LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1625 05.01.2018 Datum des Originals: 04.01.2018/Ausgegeben: 10.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 623 vom 15. Dezember 2017 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1486 Eklatanter Lehrermangel an Förderschulen – wie wird dem unhaltbaren Zustand entgegengewirkt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die WAZ berichtet in ihrer Ausgabe vom 11. Dezember 2017 davon, daß sich immer mehr Förderschulen in NRW über eklatanten Lehrermangel beklagen. In Duisburg räumte zuletzt sogar die zuständige Schulbehörde ein, daß zum aktuellen Zeitpunkt ein Viertel der Lehrerstellen unbesetzt seien. Besonders getroffen hat es die Förderschule „Am Rönsberghof“ in Duisburg-Beeck, in der mindestens ein Viertel der Lehrerstellen unbesetzt sind. Ein unhaltbarer Zustand, der seinen traurigen Höhepunkt darin abbildet, daß die Schulleitung sich gezwungen sah, an die Eltern von gleich fünf Klassen die Bitte heran zu tragen, ihre Kinder nicht zum Schulunterricht zu schicken. Darüber hinaus wird an besagter Ganztagsschule bereits an zwei Tagen der Woche der Unterricht gekürzt und endet somit vorzeitig. Diese Entwicklung ist besonders besorgniserregend vor dem Hintergrund, daß die Schülerzahlen stetig steigen. Der langjährige Schulpflegschaftsvorsitzende gibt an, dass Integration und angemessene Förderung schon lange nicht mehr gewährleistet seien. Auch äußert dieser bei gleichzeitig abnehmender Lehrerzahl erhebliche Sicherheitsbedenken im Hinblick auf die steigenden Klassengrößen. Eine schulpolitische Misere zeichnet sich ab, da es insbesondere die Kinder der Förderschulen sind, welche aufgrund ihrer jeweiligen Beeinträchtigungen besondere individuelle Förderung zur gesellschaftlich-sozialen Integration benötigen. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten, um diesen Menschen die angemessene Teilnahme an diesen speziellen Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1625 2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 623 mit Schreiben 4. Januar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Mangel an ausgebildeten Lehrkräften mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist eine seit Jahren bekannte Herausforderung. Um dem zusätzlichen Bedarf an Lehrkräften für Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen an allgemeinen Schulen zu begegnen, wurden im Jahre 2012 den lehrerausbildenden Universitäten Mittel für 2.300 zusätzliche Studienmöglichkeiten für die Jahre 2013 - 2017 zur Verfügung gestellt. Erste Auswirkungen konnten bei den Dienstantritten zum Vorbereitungsdienst beginnend am 1.11.2017 verzeichnet werden. Gleichzeitig wurde eine Verordnung geschaffen, die es ausgebildeten Lehrkräften ermöglicht, berufsbegleitend das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die vorhandenen Herausforderungen aufzuarbeiten und die Unterrichtsversorgung an allgemeinen Schulen (besonders an Grundschulen) und Förderschulen sicher zu stellen. 1. Wenn diese Entwicklung aus Duisburg bespielhaft für NRW sein sollte: Wie viele Lehrerstellen sind in den vorhandenen Förderschulen Nordrhein-Westfalens unbesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulbezirk) Die Lehrerversorgung ist in Nordrhein-Westfalen aktuell angespannt. Grundsätzlich ist die Lehrerversorgung regional unterschiedlich. Die Lehrerversorgung in Duisburg ist in nahezu allen Schulformen herausfordernd. Duisburg ist jedoch nicht beispielhaft für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere nicht für die Schulformen Grundschule und Förderschule. 2. Welche Klassengröße und betreuende Lehreranzahl hält die Landesregierung auf Förderschulen (evtl. abweichend vom Schulgesetz) für angemessen? Die Landesregierung hält die in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz sowie den dazu erlassenen Richtlinien festgelegten Klassenfrequenzrichtwerte und Schüler-Lehrer-Relationen für angemessen. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung konkret, die dieser verheerenden Entwicklung entgegenwirken sollen? 4. Bietet das Land NRW spezielle Umschulungsmaßnahmen für Lehrer von Regelschulen an, die mit dieser Weiterbildung die sozialpädagogische Befähigung erhalten, an einer Förderschule zu unterrichten? 5. Gibt es seitens der NRW-Landesregierung oder auch einzelner Bezirksregierungen finanzielle Anreize für Lehrer von Regelschulen, die den Wechsel an eine Förderschule attraktiver gestalten und so dem Lehrermangel entgegenzuwirken versuchen? Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1625 3 Die Landesregierung bietet Lehrkräften anderer Schulformen an, das Lehramt für sonderpädagogische Förderung berufsbegleitend zu erwerben. Lehrkräften, die noch nicht in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis beschäftigt sind und nicht über das Lehramt für sonderpädagogische Förderung, sondern über eine allgemeine Lehramtsbefähigung verfügen, wird die Möglichkeit der Einstellung an einer Förderschule geboten, wenn sie sich verpflichten, berufsbegleitend das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben. Mit Erwerb der Lehramtsbefähigung erfüllen sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Begründung eines Beamtenverhältnisses und erhalten Bezüge aus der Besoldungsgruppe A13. Lehrkräften in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis wird ein Wechsel in die Schulform Förderschule ermöglicht. Nach Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung erhalten sie Bezüge aus der Besoldungsgruppe A13. Die Qualifizierung nach der Verordnung über den berufsbegleitenden Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung vom 20. Dezember 2012 wird bis zum Jahr 2018 angeboten. Die Landesregierung prüft die Verlängerung der Verordnung um weitere fünf Jahre. Zusätzlich erhalten die lehrerausbildenden Universitäten Mittel zur Schaffung von 250 weiteren Studienplätzen.