LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1629 05.01.2018 Datum des Originals: 04.01.2018/Ausgegeben: 10.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 570 vom 6. November 2017 der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/1331 Sinn und Unsinn der Genderforschung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den 1970er Jahren sind in den USA die sogenannten Genderwissenschaften entstanden und haben sich seither als wissenschaftliche Disziplin in den meisten westeuropäischen Ländern schnell verbreitet.1 In der Genderforschung werden gerne biologische und psychologische Aspekte ausgeblendet. So wurde Ende 2011 das Nordic Genderinstitut NIKK geschlossen und das in Skandinavien, dort wo die Genderforschung und Gendermainstreaming besonders weit fortgeschritten waren. Noch 2008 hatte es für vier Jahre 56 Millionen Kronen (7,6 Mio.€) Subvention erhalten. In der Begründung für die Schließung wurden Mängel bei einer Evaluation genannt.2, 3 Es wäre interessant zu wissen, wie die Ist-Situation von Lehrstühlen zum Thema Genderforschung/Gendermainstreaming hier in Nordrhein-Westfalen aussieht und wie die Landesregierung hierzu steht. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 570 mit Schreiben vom 4. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. In welchen nordrhein-westfälischen Hochschulen gibt es Lehrstühle die sich mit Genderforschung beschäftigen? Hierzu kann, wie bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 491, auf den im Internet zugänglichen "Gender-Report 2016 –Geschlechter(un)gerechtigkeit an nordrheinwestfälischen Hochschulen" des Netzwerkes Frauen-und Geschlechterforschung NRW (S. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1629 2 252 ff) (www.genderreport-hochschulen.nrw.de) verwiesen werden. Die unabhängige Studie enthält einen umfassenden Überblick über Lehrstühle mit Genderdenominationen bzw. Genderteildenominationen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch an Lehrstühlen ohne Genderdenomination Genderforschung erfolgt. 2. Wie hoch sind die Gesamtkosten dieser Lehrstühle? Die autonomen Hochschulen haben die Finanz- und Personalhoheit. Lehrstühle unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten und der Ausstattung. 3. Vertritt sie die Ansicht vieler "Gender"-Forscher, dass die Unterschiede zwischen Männern und Frauen ausnahmslos sozial konstruiert sind oder erkennt sie an, dass biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern bestehen? Den Mitgliedern der Landesregierung ist bekannt, dass biologische Unterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. 4. Welcher wissenschaftliche Ertrag ist in Forschung und Lehre bei Gender- Lehrstühlen bislang zu verzeichnen? Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, den wissenschaftlichen Ertrag der Genderforschung vergleichend zu bewerten. 5. Unterstützt die Landesregierung angesichts vieler kritischer Stimmen im In- und Ausland einen weiteren Ausbau bei Gender-Lehrstühlen und wenn ja, mit welcher Begründung? Die Landesregierung achtet die Unabhängigkeit von Wissenschaft und Forschung. Über die Einrichtung und die Denomination ihrer Lehrstühle entscheiden die autonomen Hochschulen selbst.