LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1603 27.12.2017 Datum des Originals: 22.12.2017/Ausgegeben: 02.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 548 vom 13. November 2017 der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Roger Beckamp und Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/1260 Straftaten im Rahmen des „Elften im Elften“ in Köln Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Eröffnung der Karnevalssession am Samstag, den 11. November 2017 in Köln kam es nach Polizeiangaben und übereinstimmenden Medienberichten zu einem besonders hohen Maß an Straftaten im Stadtgebiet von Köln. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 548 mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Strafverfahren wurden von der Polizei aufgrund welcher Delikte am 11. November 2017 im Gebiet der Stadt Köln eingeleitet? Datenquelle zur Beantwortung der Frage ist das Vorgangsbearbeitungssystem „IGVP“ (Integrationsverfahren Polizei) der Polizei NRW, da die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erhoben werden können. IGVP ist kein statistisches Recherchesystem, da die Eingangsdaten im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen einer laufenden Aktualisierung unterliegen. Sie eignen sich wegen der darin begründeten Dynamik insbesondere hinsichtlich der deliktischen Qualifizierung und festgestellter Tatverdächtiger nicht zur Erhebung einer Eingangsstatistik. Die erhobene Anzahl weicht bereits zum Berichtsdatum von den Daten des Erhebungsstichtages ab. Diese Daten sind daher nicht valide und aussagekräftig. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 11. November 2017, 17:00 Uhr, bis zum 12. November 2017, 05:59 Uhr, im Stadtgebiet Köln 931 Straftaten polizeilich registriert. Eine deliktische Aufstellung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1603 2 Straftaten gesamt 2017 931 davon - Tötungsdelikte 1 - Sexualdelikte 29 - Diebstahl-/Eigentumsdelikte 490 davon Raubdelikte 9 - Sachbeschädigungen 94 - Körperverletzungsdelikte 197 - Delikte gegen die persönliche Freiheit 8 - BTM-Delikte 43 - Verfahren wegen sonstiger Straftaten und Nebengesetze 69 Bei dem ausgewiesenen Tötungsdelikt handelt es sich um ein Delikt im Versuchsstadium, ohne Bezug zu Karneval. Die Delikte „Beleidigungen auf sexueller Grundlage“ wurden unter „Sexualdelikte“ erfasst. 2. Wie hoch waren die jeweiligen Zahlen im Jahre 2016? Datenquelle zur Beantwortung der Frage ist das Vorgangsbearbeitungssystem „IGVP“ (Integrationsverfahren Polizei) der Polizei NRW. Im Jahr 2016 wurden in dem zuvor genannten Zeitraum im Stadtgebiet Köln 1.008 Straftaten polizeilich registriert. Eine deliktische Aufstellung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Straftaten gesamt 2016 1.008 davon - Sexualdelikte 16 - Diebstahl-/Eigentumsdelikte 614 davon Raubdelikte 14 - Sachbeschädigungen 78 - Körperverletzungsdelikte 148 - Delikte gegen die persönliche Freiheit 30 - BTM-Delikte 37 - Verfahren wegen sonstiger Straftaten und Nebengesetze 85 3. Soweit die Personalien von Tatverdächtigen bereits festgestellt wurden, welche Nationalität und ggf. welchen Aufenthaltsstatus haben diese jeweils? Für die Taten im zuvor genannten Zeitraum wurden insgesamt 335 Tatverdächtige ermittelt. Davon besitzen 207 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Köln war die überwiegende Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen legal - aufgrund eines Asylverfahrens oder einer Duldung - im Bundesgebiet aufhältig. Die Polizei Köln hat bei der Ermittlung des jeweiligen ausländerrechtlichen Status ausschließlich Daten aus dem Ausländerzentralregister verwendet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1603 3 Gesamtergebnis 335 Aufenthaltsstatus Anzahl Deutschland 207 Türkei 16 Aufenthaltsberechtigung 2 AZR negativ 1 Niederlassungserlaubnis 12 Aufenthaltserlaubnis 1 Unbekannt 12 ./. Polen 8 EU Syrien, Arabische Republik 7 Aufenthaltsgestattung 1 AZR negativ 1 Aufenthaltserlaubnis 2 Verdacht illegaler Aufenthalt 1 subsidiärer Schutz 1 AZR verzeichnet ohne Angabe zum ausländerrechtlichen Status 1 Algerien 7 Aufenthaltsgestattung 4 AZR negativ 1 Duldung 1 AZR verzeichnet ohne Angabe zum ausländerrechtlichen Status 1 Italien 6 EU Serbien 5 AZR verzeichnet ohne Angabe zum ausländerrechtlichen Status 1 Duldung 4 Marokko 5 AZR negativ 1 Duldung 4 Irak 5 Aufenthaltsberechtigung 2 Aufenthaltsgestattung 2 Niederlassungserlaubnis 1 Bosnien und Herzegowina 5 AZR negativ 1 Duldung 3 Niederlassungserlaubnis 1 Portugal 4 EU Afghanistan 4 Aufenthaltsgestattung 1 AZR negativ 1 Niederlassungserlaubnis 1 Subsidiärer Schutz 1 Albanien 3 AZR verzeichnet ohne Angabe zum ausländerrechtlichen Status 2 Duldung 1 Rumänien 3 EU Nigeria 3 Aufenthaltsgestattung 2 Fiktionsbescheinigung 1 Iran, Islamische Republik 2 Aufenthaltsgestattung 1 Aufenthaltserlaubnis 1 staatenlos 2 Aufenthaltsgestattung 1 Niederlassungserlaubnis 1 Somalia 2 Abschiebung angedroht 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1603 4 AZR negativ 1 Guinea 2 Aufenthaltsgestattung 1 Aufenthaltserlaubnis 1 Vereinigte Staaten von Amerika (USA) 2 AZR negativ 1 Aufenthaltserlaubnis 1 Eritrea 2 Aufenthaltsberechtigung 1 Fiktionsbescheinigung 1 Mazedonien, ehem. jugoslawische Rep. 2 Abschiebung angedroht 2 Tschechische Republik 1 EU Kroatien 1 EU Kongo 1 AZR negativ 1 Mali 1 Duldung 1 Israel 1 Duldung 1 Burkina Faso 1 Niederlassungserlaubnis 1 Libysch-Arabische Dschamahirija 1 Duldung 1 Ukraine 1 Niederlassungserlaubnis 1 Ghana 1 Abschiebung angedroht 1 Belgien 1 EU Sri Lanka 1 AZR negativ 1 Niederlande 1 EU Griechenland 1 EU Kasachstan 1 AZR negativ 1 Tunesien 1 Fiktionsbescheinigung 1 Angola 1 Aufenthaltsberechtigung 1 Luxemburg 1 EU Kolumbien 1 AZR negativ 1 Armenien 1 Duldung 1 Montenegro 1 AZR negativ 1 Lettland 1 EU Hinweise: Die Formulierung „AZR negativ“ bedeutet, dass zum Überprüfungszeitpunkt kein Eintrag zu den jeweiligen Tatverdächtigen im Ausländerzentralregister erfasst war. Sowohl die Daten im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen als auch die Daten im Ausländerzentralregister des Bundes unterliegen im Laufe fortschreitender Ermittlungen und Verwaltungsvorgänge einer ständigen Fortschreibung bzw. Aktualisierung, sodass erneute Abfragen zu späteren Zeitpunkten unter Umständen auch zu anderen Ergebnisse führen 4. Wie hat sich die Zahl der am jeweiligen 11. November in Köln eingesetzten Polizeibeamten in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Die Zahl der eingesetzten Kräfte ist in den letzten drei Jahren von 748 (2015) sukzessive auf 879 (2016) bzw. 896 (2017) gestiegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1603 5 5. Welche Maßnahmen zieht die Landesregierung in Betracht, um zukünftig die Sicherheit der Feiernden bei derartigen Veranstaltungen besser sicherstellen zu können? An der Sessionseröffnung auf dem Heumarkt und Alter Markt nehmen jedes Jahr zahlreiche Besucher teil. Darüber hinaus feiern insbesondere in den frei zugänglichen Bereichen der Altstadt, des Zülpicher Viertels und der Südstadt Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Karnevalsauftakt. Eine vereinzelt vorhandene Gewaltbereitschaft in Verbindung mit übermäßigem Alkoholgenuss führt zu einer Vielzahl spezifischer Einsatzanlässe und Straftaten. Gefahren und Straftaten wird bei solchen Einsatzanlässen mit starker polizeilicher Präsenz in Verbindung mit konsequenten polizeilichen Maßnahmen begegnet. Potenzielle Störer (-gruppen) werden frühzeitig offensiv angesprochen und Gefährderansprachen sowie gegebenenfalls notwendige weitere Folgemaßnahmen durchgeführt. In Anlehnung an den „Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien“ wird zur unmittelbaren Abstimmung erforderlicher Maßnahmen ein Koordinierungsgremium, bestehend aus Vertretern des Veranstalters, der zuständigen BOS sowie weiterer städtischer Dienststellen und der Verkehrsbetriebe eingerichtet. Auch bei sonstigen vergleichbaren Einsatzlagen erfolgt eine enge Abstimmung der Polizei mit Veranstaltern und allen für die öffentliche Sicherheit verantwortlichen Behörden und Organisationen. Die Einsatzkonzeptionen des Polizeipräsidiums Köln für weitere Veranstaltungen werden anhand der aktuellen Lagebeurteilung sowie von Erkenntnissen aus vergangenen Einsätzen erstellt. Die Nachbereitung des Einsatzes aus Anlass der Sessionseröffnung 2017 ist noch nicht abgeschlossen.