LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1626 05.01.2018 Datum des Originals: 04.01.2018/Ausgegeben: 10.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 588 vom 30. November 2017 des Abgeordneten Frank Börner SPD Drucksache 17/1373 Betriebskostenförderung der Fachseminare für Altenpflege Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Katholische Fachseminar für Altenpflege Duisburg e. V. mit über 60 Kooperationspartnern in der Region bildet jährlich 56 Altenpflegefachkräfte aus. Aktuell verfügt die Schule über 200 Ausbildungsplätze in diesem Bereich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgung Pflegebedürftiger im Duisburger Raum. Seit 2008 beträgt die Betriebskostenförderung der Fachseminare für Altenpflege 280 € pro Teilnehmer pro Monat. Und das konstant von 2008 bis heute! Weder wurde der Betrag entsprechend der qualitätssichernden Strukturvorgaben angepasst, noch wurde den allgemeinen Kostenentwicklungen und Tarifsteigerungen Rechnung getragen. Bedauerlicherweise hat eine längst überfällige Erhöhung der Betriebskostenförderung im geplanten Haushalt 2018 keine Berücksichtigung gefunden. Es besteht seit Jahren eine Deckungslücke, die von den Trägern nicht mehr übernommen werden können. Um den Kostenrahmen zu decken müsste der Betrag bei 490 € pro Teilnehmer pro Monat liegen. Im Übrigen ist mit Blick auf den demografischen Wandel auch nicht mehr nachvollziehbar, aus welchen Gründen Fachseminare für Altenpflege wirtschaftlich schlechter als Krankenpflegeschulen gestellt werden. Das kann nicht im Interesse der Landesregierung sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1626 2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 588 mit Schreiben vom 4. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Ist absehbar, ob und wann und in welchem Ausmaß die Betriebskostenförderung der Fachseminare für Altenpflege ihrem tatsächlichen Bedarf erhöht wird? 4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um in Zukunft den Fachseminaren für Altenpflege eine auskömmliche Finanzierung zu ermöglichen? Die Fragen 1 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die frühere Landesregierung hat durch die Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Alten-pflege zwar ab 2015 die Landesbeteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpfleger-innen und Altenpflegern als gesetzlich verbindlich ausgestaltet, aber dabei - ebenso wie in den vielen Jahren zuvor - keinerlei Erhöhung der Schulkostenpauschaale vorgenommen. Zum 1. Januar 2020 wird aufgrund der Pflegeberufe-Reform die bisherige Altenpflegeausbildung abgelöst. Mit der Pflegeberufe-Reform wird erstmals auch die Finanzierung der Pflegeausbildung – sowohl der Ausbildungsvergütung als auch der Schulkosten – bundesweit geregelt. Die bisherige durch das Land finanzierte Schulkostenpauschale wird daher ab 2020 sukzessive auslaufen. Bei den ab dem 1. Januar 2020 beginnenden Ausbildungen nach neuem Recht werden die Schulkosten dann über einen Landesfonds finanziert, an dem neben den Krankenhäusern, den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie der Pflegeversicherung auch das Land mit einem Kostenanteil von rund 9 % beteiligt sein wird. Weitere Einzelheiten der Finanzierung sind in der vom Bund noch zu erstellen-den Finanzierungsverordnung zu regeln. Ob und inwieweit eine Erhöhung der Schulkostenpauschale in den verbleibenden Jahren erforderlich und möglich sein wird, wird zu ermitteln sein. Davon losgelöst wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Fachseminare für Altenpflege und Krankenpflegeschulen im Rahmen der Pflegeberufe-Reform vergleichbare Chancen im Wettbewerb um Auszubildende und Lehrkräfte zu ermöglichen. 2. Wie sieht die Landesregierung die aktuelle Situation der Altenpflege bzw. deren Zukunft in NRW? Die Zahl pflegebedürftiger Menschen wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Gab es Ende 2015 in Nordrhein-Westfalen rd. 638.000 Pflegebedürftige, werden es nach Modellrechnungen von IT NRW unter ansonsten gleichbleibenden Bedingungen im Jahr 2055 ca. 947.000 sein. In diesen Zahlen sind noch nicht die Pflegebedürftigen enthalten, die aufgrund des neuen Begutachtungsverfahrens hinzukommen, das mit der letzten Novelle auf Bundesebene eingeführt wurde. Insgesamt verdeutlichen die Zahlen die zentrale gesellschaftliche Herausforderung, sowohl hinsichtlich der zur Versorgung dieser Menschen notwendigen Infrastruktur als auch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1626 3 hinsichtlich der Gewinnung gut ausgebildeter und motivierter Pflegekräfte und Beschäftigten in den Gesundheitsberufen. 3. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung konkret zu unternehmen, um in Zukunft die Ausbildung von Altenpflegern zu verbessern? Durch die Pflegeberufe-Reform werden die Berufe in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege ab dem Jahr 2020 zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Parallel wird die bislang lediglich modellhafte Möglichkeit einer akademischen Pflegeausbildung in die Regelhaftigkeit überführt. Durch das Reformvorhaben wird ein gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem geschaffen, das den Anforderungen an die sich wandelnden Versorgungsstrukturen und zukünftigen Pflegebedarfe gerecht wird. Die neue generalistische Ausbildung bereitet auf einen universellen Einsatz in allen allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege vor, erleichtert einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen und eröffnet so zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. Daneben besteht zum 3. Ausbildungsjahr ein Wahlrecht, statt dem generalistischen Berufsab-schluss einen Abschluss in der Alten- oder Kinderkrankenpflege zu erwerben. Diese Wahlmöglichkeit wird Ende 2025 überprüft. Ferner sollen auch die heute bestehenden Assistenzberufe an die neue generalistische Ausbildung angepasst und so eine Durchlässigkeit zur neuen Fachkraftausbildung gewährleistet werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die Um-setzung der Pflegeberufe- Reform engagiert vorantreiben.