LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1588 22.12.2017 Datum des Originals: 22.12.2017/Ausgegeben: 29.12.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 587 vom 30. November 2017 des Abgeordneten Frank Börner SPD Drucksache 17/1372 Nicht besetzte Lehrerstellen an Duisburger Grundschulen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Dem Mangel an Lehrkräften in den Grundschulen begegnet das Ministerium für Schule und Bildung mit der Öffnung für Seiteneinsteiger und S-II-Lehrkräften. Trotzdem bleiben zahlreiche Stellen unbesetzt. Aus Sicht von Schulleitungen gibt es hierfür zwei Gründe: Der Seiteneinstieg an Grundschulen führt nicht – wie in anderen Lehrämtern üblich – zu einer Nachqualifizierung als Grundschullehrkraft. Deshalb sind aus Sicht von Schulleitungen diese Seiteneinsteiger, die dauerhaft an den Schulen verbleiben sollen, keine adäquate Lösung. Gefordert wird eine Nachqualifizierung, damit die Seiteneinsteiger als Grundschullehrkräfte eingesetzt werden können. Für S-II-Lehrkräfte ist nach zwei Jahren der Wechsel an ein Gymnasium oder eine Gesamtschule vorgesehen. Ein Verbleib in der Grundschule ist nicht geregelt. Es gibt allerdings S-II-Lehrkräfte, die dauerhaft in der Grundschule verbleiben möchten. Für diese Gruppe müsste eine möglichst barrierefreie Regelung gefunden werden. In Duisburg gibt es derzeit 94 nicht besetzte Lehrerstellen an Grundschulen. (Stand: 01.11.2017) Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 587 mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1588 2 Vorbemerkung der Landesregierung Bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 gab es einen Bewerberüberhang an ausgebildeten Grundschullehrkräften. Auch der Vertretungsunterricht konnte weitgehend durch ausgebildete Lehrkräfte erteilt werden. Seit dem Jahr 2015 wurden für die Beschulung geflüchteter Schülerinnen und Schüler in erheblichem Umfang zusätzliche Stellen geschaffen, die zunächst noch aus dem bestehenden Bewerberüberhang besetzt werden konnten. Mit der steigenden Anzahl der zu besetzenden Stellen in den vergangenen Jahren nahm gleichzeitig die Anzahl der ihren Vorbereitungsdienst beendenden Referendarinnen und Referendare für die Schulform Grundschule stetig ab. Die verminderte Zahl der Referendarinnen und Referendare, insbesondere im Jahr 2017, ergibt sich insbesondere aus der Umstellung des Studiums auf die Abschlüsse Bachelor und Master. Es war deshalb bereits im Jahre 2016 erforderlich, andere Personenkreise für den Unterricht an Grundschulen zu erschließen. 1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Seiteneinsteiger an Grundschulen eine entsprechende Nachqualifizierung als Grundschullehrkraft erhalten? In Nordrhein-Westfalen gibt es seit vielen Jahren unterschiedliche Formen des Seiteneinstiegs in den Schuldienst. Alle sind mit Nachqualifizierungen verbunden. Das gilt auch für den im Jahr 2016 eingeführten Seiteneinstieg an Grundschulen. Auf welchen Wegen im Rahmen des Seiteneinstiegs - berufsbegleitend - eine uneingeschränkte Lehramtsbefähigung für die jeweilige Schulform erworben werden kann, hängt von den Anforderungen des jeweiligen Lehramts und den bereits vorhandenen individuellen Qualifikationen der nachzuqualifizierenden Personen ab. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden als Lehrkräfte für ein von ihnen studiertes Fach der Grundschule eingestellt und im Rahmen der Pädagogischen Einführung didaktisch nachqualifiziert. Der darüber hinaus gehende Erwerb einer uneingeschränkten Lehramtsbefähigung ist im Rahmen des Lehrerausbildungsgesetzes über den nachträglichen Erwerb eines auf das Grundschullehramt bezogenen Masterabschlusses unter Anrechnung individueller Vorleistungen durch die Hochschule möglich. 2. Welche Reglungen gelten für S-II-Lehrkräfte, wenn sie an der Grundschule verbleiben wollen? S-II-Lehrkräfte, die an Grundschulen beschäftigt werden wollen, erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie verpflichten sich, an einer grundschulspezifischen Qualifizierung teilzunehmen und erhalten die Garantie, nach zwei Jahren ein Versetzungsangebot für eine S-II-Schule zu erhalten. Wird das Versetzungsangebot nicht angenommen, verbleiben sie bis auf Weiteres an der Grundschule. Spezifischer Regelungen bedarf es nicht. 3. Was gedenkt die Landesregierung für Duisburger Grundschulen zu tun, um die derzeit 94 nicht besetzten Lehrerstellen kurzfristig zu besetzen und langfristig eine genügende Lehreranzahl zu sichern? Über das Lehrereinstellungsverfahren konnten die Grundschulen in Duisburg im Jahr 2017 mit Stellenausschreibungen und die Bezirksregierungen über Listenangebote insgesamt 48 neue Lehrkräfte gewinnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1588 3 Weiterhin konnten neun Lehrkräfte gewonnen werden, die zwar in anderen Städten eingestellt wurden, sich aber mit einer sofortigen Abordnung nach Duisburg einverstanden erklärten. Darüber hinaus wurden zum Beginn des Schuljahres 2017/18 insgesamt 17 Lehrkräfte auf freiwilliger Basis nach Duisburg abgeordnet. Vier Lehrkräfte wurden auf Wunsch sofort versetzt. Die Maßnahmen zeigen, dass alle dienstrechtlichen Maßnahmen genutzt werden, um die Lehrkräfteversorgung in Duisburg sicher zu stellen. Dies wird auch zum Beginn des Schulhalbjahres und auch zum 1. Mai 2018, wenn die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren Vorbereitungsdienst beendet haben werden, weiterhin der Fall sein.