LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1628 05.01.2018 Datum des Originals: 04.01.2018/Ausgegeben: 10.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 589 vom 4. Dezember 2017 des Abgeordneten Karl Schultheis SPD Drucksache 17/1390 Bundeswehr Standorte Kreis Euskirchen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundeswehr wird in den kommenden Jahren über 120 Mio. Euro in ihre Standorte im Kreis Euskirchen in Bauvorhaben und Infrastrukturmaßnahmen investieren. Für die geplanten Baumaßnahmen wird seitens des Bundes auf den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW zurückgegriffen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 589 mit Schreiben vom 4. Januar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Aufgaben mit welchem Volumen übernimmt der BLB für den Bund in Bezug auf die Liegenschaften der Bundeswehr im Kreis Euskirchen auf welcher gesetzlichen/vertraglichen Grundlage (bitte nach Liegenschaft aufschlüsseln)? Nordrhein-Westfalen baut, wie die anderen Länder auch, innerhalb seiner Landesgrenzen in Organleihe auf Basis des § 5b des Finanzverwaltungsgesetzes für den Bund. Dazu gehören auch Bauprojekte der Bundeswehr im Kreis Euskirchen. Das Aufgabenspektrum reicht von Abriss, Instandhaltung und Sanierung bis hin zu großen Neubauten sowohl im Bereich der Infrastruktur als auch im Hochbau. Insgesamt befinden sich derzeit mehr als 80 Maßnahmen mit unterschiedlichen Planungsständen in der Bearbeitung. Darüber hinaus wird auch ein Großteil der regelmäßig anfallenden Bauunterhaltungsarbeiten durch die Bauverwaltung in NRW (BLB NRW und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion NRW) erledigt. Das Volumen der ab 2017 begonnenen und in den nächsten Jahren geplanten kleinen und großen Baumaßnahmen summiert sich an den Bundeswehr-Standorten wie folgt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1628 2 Standort Gesamtkosten Mechernich ca. 60 Mio. € Euskirchen ca. 87 Mio. € Rheinbach ca. 2 Mio. € zusammen ca. 149 Mio. € 2. Welche Zeitplanung liegt der jeweiligen Aufgabenübernahme zu Grunde und liegt diese derzeit im Plan? Die Bundeswehr legt die Reihenfolge ihrer investiven Baumaßnahmen in NRW nach Dringlichkeit und zahlreichen weiteren internen Kriterien fest. Die Priorisierung erfolgt landesweit und unter Berücksichtigung der Ressourcen im Bundeshaushalt und bei der Bauverwaltung NRW. In der Prioritätenliste sind die Bauprojekte in Euskirchen enthalten. Die Zeitplanung unterliegt den üblichen Unwägbarkeiten im Bauablauf und kann sich aufgrund nicht beeinflussbarer Faktoren wie veränderter Standortentscheidungen des Nutzers oder vorgefundener Schadstoffbelastung verzögern. Die Zeitplanung wird daher jeweils fortgeschrieben und ist grundsätzlich zwischen Bundeswehr und BLB NRW einvernehmlich abgestimmt. 3. Gibt es beim BLB eine Priorisierung zum Nachteil von Aufgaben, die für Bundesliegenschaften übernommen werden? Nein. 4. Sofern Zeitverzögerungen bei einzelnen Aufgabenübernahmen vorliegen, worauf sind diese zurückzuführen und was unternimmt die Landesregierung, um diese aufzuholen bzw. weitere Verzögerungen zu verhindern? Es liegen zurzeit keine signifikanten Zeitverzögerungen vor.