Aufschlüsselung ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. 3. An welchen Universitäten und Hochschulen des Landes kam in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zu Straftaten mit politischem Hintergrund? (Bitte nach Universität/Hochschule, Jahr, Straftatbestand und politischem Hintergrund aufschlüsseln.) Eine bei den Hochschulen durchgeführte Abfrage ergab, dass es an der Universität Düsseldorf im Jahr 2015 und im Jahr 2017 jeweils eine Sachbeschädigung (Beschmieren von Wänden) mit politischem Hintergrund gab. Hintergrund bzw. Inhalt des Vorfalls im Jahr 2015 war islamistische Propaganda und im Jahr 2017 rechtsradikale Propaganda. Die Vorfälle wurden zur Anzeige gebracht. An der Universität Bielefeld wurde im Jahr 2016 ebenfalls eine politisch motivierte Sachbeschädigung (Graffiti) zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus erhält die Universität Bielefeld E-Mails, die verfassungsfeindliche Kennzeichen (§ 86 a StGB) beinhalteten. Schließlich hat die Universität Bielefeld gemeldet, dass von einer unbekannten Person antisemitische Flugblätter verteilt wurden. Diese Vorfälle wurden ebenfalls zur Anzeige gebracht. Eine darüber hinaus gehende Auswertung der Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) in Bezug auf Straftaten an öffentlichen Einrichtungen war in der für die Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass keine Landesmittel und/oder Pflichtbeiträge von Studenten dazu zweckentfremdet werden, Veranstaltungen zu stören, bzw. auf andere Weise die freie Meinungsäußerung an den Universitäten und Hochschulen des Landes zu unterdrücken? Als vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die Hochschulen des Landes NRW demokratischen Prinzipien verpflichtet. Sie gewährleisten im Rahmen dieser Verpflichtung insbesondere die freie Meinungsäußerung. Einer Verpflichtung zu demokratischen Prinzipien wohnt gleichermaßen der Auftrag inne, für ein Klima der Toleranz und Meinungsvielfalt als Eckpfeiler der Demokratie Sorge zu tragen. Schon auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Verwendung finanzieller Ressourcen für gegenläufige Zwecke ausgeschlossen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1557 3 5. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um an den Universitäten und Hochschulen des Landes ein Klima der Toleranz und Meinungsvielfalt zu schaffen, bzw. zu erhalten? Siehe Antwort zu Frage 4. Zu Frage 1 "An welchen Universitäten und Hochschulen des Landes kam es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zu Störungen von Veranstaltungen?" Hochschule 2015 2016 2017 FH Bonn-Rhein-Sieg 1 1 Uni Bielefeld 1 Uni Bochum 1 TU Dortmund 2 Uni Köln 2 1 Zu Frage 2 "Wie viele Veranstaltungen mussten aufgrund von Störungen und/oder Drohungen abgesagt werden?" Hochschule 2015 2016 2017 Westfälische Hochschule 1 FH Bonn-Rhein-Sieg 1 TU Dortmund 1 Uni Düsseldorf 1 Uni Köln 1 1 1