LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1606 27.12.2017 Datum des Originals: 22.12.2017/Ausgegeben: 02.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 564 vom 27. November 2017 der Abgeordneten Horst Becker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1320 Welche Absichten verfolgt die Landesregierung bezüglich einer Privatisierung des Flughafens Köln/Bonn (FKB) und warum hat die Landesregierung diese Pläne in der Plenardebatte am 17. November 2017 den Landtagsabgeordneten verschwiegen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Aktuellen Stunde am 17. November zum Flughafen Köln/Bonn wurde in verschiedenen Debattenbeiträgen auch die Befürchtung geäußert, dass die Landesregierung mit der Berufung von Fridrich Merz in den Aufsichtsrat (AR) des FKB auch das Ziel verfolge, die Privatisierung oder Teilprivatisierung des Flughafens voranzutreiben. Medienberichten zufolge sollte am Mittwoch, den 29.11.2017 bereits ein Gespräch der drei großen Gesellschafter (Bund, Land Stadt Köln) stattfinden, in dem es darum geht, dass der Bund seine Anteile am FKB in Höhe von 30,94% veräußern wolle. Wie die Kölnische Rundschau vom 25.11.2017 auf Seite sechs zu berichten weiß, habe der Bund das Gesprächsbedürfnis zu seinen Privatisierungspläne bereits am 13.11.2017, mithin also Tage vor der o.a. Aktuellen Stunde, übermittelt. Die Stadt Köln habe dazu (erfolglos) um Verschiebung in das Frühjahr 2018 gebeten. Am 27.11.2017 berichtete wiederum der Kölner Stadt-Anzeiger darüber , dass Ministerpräsident Armin Laschet auf Anfrage mitgeteilt habe, dass auf seine Bitte hin der geschäftsführende Bundesfinanzminister Peter Altmaier „bis auf weiteres alle Bundesaktivitäten “ diesbezüglich gestoppt habe. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 5645 mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1606 2 1. Seit wann weiß die Landesregierung von dem Wunsch des Bundes, zu dessen Absichten der Veräußerung seiner Anteile am FKB mit den beiden anderen großen Gesellschaftern Stadt Köln und Land NRW ein Gespräch führen zu wollen? Der Bund beabsichtigt schon seit geraumer Zeit seine Anteile an der FKB GmbH zu veräußern. Hierzu hat es bereits im Jahr 2016 Gespräche zwischen den drei Hauptgesellschaftern gegeben . Die Gespräche wurden dann ausgesetzt. Im Frühherbst wollte der Bund die Gespräche fortführen. Nach Terminabstimmung ging hier die offizielle Einladung am 13.11.2017 für ein Gespräch auf Arbeitsebene ein. Auf Bitte des Ministerpräsidenten hat der amtierende Bundesfinanzminister Peter Altmaier veranlasst, dass das Gespräch mit den Mitgesellschaftern am 29. November 2017 abgesagt wird. 2. Durch welche Mitglieder der Landesregierung wurden seit dem 1. Juli 2017 welche Gespräche über Privatisierungsabsichten von Anteilen des FKB geführt? (bitte präzise Name und Funktion von an Gesprächen teilgenommenen Mitgliedern der Landesregierung , präziser Datumsangaben der Gespräche sowie präzise Angabe der Gesprächspartner bzw. Gesprächspartnerinnen mit der Angabe der jeweiligen Institution auflisten) 3. Wie begründet die Landesregierung, dass sie diesen Umstand in der Aktuellen Stunde am 17.11.2017 dem Parlament verschwiegen hat, obwohl durch Landtagsabgeordnete Fragen zu Privatisierungsplänen gestellt wurden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet: Mitglieder der Landesregierung haben keine Gespräche mit dem Ziel einer Privatisierung von Anteilen an der FKB GmbH geführt. 4. Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Landesregierung zum jetzt „bis auf weiteres “ zurück gezogenen Veräußerungswunsch des Bundes ein? Die Landesregierung hat unter Hinweis auf die große Bedeutung des Flughafens Köln/Bonn die Bundesregierung gebeten, ihre Haltung, dass mit Blick auf die Beteiligung des Bundes an diesem Flughafen kein wichtiges Bundesinteresse mehr vorläge, zu überdenken. 5. Wird sie den Landtag NRW und seine Ausschüsse an der Willensbildung zu Veräußerungswünschen des Bundes und jeglichen Privatisierungsplänen des FKB vor diesbezüglichen Entscheidungen beteiligen? Die Landesregierung wird die Rechte des Parlaments wahren.