LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1582 22.12.2017 Datum des Originals: 22.12.2017/Ausgegeben: 29.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 576 vom 28. November 2017 der Abgeordneten Dworeck-Danielowski und Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 17/1354 Ausbildungsstellen-„Missmatch“ beheben. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut der Pressemitteilung „Bilanz am Ausbildungsmarktes 2016/17“ vom 02.11.2017 zeigte die Entwicklung des Ausbildungsmarktes kaum Veränderungen zum Guten. Immer noch gibt es zu viele unversorgte Jugendliche und unbesetzte Ausbildungsstellen, bei zunehmender Qualifikation der Bewerber. 40,2 Prozent von ihnen hatten Abitur oder Hochschulreife. Aber trotz einer sehr hohen Anzahl an Bewerbern, gerade in kaufmännischen Berufen, blieben viele Ausbildungsstellen unbesetzt. So zum Beispiel, in NRW, der Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Büromanagement. Trotz einer hohen Anzahl an Bewerbern, mit 694 Personen, sind immer noch 237 Stellen unbesetzt. Bei 450 Bewerbern als Verkäufer sind ganze 445 Ausbildungsstellen unbesetzt geblieben. Das legt den Schluss nahe, dass die Anforderungen an die Bewerber entweder zu hoch sind, oder die Vorstellungen eines Bewerbers, über die Art und Weise des Berufseinstiegs, unrealistisch sind. Rund 6,1 Prozent der Bewerber um eine Ausbildungsstelle wählen eine Alternative in Form eines Freiwilligen Sozialen Jahres, eines Auslandaufenthalts oder einer anderweitigen Erwerbstätigkeit, um drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 576 mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1582 2 1. Was unternimmt die Landesregierung, um eine bessere Nutzung der vorhandenen Ausbildungsplätze zu erreichen? Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verfolgt gemeinsam mit den Sozialpartnern und Kammern im Ausbildungskonsens das Ziel, eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Ausbildungsplatzkapazitäten zu erreichen. Die Vermittlung von jungen Menschen in Ausbildung und Arbeit erfolgt dabei in der Regel über die Berufsberatung bzw. den Arbeitgeber-Service (AG-S) der Agenturen für Arbeit sowie der Jobcenter. Sie sind kompetenter Partner bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsstellen bzw. geeigneten Auszubildenden und haben einen umfassenden, differenzierten Überblick über den örtlichen, regionalen, aber auch bundesweiten Ausbildungsmarkt. Die Landesregierung wird diese Bemühungen auch künftig mit geeigneten Maßnahmen flankieren, um jungen Menschen möglichst rasch eine passgenaue Anschlussperspektive nach dem Schulabschluss aufzuzeigen. 2. Welche Hemmnisse sieht die Landesregierung, die einer optimalen Nutzung der Ausbildungsplätze entgegenstehen? Der Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist laut Statistik der RD NRW der BA vorrangig von Versorgungsproblemen gekennzeichnet. Im September 2017 standen demnach 110.891 gemeldeten Berufsausbildungsstellen 136.973 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen gegenüber. Insgesamt stehen je Bewerberin bzw. Bewerber rechnerisch lediglich 0,81 Stellen zur Verfügung. In einzelnen Bereichen kennzeichnen jedoch auch Passungsprobleme die Ausbildungsmarktentwicklung in Nordrhein-Westfalen. So blieben laut Statistik der BA zum 30. September 2017 in Nordrhein-Westfalen 7.461 Ausbildungsstellen unbesetzt und 7.324 Bewerberinnen und Bewerber unversorgt. Passungsprobleme entstehen dann, wenn ausbildungsrelevante Vorstellungen und Wünsche auf beiden Seiten des Marktes (Jugendliche, Betriebe) voneinander abweichen und sich beide Seiten nicht so weit annähern, dass sie zu einem Ausbildungsvertragsabschluss gelangen. 3. Welche Maßnahmen und Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den potenziellen Bewerbern – auch schon in der Schule – ein realistisches Bild von Ausbildung und Arbeitswelt zu vermitteln? An den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist die Berufs- und Studienorientierung ein fester Bestandteil des Unterrichts. Die Grundlage für die Umsetzung ist die Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule - Beruf in NRW“ (KAoA). Sie basiert auf einstimmigen Beschlüssen des Spitzengesprächs Ausbildungskonsens und sichert seit 2012 aufbauend unter Beteiligung aller Partner einen systematischen Orientierungsprozess für alle Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe hin zum Beruf über Ausbildung oder Studium. KAoA ist damit ein wichtiger struktureller Ansatz für eine individuelle Auseinandersetzung mit eigenen Potenzialen und tatsächlich vorhandenen beruflichen Perspektiven.