LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1608 28.12.2017 Datum des Originals: 27.12.2017/Ausgegeben: 03.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 565 vom 26. November 2017 der Abgeordneten Horst Becker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1321 Welche Absichten verfolgt die Landesregierung bezüglich der Betriebsgenehmigung des Flughafen Köln/Bonn (FKB) und welche Gespräche wurden darüber mit wem geführt ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Dem Vernehmen nach plante der zurzeit beurlaubte Geschäftsführer des Flughafens Köln/Bonn in absehbarer Zeit den Antrag auf Verlängerung der bis 2030 gültigen Nachtflugregelung zu stellen. In Anbetracht von Privatisierungsplänen von Anteilen des Flughafen Köln/Bonn, der Berufung von Friedrich Merz in den Aufsichtsrat (AR) des Flughafens Köln/Bonn und seiner vom Land geplanten Wahl als Aufsichtsratsvorsitzender sowie seinen sonstigen Tätigkeiten ist es wichtig zu wissen, welche Gespräche es bezüglich einer Verlängerung oder Veränderung der bestehenden und bis 2030 gültigen Betriebserlaubnis des Flughafens gegeben hat. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 565 mit Schreiben vom 27. Dezember 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen, dem Minister des Innern , dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Schule und Bildung, der Ministerin für Heimat , Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister der Justiz, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, der Ministerin für Kultur und Wissenschaft und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1608 2 1. Welche Gespräche wurden seit dem 1.7.2017 von Mitgliedern der Landesregierung oder der Staatskanzlei mit dem Geschäftsführer der FKB Herrn Garvens über eine Verlängerung oder Veränderung der bis 2030 gültigen Betriebserlaubnis des Flughafens Köln/Bonn geführt? (Bitte genaue Angaben der Daten und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer solcher Gespräche.) Es wurden seit dem 1.7.2017 von Mitgliedern der Landesregierung oder der Staatskanzlei mit dem Geschäftsführer der FKB Herrn Garvens keine Gespräche betreffend einer Verlängerung oder Veränderung der Betriebserlaubnis geführt. 2. Welche Gespräche wurden seit dem 1.7.2017 von Mitgliedern der Landesregierung oder der Staatskanzlei mit dem Geschäftsführer der FKB Herrn Garvens über Privatisierungsabsichten von einem oder mehreren Gesellschaftern des FKB geführt? (Bitte genaue An-gaben der Daten und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer solcher Gespräche.) Es wurden seit dem 1.7.2017 von Mitgliedern der Landesregierung oder der Staatskanzlei mit dem Geschäftsführer der FKB Herrn Garvens keine Gespräche über Privatisierungsabsichten von einem oder mehreren Gesellschaftern des FKB geführt. 3. Welche Gespräche wurden seit dem 1.7.2017 von Mitgliedern der Landesregierung oder der Staatskanzlei mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der Firma UPS über eine Verlängerung oder Veränderung der bis 2030 gültigen Betriebserlaubnis des Flughafens Köln/Bonn geführt? (Bitte genaue Angaben der Daten und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer solcher Gespräche.) Über eine Verlängerung oder Veränderung der Betriebserlaubnis wurden seit dem 1.7.2017 von Mitgliedern der Landesregierung oder der Staatskanzlei mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der Firma UPS keine Gespräche geführt. 4. Beabsichtigt die Landesregierung eine Verlängerung oder Veränderung der bis 2030 gültigen Betriebserlaubnis des Flughafens Köln/Bonn? Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als die zuständige Genehmigungsbehörde kann erst dann über eine Verlängerung oder Veränderung der Betriebserlaubnis entscheiden, wenn ein entsprechender Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vorliegt. Dies ist bislang nicht der Fall. 5. Wird die Landesregierung den Landtag und seine Ausschüsse im Falle einer beabsichtigten Verlängerung der Betriebserlaubnis vor einer solchen Entscheidung beteiligen ? Die Landesregierung wird die Rechte des Parlaments wahren.