LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1581 22.12.2017 Datum des Originals: 22.12.2017/Ausgegeben: 29.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 516 vom 7. November 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/1200 Wird das „Rheinland Valley“ in räumlicher Beschreibung und in der Darstellung mit Kenngrößen irgendwann definiert oder bleibt es nur ein rhetorischer Redebaustein des Digitalministers? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Kleinen Anfrage 152 (Drucksache 17/263) wurde die Landesregierung bereits um Auskunft gebeten, das von ihr postulierte „Rheinland Valley“ räumlich abzugrenzen und konkrete Kenngrößen zu bestimmen, die künftig bei Gründungen, beim Besatz mit Venture- Capital-Firmen, bei Risikokapital und bei Infrastruktur Zieldefinitionen zu ermöglichen. Die Landesregierung blieb in ihrer Antwort vage (siehe Drucksache 17/601) und vermied eine klare Abgrenzung des Gebietes. Die Landesregierung lies unklar, ob die Liste der kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Köln und Düsseldorf abschließend ist oder ob beispielsweise Duisburg, Leverkusen oder Mönchengladbach auch dazu gehören sollen. Es ist unklar, ob und welche kreisangehörigen Gebiete von der Landesregierung zur „Rheinland Valley“ gerechnet werden sollen. Beim Risikokapital verweis die Landesregierung auf eine Untersuchung des Unternehmens Ernst und Young, die sich aber wohl auf eine Mess- und Vergleichsgröße auf Bundesländerebene bezieht. Der konkrete Bezug zur Datenlage im Gebiet des „Rheinland Valley“ fehlt. Hinsichtlich der Gründungen behauptet die Landesregierungen verschiedenste Daten in einzelnen Regionen zu kennen – sie vermeidet aber bislang, jeweils einzelne Zahlen konkret zu benennen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die kleine Anfrage 516 mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1581 2 1. Welche Gebietskörperschaften bilden konkret das von der Landesregierung mit „Rheinland Valley“ bezeichnete Gebiet (Bitte vollständig Auflistung der umfassenden Kreise und kreisfreien Gebiete) Ergänzend zu der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 152 (LT-Drs. 17/601) ist darauf zu verweisen, dass eine enge Verzahnung zwischen den Rahmenbedingungen für Gründer, dem Gründungsgeschehen und der Zufriedenheit der Gründer besteht. Zu den gründungsrelevanten Rahmenbedingungen zählen vor allem Politik, Bildung, Infrastruktur, Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschung und Wirtschaft sowie Beratungsangebote. Dabei definiert das effiziente Zusammenspiel dieser Faktoren das Gründerökosystem. Ein besonders wichtiger Treiber für Innovationen sind Hochschulen. Im Rheinland wurden vier Universitäten im Rahmen der Exzellenzinitiative ausgezeichnet: Aachen, Bonn, Köln und Düsseldorf. Damit verfügt Nordrhein-Westfalen entlang der Rheinregion über vier ausgezeichnete Treiber für Innovationen und die Entwicklung von Gründerökosystemen. Gründerökosysteme entwickeln sich aus sich selbst heraus und entfalten aufgrund ihrer Attraktivität für Gründer und Gründerinnen aber auch durch Kooperationen eine Sogwirkung. Die räumliche Ausdehnung eines Gründerökosystems oder die Ausstrahlung auf umliegende Regionen oder weitere Hochschulstandorte kann nicht anhand institutioneller Grenzen vorgegeben werden. 2. Welche Daten zu Gründungszahlen, Besatz an wissenschaftlichen Einrichtungen und deren Forschungsmittel, Patenterteilungen, Zugang zu und Abruf von Finanzierungsmöglichkeiten sowie Zugang und Nutzung von Beratungsangeboten für Gründerinnen und Gründer und Ausgestaltung von Infrastruktur werden als Vergleichsgrundlage aktuell erfasst (Bitte um tabellarische Darstellung der Datenlagen für das „Rheinland Valley“)? Nach Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen sind nur die Zahlen der gewerblichen Existenzgründungen und gewerblichen Nebenerwerbsgründungen ausweisbar. Die Entwicklung der gewerblichen Gründungen nach Kreisen und kreisfreien Städten wird in Tabelle 1 für die Existenzgründungen und in Tabelle 2 für die Nebenerwerbsgründungen dargestellt. Aufgrund des erheblichen Berechnungsaufwands wird die Entwicklung anhand der Zahlen von 2005, 2010 und 2015 verdeutlicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1581 3 1) Ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe. Ohne Freie Berufe, Betriebe der Urproduktion (Land- und Forst-wirtschaft, Fischerei, Garten-/Weinbau, Bergbau), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Quelle: IT.NRW: Sonderauswertung der Gewerbeanzeigenstatistik im Auftrag des IfM Bonn; Berechnungen des IfM Bonn LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1581 4 1) Ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe. Ohne Freie Berufe, Betriebe der Urproduktion (Land- und Forst-wirtschaft, Fischerei, Garten-/Weinbau, Bergbau), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Quelle: IT.NRW: Sonderauswertung der Gewerbeanzeigenstatistik im Auftrag des IfM Bonn; Berechnungen des IfM Bonn Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen1) Anzahl 2005 2010 2015 Düsseldorf, Stadt 1.701 2.036 2.310 Duisburg, Stadt 1.014 1.085 1.269 Essen, Stadt 1.537 1.537 1.606 Krefeld, Stadt 738 774 745 Mönchengladbach, Stadt 712 973 934 Mülheim an der Ruhr, Stadt 323 277 98 Oberhausen, Stadt 362 449 548 Remscheid, Stadt 281 327 363 Solingen, Stadt 443 517 556 Wuppertal, Stadt 1.152 1.243 1.257 Kleve, Kreis 920 1.309 1.020 Mettmann, Kreis 1.096 1.515 1.647 Rhein-Kreis Neuss 1.161 1.345 1.343 Viersen, Kreis 1.050 1.236 1.116 Wesel, Kreis 1.109 1.462 1.294 Reg.-Bez. Düsseldorf 13.599 16.085 16.106 Bonn, Stadt 768 866 1.144 Köln, Stadt 3.705 3.743 4.131 Leverkusen, Stadt 389 369 491 Städteregion Aachen 1.551 1.550 1.430 Düren, Kreis 657 949 726 Rhein-Erft-Kreis 1.336 1.550 1.617 Euskirchen, Kreis 613 782 568 Heinsberg, Kreis 690 1.179 898 Oberbergischer Kreis 732 873 961 Rheinisch-Bergischer Kreis 1.021 1.021 891 Rhein-Sieg-Kreis 1.181 1.879 2.327 Reg.-Bez. Köln 12.643 14.761 15.184 Bottrop, Stadt 266 304 284 Gelsenkirchen, Stadt 530 518 550 Münster, Stadt 728 819 865 Borken, Kreis 1.191 2.123 961 Coesfeld, Kreis 529 655 571 Recklinghausen, Kreis 1.131 1.554 1.692 Steinfurt, Kreis 999 1.574 1.050 Warendorf, Kreis 781 994 692 Reg.-Bez. Münster 6.155 8.541 6.665 Bielefeld, Stadt 1.059 1.220 1.124 Gütersloh, Kreis 1.101 1.155 1.008 Herford, Kreis 768 876 813 Höxter, Kreis 436 827 395 Lippe, Kreis 1.060 1.264 1.031 Minden-Lübbecke, Kreis 941 1.313 942 Paderborn, Kreis 1.296 1.441 1.118 Reg.-Bez. Detmold 6.661 8.096 6.431 Bochum, Stadt 524 332 760 Dortmund, Stadt 1.064 1.400 1.144 Hagen, Stadt 430 442 448 Hamm, Stadt 415 395 432 Herne, Stadt 323 299 333 Ennepe-Ruhr-Kreis 880 993 948 Hochsauerlandkreis 882 1.244 776 Märkischer Kreis 1.159 1.144 1.058 Olpe, Kreis 370 503 440 Siegen-Wittgenstein, Kreis 884 917 873 Soest, Kreis 933 1.201 857 Unna, Kreis 948 1.131 1.019 Reg.-Bez. Arnsberg 8.812 10.001 9.088 Nordrhein-Westfalen 47.870 57.484 53.474 © IfM Bonn Kreisfreie Stadt / Kreis / Regierungsbezirk / Land LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1581 5 3. Wie groß bemisst die Landesregierung den von ihr festgestellten Rückstand bei der Etablierung von Inkubatoren, Akzeleratoren sowie international erfolgreichen Investorenveranstaltungen in zeitlicher, quantitativer und qualitativer Hinsicht für das „Rheinland Valley“? Für die Entwicklung pulsierender Gründerökosysteme müssen Angebote bereitgestellt werden, die den Bedarfen der Gründer und Gründerinnen in den jeweiligen Regionen entsprechen. Dafür analysiert die Landesregierung wie in Antwort 2 zur Kleinen Anfrage 152 ausgeführt den Status quo der vielfältigen Gründungslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Zudem ermittelt sie die Bedarfe der Gründerinnen und Gründer. 4. Wie viele Venture-Capital-Firmen sind momentan mit Risikokapitaleinsatz in welcher Höhe aktuell in NRW aktiv und welcher Anteil dieses Einsatzes entfällt aktuell auf das Gebiet des „Rheinland Valley“? 5. Wie viel der 54 Mio. Euro, des im 1 Halbjahr angeblich in NRW an junge Unternehmer geflossenen Risikokapitals entfällt auf das Gebiet des „Rheinland Valley“ und auf welchen Betrag soll dies bis wann gesteigert werden? Die Fragen 4 und 5 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine aussagekräftige und vollständige Datenbasis über sämtliche VC-Investments in Nordrhein-Westfalen ist nicht vorhanden. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) erhebt sämtliche Transaktionen seiner Mitglieder auf Ebene der Bundesländer. Diese Zahlen des BVK bilden die Zahl der Investoren und das Volumen investierter Mittel allerdings nicht vollständig ab. Eine Aufschlüsselung dieser Zahlen nach regionaler Verteilung ist nicht verfügbar. Dies gilt ebenso für die Zahlen aus dem StartUp- Barometer von Ernst & Young, auf die Frage 5 ausdrücklich Bezug nimmt. Da der Bereich Later Stage Venture Capital ausgebaut werden soll, ist eine Erhöhung des jetzigen Investitionsvolumens in den kommenden fünf Jahren nach Einschätzung von Fachleuten aus der Finanzierungsszene realistisch.