LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1580 22.12.2017 Datum des Originals: 22.12.2017/Ausgegeben: 29.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 572 vom 17. November 2017 der Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/1333 Gilt das Einhalten von Verträgen künftig nur noch für Juristen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bezüglich Ihrer Antworten auf meine kleine Anfrage 17/1039 stellen sich mir folgende weiterführende Fragen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 572 mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Warum liegen der Landesregierung, laut Antwort zu Frage 2 und 5, keine Zahlen vor? 2. Ist die Landesregierung bereit die Zahlen einzuholen oder evaluieren zu lassen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Eine landesweite Erhebung der Daten bei den Jobcentern, welche Bürgen bereits die gemäß ihrer Verpflichtungserklärung an sie gerichteten Forderungen beglichen haben, ist nicht möglich. Jobcenter, die eine gemeinsame Einrichtung bilden, unterliegen insoweit der Aufsicht des Bundes. Eine Zuständigkeit des Landes zur Erhebung der geforderten Daten ist in diesen Fällen nicht gegeben. Eine landesweite Datenerhebung scheidet aus rechtlichen Gründen aus. Die Kommunen als Träger der Sozialhilfe führen die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) grundsätzlich in kommunaler Selbstverwaltung aus und unterliegen daher hier nur der Rechtsaufsicht; das Vierte Kapitel des SGB XII wird in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1580 2 Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Die Kommunen sind zudem gesetzlich nicht verpflichtet, Statistiken der benannten Art und des benannten Inhalts zu führen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorstoß von Minister Stamp, ohne die tatsächliche Höhen der Bürgschaften zu kennen, für diese Forderungen den Steuerzahler in die Pflicht zu nehmen? Die Landesregierung – nicht nur der Unterzeichner - setzt sich dafür ein, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen, die sich im humanitären Sinne engagieren, nicht im Stich gelassen werden. Regelmäßig gilt, dass finanziell in Not geratene Personen, die Verpflichtungserklärungen abgegeben haben, bereits durch die geltende Rechtsordnung geschützt sind. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die erstattungsberechtigte Stelle bei atypischen Gegebenheiten im Wege des Ermessens zu entscheiden, in welchem Umfang der Erstattungsanspruch geltend gemacht wird und welche Zahlungserleichterungen dem Verpflichtungsgeber gegebenenfalls eingeräumt werden. Darauf habe ich in meinem Schreiben vom 13. September an die seinerzeitige Bundesarbeitsministerin Nahles hingewiesen. Die aktuelle Bundesarbeitsministerin Dr. Barley hat inzwischen bestätigt, dass entsprechende Spielräume bestehen. Mit seinen Urteilen vom 08.12.2017 hat das Oberverwaltungsgericht NRW den Haftungsumfang von Verpflichtungserklärungen um die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge reduziert, da die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms auch im öffentlichen Interesse gelegen habe. Die Landesregierung begrüßt, dass hiermit die Grundlage für eine zumindest teilweise Entlastung der Verpflichtungsgeber geschaffen wurde. Die Landesregierung wird sich gegenüber dem Bund weiterhin für eine Lösung im Interesse der Verpflichtungsgeber einsetzen. Auch die Innenministerkonferenz hat sich auf ihrer Sitzung am 7./8.12.2017 für Gespräche mit dem BMAS zur Problemlösung ausgesprochen. 4. Was wird die Landesregierung unternehmen, um Aufklärung hinsichtlich weiterer möglicher Bürgender zu leisten? Die Visumsantragsfrist endete am 31.03.2016. Somit wird es keine weiteren Verpflichtungserklärungen im Rahmen der Landesaufnahmeanordnung geben.