LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1584 22.12.2017 Datum des Originals: 22.12.2017/Ausgegeben: 29.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 561 vom 22. November 2017 der Abgeordneten Regina Kopp-Herr SPD Drucksache 17/1310 Mögliche Nichtbeförderung von israelischen Staatsangehörigen durch ausländische Fluggesellschaften auf nordrhein-westfälischen Flughäfen muss ausgeschlossen sein Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 16. November dieses Jahres im Zivilprozess eines israelischen Staatsbürgers gegen die Fluggesellschaft Kuwait Airways zugunsten des Unternehmens entschieden. Dieses hatte 2016 seinen Flug von der hessischen Metropole nach Thailand mit der Zwischenlandung in Kuwait nachträglich mit der Begründung storniert, dass ein kuwaitisches Gesetz aus dem Jahr 1964 es ihnen verbiete, Vereinbarungen mit Israelis einzugehen, da ihr Staat die Existenz Israels nicht anerkenne. Daraufhin hatte der Kläger wegen Vertragsbruch und Diskriminierung auf Entschädigung und Beförderung den Rechtsweg beschritten. Doch in der Stadt, in der in den 1950/60er Jahren der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer wirkte und in der in den 1960/70ern sechs Auschwitz- Prozesse stattfanden, konnte die heutige Gerichtsbarkeit in diesem Fall keine Diskriminierung erkennen. In der Begründung heißt es, dass diese nur aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion – nicht aber auf Grund einer bestimmten Staatsangehörigkeit - gelte: Und das, obwohl die kuwaitische Airline wirtschaftlich auf deutschem Territorium handele und damit internationale wie deutsche Gesetze befolgen muss. Daraufhin ist das Auswärtige Amt gegenüber den zuständigen kuwaitischen Stellen im Sinne des Klägers tätig geworden, welcher Berufung gegen das vorbezeichnete Landgerichtsurteil einlegen wird. Ebenso hat der Zentralrat der Juden in Deutschland die Bundesregierung aufgefordert, sämtliche rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um solche Fälle der Diskriminierung in Deutschland für die Zukunft auszuschließen. Bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und der Schweiz war gegen die Fluggesellschaft entschieden worden. Vor die Wahl gestellt, entweder die Diskriminierung oder die lukrative Flugverbindung New York-London aufzugeben, entschied sich die kuwaitische Airline jeweils für den Israel-Boykott und gegen das erfolgreiche Geschäftsmodell. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1584 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 561 mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Sind Ihnen ähnliche Verweigerungen der Beförderung israelischer Staatsbürger durch ausländische Fluggesellschaft in Verbindung mit nordrhein-westfälischen Flughäfen bekannt geworden? Der Landesregierung sind keine Fälle von Nichtbeförderungen israelischer Fluggäste aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen bekannt. 2. Ist für Sie die Nichtbeförderung aufgrund der Staatsbürgerschaft ebenso eine Diskriminierung wie aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion? 3. Stimmen sie damit überein, dass eine Diskriminierung, welche in einem ausländischen Staat rechtmäßig ist, hier dennoch eindeutig rechtswidrig ist – und bleiben muss? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat sich mit ihrer Koalitionsvereinbarung deutlich positioniert und duldet keine Diskriminierung. Die Werte des Grundgesetzes gelten für alle gleichermaßen. In unserer offenen Gesellschaft ist kein Platz für Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres individuellen Lebensstils. Auf Grund der Gewaltenteilung kommentiert die Landesregierung keine Entscheidung der Judikative. 4. Teilen sie die Auffassung, dass hier die Regierung des bevölkerungsreichsten Landes der Bundesrepublik Deutschland, welches nicht nur für zahlreiche israelische Gäste geschäftlich wie privat das wichtigste Drehkreuz im NRW- Luftverkehr ist und in dessen Landeshauptstadt u.a. die drittgrößte jüdische Gemeinde der ganzen Republik ihr Zuhause hat, hier deutlich eine politische Haltung entwickeln und ein Zeichen setzen muss? 5. Was unternimmt die Landesregierung, um einer Nichtbeförderung von israelischen Staatsbürgern in Verbindung mit nordrhein-westfälischen Flughäfen vorzubeugen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung pflegt seit Jahrzehnten enge und freundschaftliche Beziehungen zu Israel. Der Landesregierung ist wichtig, dass israelische Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein- Westfalen und in Deutschland nicht in ihren Rechten beschränkt werden. Zum konkreten Fall in Frankfurt steht die Landesregierung in engem Kontakt mit der Bundesregierung. Die Bundesregierung setzt sich auf politischer Ebene dafür ein, dass israelische Staatsbürger oder Staatsbürger anderer Nationalitäten in Deutschland nicht diskriminiert werden. Auf Grundlage des Luftverkehrsabkommens wird die Bundesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1584 3 Konsultationen mit der kuwaitischen Regierung führen, mit dem Ziel, solches Verhalten zukünftig auf Flügen von und nach Deutschland verbindlich auszuschließen.